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   OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06   

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https://dejure.org/2006,8299
OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06 (https://dejure.org/2006,8299)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2006 - 19 U 2754/06 (https://dejure.org/2006,8299)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2006 - 19 U 2754/06 (https://dejure.org/2006,8299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 65 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 36, 37 Abs. 1, 51, 288 AktG
    Haftung des Kreditinstituts für unrichtige Bestätigung einer Bareinlage

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 37 Abs. 1
    Haftung der Bank für Richtigkeit der Einlagenbestätigung zum Nachweis der freien Verfügung des Vorstands über Bankguthaben

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 371
  • WM 2007, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06
    Die Beklagte haftet deshalb in vollem Umfang, obwohl auch den Organen der W. und der Schuldnerin die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt war (MünchKomm-Pentz , AktG, 2. Aufl., 2000, § 37 Rz. 40 m.w.N.; BGH ZIP 1991, 511 (m. Bespr. Crezelius, S. 499 u. Sernetz, ZIP 1993, 1685) = ZBB 1991, 168 (m. Bespr. Rümker, S. 176) = NJW 1991, 1754, 1758, 1759, dazu EWiR 1991, 1213 (Frey) ).

    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr, dass das Kreditinstitut den Organen der Gesellschaft eine Bestätigung zur Vorlage beim Handelsregister ausstellt (vgl. BGH ZIP 1991, 511 = ZBB 1991, 1680 = NJW 1991, 1754).

    Freie Verfügbarkeit i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 2 AktG liegt vor, wenn die Einlage aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben wurde, dass er nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung seiner Verantwortung für die Gesellschaft über die Einlage verfügen kann (BGH ZIP 1991, 511 = ZBB 1991, 1680 = NJW 1991, 1754, 1757).

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06
    Eine Einlagenbestätigung i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 3 AktG ist objektiv unrichtig, wenn die dort genannte Summe bereits zur Zeit der Abfassung der Bestätigung auf dem Konto nicht mehr vollständig vorhanden war (Abweichung von BGH ZIP 2005, 2012 = NJW 2005, 3721).

    aaa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung ZIP 2005, 2012 = NJW 2005, 3721 zu der auch hier ge gegenständlichen genständlichen Bestätigung vom 15.12.1997 ausgeführt, dass diese Bestätigung nicht schon deshalb objektiv falsch oder unvollständig sei, weil die dort genannten Kapitaleinzahlungen auf dem dafür vorgesehenen Bankkonto großteils nicht mehr vorhanden waren.

  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06
    Das ergibt sich nunmehr - anders als in früheren Verfahren vor dem Senat, in denen die entsprechenden pauschalen Behauptungen von Anlegern bei weitem nicht hinreichend substanziiert waren - insbesondere aus den in der Berufungsbegründung konkret in Bezug genommenen, bereits in erster Instanz vorgelegten Auszügen aus den Strafakten, auf die der Senat seine Überzeugungsbildung stützen konnte (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1988, 1527).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91

    Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung;

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 19 U 2754/06
    Er hat bereits in ZIP 1992, 1387 = NJW 1992, 3300, 3303 ausgeführt, dass der Nachweis, dass der eingezahlte Betrag wertmäßig endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht, in der Regel dann nicht mehr durch die Erklärung eines Kreditinstitutes erbracht werden kann, soweit der Einlagebetrag im Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr "unversehrt" auf dem bei der Bank geführten Konto vorhanden ist.
  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

    Im Ergebnis ohne Erfolg bleibt allerdings die Revisionsrüge, das Berufungsgericht (ZIP 2007, 371) verkenne, dass die von dem Kläger "als Insolvenzverwalter" erhobene (und fortgeführte) Klage schon wegen "fehlender Aktivlegitimation" bzw. deshalb abzuweisen sei, weil die streitige Forderung aus § 37 Abs. 1 Satz 4 AktG - ihr Bestehen unterstellt - nach ihrer treuhänderischen Abtretung an den Kläger im Außenverhältnis nicht mehr der Insolvenzschuldnerin, sondern dem Kläger in Person zustehe.
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