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   OLG München, 16.04.2012 - 19 U 2837/11   

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https://dejure.org/2012,12517
OLG München, 16.04.2012 - 19 U 2837/11 (https://dejure.org/2012,12517)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2012 - 19 U 2837/11 (https://dejure.org/2012,12517)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2012 - 19 U 2837/11 (https://dejure.org/2012,12517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens: Verjährung der Schadensersatzansprüche des Kapitalanlegers wegen Falschberatung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 37a; HGB § 94
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 16.04.2012 - 19 U 2837/11
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH Urteil vom 08.03.2005, NJW 2005, 1579, Rn. 16, 17).

    Soweit es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.03.2005, NJW 2005, 1579, Rn. 25) für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen Beratungspflichtverletzungen bei der Regelverjährung für deliktsrechtliche Ersatzansprüche verbleibt, führt dies (entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertretenen Auffassung) hier zu keinem anderen Ergebnis, da eine vorsätzliche Verletzung von Beratungspflichten durch die Beklagte weder von der Klägerin hinreichend vorgetragen noch sonst ersichtlich ist.

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