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   OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17   

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https://dejure.org/2017,43783
OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17 (https://dejure.org/2017,43783)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2017 - 19 U 27/17 (https://dejure.org/2017,43783)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 19 U 27/17 (https://dejure.org/2017,43783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Schadens des Bauherrn gegenüber einem Subunternehmer durch den Generalunternehmer

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Geltendmachung eines Schadens des Bauherrn gegenüber einem Subunternehmer durch den Generalunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Generalunternehmer kann Verzugsschaden des Bauherrn nicht einklagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmer in Verzug: Generalunternehmer kann Schaden des Bauherrn nicht einklagen! (IBR 2018, 1024)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 854
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17
    a) Die Liquidation des Drittschadens setzt eine Sachlage voraus, die bewirkt, dass das schädigende Verhalten des Verpflichteten einen Schaden nicht in der Person des Anspruchsberechtigten, sondern nur in der eines Dritten hervorrufen kann (BGH, Urteil vom 10.07.1963, VIII ZR 204/61, juris Rn. 30, auch zum Folgenden).

    Jedenfalls bezüglich einer Veräußerungskette hat der Bundesgerichtshof indes bereits mit seinem Urteil vom 10.07.1963 (VIII ZR 204/61, veröffentlicht u.a. bei juris) festgestellt, dass der Erstkäufer gegenüber dem Verkäufer in der Regel nicht die Schäden weiterer Abnehmer liquidieren kann, da die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und seinem Vertragsgegner normalerweise keine Anhaltspunkte dafür bieten, dass durch sie auch die Interessen der weiteren Abnehmer geschützt werden sollen.

  • LG Bonn, 25.01.2017 - 16 O 15/15

    Schadensersatzbegehren auf Grundlage der Drittschadensliquidation aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17
    Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 25.01.2017 - 16 O 15/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 82/83

    Kenterursache - Haftung für Staufehler

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich ein auf Schuldbefreiung klagender Gläubiger die Verjährung des Anspruchs seines Gläubigers entgegenhalten lassen muss (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH, Urteil vom 12.03.1984, II ZR 82/83, juris Rn. 23; siehe auch Senat, Urteil vom 30.10.2015, 19 U 52/13).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst diese Norm sowohl die quantitative wie die qualitative Erweiterung oder Beschränkung des Klageantrags (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, VII ZR 84/89, juris Rn. 9 m.w.N., auch zum Folgenden).
  • BGH, 15.01.1974 - X ZR 36/71

    Abschluss eines Lizenzvertrages über die Benutzung eines belgisches Patent -

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 27/17
    Angenommen wird, dass die Liquidation des Drittinteresses möglich ist, wenn die Parteien dies ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.01.1974, X ZR 36/71, juris, Rn. 23 ff.; Palandt/Grüneberg, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 5 U 135/16

    Ersatz von Mietausfallschaden im Rahmen der Sanierung eines Schwimmbades

    Eine Fallgestaltung, in der einem Auftraggeber gegenüber dem Beauftragen ein eigener Schadensersatz- oder Freistellungsanspruch zusteht, weil er seinerseits von einem Dritten in Anspruch genommen wird - z.B. ein Architekt vom Bauherrn wegen Pflichtverletzungen durch das beauftragte Bauunternehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2016 - VII ZR 266/14, juris, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2017 - 19 U 27/17, juris, Rn. 15) - steht vorliegend nicht Rede.
  • OLG Köln, 02.12.2020 - 16 U 96/20

    Ansprüche des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW gegen einen Auftragnehmer wegen

    Die Annahme einer in einem Subunternehmervertrag konkludent vereinbarten Möglichkeit der Drittschadensliquidation setzt voraus, dass für den Subunternehmer das Interesse des Hauptunternehmers, Schäden des Bauherrn zu liquidieren, erkennbar war und der Subunternehmervertrag Anhaltspunkte dafür bietet, dass sich der Subunternehmer - trotz der Gefahr einer Vervielfachung seines Haftungsrisikos - auf dieses Interesse eingelassen hat (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2017 - 19 U 27/17 = BauR 2018, 854 ff, Rz. 12; Feudner, BauR 1984, 257, 259).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 5 U 160/19

    Leistung mangelhaft: Auftragnehmer haftet auch für Aus- und Einbaukosten!

    Entsteht ihm aber infolge der Inanspruchnahme durch den tatsächlich Geschädigten ein eigener Schaden, ist für die Drittschadensliquidation kein Raum (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 87, 725; OLG Köln BeckRS 2017, 131635 Grüneberg, in: Palandt: Vorb v. § 249 Rn. 109; BeckOGK/Kober, 1.4.2020, BGB § 636 Rn. 165.3; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2011, 311).
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