Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 18.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2002 - 19 U 224/01   

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https://dejure.org/2002,3336
OLG Köln, 13.12.2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Pflicht zur geordneten Zusammenstellung aller Abrechnungsposten bei Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs; Schlüssige Darlegung eines etwaigen Saldos aus einer Geschäftsbeziehung

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; GG Art. 103

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Provisionsrückzahlungen - Versicherungsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103; ZPO § 130
    Grenzen der "Verwertung" zu den Akten gereichter Unterlagen durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Vorschuss- und Garantie-Salden - Versicherer muss nachvollziehbare Abrechnung liefern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Ebenso wenig ist es Sache des angegangenen Gerichts, sich aus einer Sammlung außergerichtlich angefallener Schriftstücke diejenigen Detailinformationen herauszusuchen, die - möglicherweise - das jeweilige Prozessvorbringen der betreffenden Partei stützen könnten 69 S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    69) S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    ... Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen".S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    71) S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Selbst wenn solche Bezugnahmen nur belegenden Charakter haben, müssen sie - wie hier nicht geschehen - substantiiert erfolgen, da es dem Gericht nicht zumutbar ist, sich "das Passende" bzw. die behauptete Tatsache aus den umfangreichen Unterlagen selbst herauszusuchen (vgl. BVerfG NJW 1994, 2683; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 206; OLG Köln OLGR 2003, 124).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Der geltend gemachte Anspruch muss durch schriftsätzliches Vorbringen nachvollziehbar begründet werden, denn es ist nicht Sache des Gerichts oder des Prozessgegners, aus umfangreichen Anlagen herauszusuchen, worauf sich Anspruch oder Einwendung stützen könnte (vgl. OLG Köln vom 13. Dezember 2002, 19 U 224/01, OLGR Köln 2003, 124; LAG Köln vom 21. November 1997, 11 (13) Sa 845/97; Stadler in Musielak, a.a.O. § 130 Rdnr. 10 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2008 - 10 U 265/04

    Rückabwicklung einer verdeckten gemischten Sacheinlage im Aktienrecht:

    Das Gericht hat nicht unter Einsatz von Phantasie Belege durchzuarbeiten (OLG Köln OLGReport 2003, 124 f.), die Bezugnahme auf ein Anlagenkonvolut kann schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen (OLG Hamm NJW-RR 2005, 893 ff., 895).
  • LG Köln, 08.06.2012 - 18 O 430/09

    Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Werklohns aus der Schlussrechnung nach den

    Vielmehr ist der Sachvortrag einer Partei schriftsätzlich aufzuarbeiten und kann durch beigefügte Urkunden lediglich ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2001 - V ZB 29/01 - [Rn. 6]; OLG Köln, Urteil vom 13.12.2002 - 19 U 224/01 - [Rn. 17] - jeweils nach juris; Zöller/ Greger in Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012 § 130 Rn. 2).
  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03

    Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen

    Die Rechtsprechung sieht derartige Bezugnahmen aber nur dann als unzulässig an, wenn dem Gericht überlassen wird, sich aus unfangreichen Unterlagen das herauszusuchen, was dem Begehren der jeweiligen Partei nützt, und es an einer geordneten Darstellung des Parteivorbringens fehlt (vgl. OLG Köln - 19. Zivilsenat - OLGR 2003, 124; OLG Schleswig MDR 1976, 50 f.; OLG Düsseldorf MDR 1993, 798; LAG Köln Urt. v. 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 Juris.Nr. KARE516540337; zum ganzen ferner OLG Düsseldorf MDR 1996, 415 f. sowie BVerfG NJW 1994, 2683; 2001, 1200, 1202).
  • OLG Köln, 17.01.2007 - 17 U 20/06

    Wer ist Vertragspartei?

    Das Gericht ist vor allem nicht gehalten, sich bei einer derartigen Verfahrensweise "das Passende" aus den umfangreichen Anlagen herauszusuchen (BVerfG NJW 1994, 2683; OLG Köln OLGR 2003, 124; Zöller/Greger, § 130 Rdn. 2, § 253 Rdn. 12a).
  • KG, 10.07.2018 - 7 U 104/17

    Architektenhonorarklage: Notwendige Darlegungen bei Geltendmachung einer

    Es ist auch weder dem Gericht noch der Beklagtenseite zumutbar, sich das möglicherweise "Passende" aus den von dem Kläger eingereichten Unterlagen herauszusuchen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2002 - 19 U 224/01 -, juris Rn. 17).
  • LG Düsseldorf, 01.09.2008 - 1 O 365/07

    Zusammenschluss zu einer GbR zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen muss vor

    Eine Bezugnahme ist nur dann zulässig, wenn sie auch substantiiert erfolgt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.12.2002, 19 U 224/01; Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 130 Rn. 2).
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   SG Osnabrück, 18.07.2005 - S 19 U 224/01   

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https://dejure.org/2005,98313
SG Osnabrück, 18.07.2005 - S 19 U 224/01 (https://dejure.org/2005,98313)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 18.07.2005 - S 19 U 224/01 (https://dejure.org/2005,98313)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - S 19 U 224/01 (https://dejure.org/2005,98313)
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