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   OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93   

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https://dejure.org/1994,3810
OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93 (https://dejure.org/1994,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1994 - 19 U 237/93 (https://dejure.org/1994,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - 19 U 237/93 (https://dejure.org/1994,3810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 84 ff. § 87c § 89 § 89b
    Analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, VHV, Verzug des VH mit der Bezahlung offener Rechnungen, Zahlungsverzug, Zahlungsrückstände, Verpflichtung zur Überlassung des Kundenstamms, Analogievoraussetzung 2, Eingliederung in die Absatzorganisation, Definition VH, Haftung des U für schuldhaften ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 29
  • BB 1994, 1881
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Es ist anerkannt, dass eine entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler, die aufgrund eines Dauervertrages im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterverkaufen, grundsätzlich möglich ist (vgl. Baumbach-Duden Hopt, a.a.O. Überbl v § 373 Anm. 5 E; Schlegelberger, HGB Bd. 2, 5. Aufl., § 84 Rn 20a; BGH NJW 1984, 2102 ff., BGH NJW-RR 1988, 1305 ).

    Voraussetzung ist nach st, Rspr. des BGH, dass zwischen dem Eigenhändler und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachung so in die Absatzorganisation eines Lieferanten eingliedert, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und verpflichtet ist, bei Vertragsbeendigung seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstammes sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 42; NJW-RR 1988, 1305 ).

    Der BGH (NJW-RR 1988, 1305 ) hat diese Voraussetzungen beispielsweise bei einem Händler, dem das Alleinvertriebsrecht für zwei Länder übertragen worden war, der seine Fenster ausschließlich bei dem Lieferanten beziehen und auf eigene Rechnung und unter eigener Preisgestaltung vertreiben sollte, verneint.

  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Die Parteien sind bis zum endgültigen Vertragsschluß in ihren Entschließungen grundsätzlich frei und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrages bereits Aufwendungen gemacht hat (BGH NJW 1967, 2199 ; NJW 1975, 43).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Voraussetzung ist nach st, Rspr. des BGH, dass zwischen dem Eigenhändler und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachung so in die Absatzorganisation eines Lieferanten eingliedert, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und verpflichtet ist, bei Vertragsbeendigung seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstammes sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 42; NJW-RR 1988, 1305 ).
  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Eine Ersatzpflicht besteht nur, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt (BGH NJW 1971, 375; NJW 1975, 1774; Palandt - Heinrichs, a.a.O., § 276 Rn 72).
  • BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82

    Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Es ist anerkannt, dass eine entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler, die aufgrund eines Dauervertrages im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterverkaufen, grundsätzlich möglich ist (vgl. Baumbach-Duden Hopt, a.a.O. Überbl v § 373 Anm. 5 E; Schlegelberger, HGB Bd. 2, 5. Aufl., § 84 Rn 20a; BGH NJW 1984, 2102 ff., BGH NJW-RR 1988, 1305 ).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Die Parteien sind bis zum endgültigen Vertragsschluß in ihren Entschließungen grundsätzlich frei und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrages bereits Aufwendungen gemacht hat (BGH NJW 1967, 2199 ; NJW 1975, 43).
  • BGH, 12.06.1975 - X ZR 25/73
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93
    Eine Ersatzpflicht besteht nur, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt (BGH NJW 1971, 375; NJW 1975, 1774; Palandt - Heinrichs, a.a.O., § 276 Rn 72).
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11

    Anspruch auf Zahlung von entgangenem Gewinn

    Erforderlich sind vielmehr produkt- und/oder tätigkeitsbezogene Vorschriften, welche die Ausgestaltung jener Pflichten im Einzelnen im Hinblick auf deren Ausrichtung auf die Organisation des Herstellers/Lieferanten regeln (vgl. BGH vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - Rn. 42; OLG Köln vom 12.01.2007 a.a.O. Rn. 73; vom 20.05.1994 - 19 U 237/93 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Dies ist etwa der Fall, wenn dem Vertragshändler aufgegeben ist, nur Produkte des Unternehmers zu beziehen, und er mit dem Verkauf dieser Produkte daher seinen wesentlichen Umsatz erzielt (vgl. BGH vom 07.11.1991 - I ZR 51/90 - Rn. 16, zitiert nach juris; OLG Köln vom 20.05.1994 a.a.O.).

    Die Beklagte besaß auch keine spezifischen Kontroll- und Überwachungsbefugnisse im Hinblick auf die inhaltliche Vertriebstätigkeit der Klägerin oder das Recht der Beklagten zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Klägerin, wie dies bei einem Handelsvertreterverhältnis typisch ist (vgl. BGH vom 09.10.2002 a.a.O. Rn. 9; vom 08.06.1988 a.a.O. Rn. 43; OLG Köln vom 20.05.1994 a.a.O. Rn. 12).

  • OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Handelsvertreterrechts bei An- und Verkauf von

    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

    Schließlich war es - ungeachtet dessen, dass vorliegend nicht die analoge Anwednung des § 89 b BGB und die hierzu geforderten Vorstellungen in Rede stehen - auch Ausdruck der eigenständigen und unabhängigen Stellung der Beklagten, dass sie in dem Vertrag gerade nicht die Verpflichtung übernommen hatte, der Klägerin bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien den Kundenstamm zu übertragen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdn.43, zitiert nach JURIS; so auch der Senat, vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 19 U 112/09

    Beweislast für einen Handelsvertretervertrag

    Es ist nicht erkennbar, dass die N. J. aufgrund vertraglicher Abmachung so in die Absatzorganisation der Beklagten eingliedert war, dass sie wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hatte (vgl. zur analogen Anwendung der §§ 84, 89b HGB bei Eigenhändlern BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 -, Rdn. 41, zitiert nach JURIS; BGH NJW 1982, 2819 [BGH 25.03.1982 - I ZR 146/80] ; OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30); Baumbach/Hopt, HGB , 33. Aufl., § 84, Rdnr. 11 f.).
  • OLG Rostock, 12.09.1996 - 7 U 139/96

    Anspruch auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Tätigung

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