Rechtsprechung
   OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30910
OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12 (https://dejure.org/2012,30910)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2012 - 19 U 2647/12 (https://dejure.org/2012,30910)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12 (https://dejure.org/2012,30910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 1
    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Auszug aus OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12
    Vielmehr liegt eine wirksame Zustellung nach §§ 185ff. ZPO dann vor, wenn keine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht ersichtlich ist und es aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund gab, die begünstigte Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten (vgl. Urteil des BGH vom 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).

    Derartiges war der Klägerin im vorliegenden Fall aber nicht zumutbar und damit nicht Voraussetzung für die Anordnung der öffentlichen Zustellung (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).

  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

    Nichtigkeitsklage bei erschlichener öffentlicher Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12
    Vielmehr liegt eine wirksame Zustellung nach §§ 185ff. ZPO dann vor, wenn keine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht ersichtlich ist und es aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund gab, die begünstigte Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten (vgl. Urteil des BGH vom 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).
  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12
    Vielmehr liegt eine wirksame Zustellung nach §§ 185ff. ZPO dann vor, wenn keine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht ersichtlich ist und es aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund gab, die begünstigte Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten (vgl. Urteil des BGH vom 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12
    Vielmehr liegt eine wirksame Zustellung nach §§ 185ff. ZPO dann vor, wenn keine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht ersichtlich ist und es aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund gab, die begünstigte Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten (vgl. Urteil des BGH vom 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12
    Hat das Gericht Zweifel an der Darstellung der Partei, ist es, sofern die Zustellung von Amts wegen vorzunehmen ist, auch zu eigenen Überprüfungen verpflichtet (vgl. Urteil des BGH vom 04.07.2012, XII ZR 94/10, Rz. 16f., m. w. N.).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche

    Ob bei einem kürzeren Zeitablauf oder bei Hinzutreten besonderer Umstände ohne Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG auf Erkenntnisse zurückgegriffen werden kann, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Zustellung gewonnen worden sind (vgl. Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 186 Rn. 5; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 186 Rn. 3), bedarf keiner Entscheidung (bejahend für einen Zeitraum von zwei Monaten BGH, NJW 2007, 303 Rn. 20; ebenso OLG München, Urteil vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12, juris Rn. 13).
  • OLG Oldenburg, 19.10.2015 - 14 UF 74/15

    Sorgerechtsverfahren: Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses;

    Aufgrund der kurzen Zeit von nur etwas mehr als zwei Monaten bestand dazu kein Anlass (vgl. OLG München, Urteil vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 5 U 71/10, 5 W 14/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG München I, 22.06.2018 - 41 O 16423/15

    Verjährungshemmung bei fehlerhafter öffentlicher Zustellung der Klage

    Denn die Frage, ob der Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten allgemein unbekannt ist, kann nicht ohne Berücksichtigung der einem Kläger zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten beantwortet werden (OLG München, Urteil vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12 -, juris und BGH NJW 2017, 886).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht