Rechtsprechung
OLG München, 14.11.2018 - 19 U 2544/18 |
Verfahrensgang
- LG München I, 06.07.2018 - 27 O 3713/18
- OLG München, 14.11.2018 - 19 U 2544/18
- BGH, 11.02.2020 - XI ZR 630/18
Wird zitiert von ... (12)
- LG München I, 08.03.2019 - 3 O 9801/18
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
Ein Verstoß gegen Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 10 EGBGB sei nicht gegeben, da der Darlehensnehmer über die sonstigen Kosten beim Abschluss des Darlehensvertrages durch Ziff 6.2 des ADB hinreichend informiert werde (vgl. OLG München vom 21.09.2018 - Az. 19 U 2544/18).Durch Punkt 6.2 ADB wird der Kläger über die Art der von ihm ggf. zu tragenden Kosten in Kenntnis gesetzt, sowie darüber, dass deren Höhe von der Beklagten nach billigem Ermessen bestimmt wird und diese dem jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank entnehmen kann (vgl. OLG München vom 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18).
Damit dem ihm überlassenen Allgemeinen Darlehensbedingungen hinreichend konkret erkennen, der Aushändigung des Preis- und Leistungsverzeichnisses darüber hinaus bedurfte es ebensowenig wie einer konkreten Bezifferung (vgl. OLG München vom 21.09.2018, aaO).
- LG München I, 20.11.2019 - 29 O 3551/19
Keine Rückabwicklungsansprüche hinsichtlich der Finanzierung eines gebrauchten …
Insoweit macht sich das Gericht die Ausführungen des OLG München, B. v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18 zu Eigen:.Insoweit macht sich das Gericht die Ausführungen des OLG München, B. v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18 zu Eigen:.
- LG München I, 27.08.2020 - 29 O 7052/20
Gesetzlichkeitsfiktion einer Widerrufsinformation
Im Übrigen sei klarstellungshalber erwähnt, dass der Verweis auf das geltende Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank (etwa unter dem Punkt 6. in den ADB) genügt, um den Verbraucher ausreichend über die Kosten zu informieren (vgl. OLG München Hinweis v. 21.09.2018 - 19 U 2544/18).
- OLG München, 28.04.2020 - 19 U 1520/20
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages
In den Beschlüssen vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18 sowie XI ZR 630/18 etwa hat der Bundesgerichtshof jeweils Nichtzulassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des erkennenden Senates in Parallelverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Az. 19 U 2893/18 bzw. 19 U 2544/18) - im erstgenannten Fall mit ausführlicher Begründung, auf die verwiesen wird - zurückgewiesen und dabei jeweils ausdrücklich erklärt, dass er die "Erfolgsaussichten einer Revision geprüft und verneint" habe. - OLG München, 20.05.2020 - 19 U 1790/20
Hinweis auf Berufungsrücknahme wegen unwirksamen Widerrufs eines …
In den Beschlüssen vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18 sowie XI ZR 630/18 etwa hat der Bundesgerichtshof jeweils Nichtzulassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des erkennenden Senates in Parallelverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Az. 19 U 2893/18 bzw. 19 U 2544/18) - im erstgenannten Fall mit ausführlicher Begründung, auf die verwiesen wird - zurückgewiesen und dabei jeweils ausdrücklich erklärt, dass er die "Erfolgsaussichten einer Revision geprüft und verneint" habe. - LG München I, 03.07.2019 - 29 O 3954/19
Anforderungen an Widerufsbelehrung
Insoweit macht sich das Gericht die Ausführungen des OLG München, B. v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18 zu Eigen:. - OLG München, 11.12.2020 - 19 U 5398/20
Hinweisbeschluss zur Zurücknahme einer Berufung aufgrund offensichtlicher …
In den Beschlüssen vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18 sowie XI ZR 630/18 etwa hat der Bundesgerichtshof jeweils Nichtzulassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des erkennenden Senates in Parallelverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Az. 19 U 2893/18 bzw. 19 U 2544/18) - im erstgenannten Fall mit ausführlicher Begründung, auf die verwiesen wird - zurückgewiesen und dabei jeweils ausdrücklich erklärt, dass er die "Erfolgsaussichten einer Revision geprüft und verneint" habe. - LG München I, 20.08.2019 - 34 O 2898/19
Kein Rückgewährschuldverhältnis wegen verfristetem Widerruf eines …
Insoweit macht sich das Gericht die Ausführungen des OLG München, B. v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18 zu Eigen:. - LG München I, 20.12.2018 - 29 O 7992/18
Kein Rückabwicklungsanspruch hinsichtlich eines Darlehens zur Finanzierung eines …
Insoweit macht sich die Einzelrichterin die Ausführungen des OLG München, Beschluss v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18 (Anlage B 21) zu Eigen:. - LG München I, 03.01.2019 - 29 O 7993/18
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Insoweit macht sich die Einzelrichterin die Ausführungen des OLG München, Beschluss v. 21.09.2018, Az. 19 U 2544/18, zu Eigen:. - LG München I, 30.09.2021 - 29 O 7946/21
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
- LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges