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   OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14338
OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05 (https://dejure.org/2007,14338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2007 - 19 U 216/05 (https://dejure.org/2007,14338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 19 U 216/05 (https://dejure.org/2007,14338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 ZPO, § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 313 S 1aF BGB, § 314 Abs 1 BGB, § 709 Abs 1 BGB
    Zweigliedrige GbR: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für ein Grundstück; Ausschluss und außerordentliche Kündigung eines Gesellschafters durch den anderen Gesellschafter

  • Judicialis

    ZPO § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 254
    Zur Stufenklage auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung der Einnahmen und Ausgaben eines Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines geschiedenen Ehepartners auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für ein Grundstück sowie hinsichtlich einer Gewinnausschüttung; Unwirksamkeit eines auf den Kauf eines Grundstücks gerichteten ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunfts- und Kontrollrechte, Ausschluss, Einsichtsrechte, Fortsetzungsklausel, Informationsrechte, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsrechte

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 5/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Zugegangen ist eine Willenserklärung unter Abwesenden, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Erhalt der Erklärung Kenntnis zu erlangen (BGH NJW 1980 Seite 990; 983, Seite 929).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Der Einwurf in den Briefkasten bewirkt den Zugang des Briefes, sobald die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist (BGH NJW 2004, Seite 1320).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment), der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach den gesamten Verhältnissen des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment, BGHZ 105 Seite 298; BGH NJW 1982 Seite 1999).
  • BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64

    Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Bei zweigliedrigen Gesellschaften, in deren Gesellschaftsvertrag - wie im vorliegenden Fall in Ziffer 5.2 Satz 1 2. Halbsatz - eine Fortsetzungsklausel vereinbart ist, kann die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen eines Ausschließungsgrundes durch den anderen Gesellschafter gemäß § 737 BGB erfolgen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft - wie im vorliegenden Fall - kein Gewerbe betreibt (BGH NJW 1966 Seite 827; Palandt/Sprau, a.a.O., § 737 BGB Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Da diese bereits am 15.08.1982 entschlossen waren, das Grundstück zu erwerben und dies am folgenden Tage durch notarielle Urkunde (Bl. 495 f.) in die Tat umsetzten, war für die Funktion der Formvorschrift des § 313 S. 1 BGB a.F., den Vertragspartner vor übereilten Bindungen auf dem Grundstücksmarkt zu schützen, kein Raum (so BGH NJW 1998 S. 377 f., 378 m.w.N.; vgl. Münchner Kommentar/Kantzleitner, BGB, 4. Aufl., § 311 b BGB, Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05
    Der Ausschluss erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Gesellschafter, eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses bedarf es hierzu bei zweigliedrigen Gesellschaften nicht (OLG Hamm NJW-RR 2000, Seite 482; Palandt/Sprau a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Bewilligungen bei Änderungen im

    Dieses über mehrere Monate andauernde Verhalten beeinträchtigte das Vertrauensverhältnis erheblich (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 19 U 216/05, juris Tz. 43).
  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 8 U 176/06

    Feststellungsinteresse der Klage eines Gesellschafters auf Fortbestehen seiner

    Diese Auffassung beruht darauf, dass bei zweigliedrigen Gesellschaften vertreten wird, es bestehe ein Übernahmerecht analog § 140 I 2 HGB, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Ausschließungsgrund (§ 737 S. 1 BGB) vorliegt und der Gesellschaftsvertrag eine Übernahmevereinbarung enthält (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 405 und Urt. v. 10.01.2007, 19 U 216/05, veröffentlicht in BeckRS 2007; OLG Hamm (27. Zivilsenat), NJW-RR 2000, 482; Palandt/Sprau § 737 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 14.03.2007 - II ZR 25/07
    OLG Frankfurt/Main - Az. 19 U 216/05 vom 10.01.2007;.
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