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   OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/2004   

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https://dejure.org/2004,4877
OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung; Kriterien für das Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrages; Änderung eines Teilgewinnabführungsvertrages durch Austausch eines stillen Gesellschafters ; Pflicht zur Mitteilung der finanziellen und ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 292 ff; BGB §§ 826, 823 Abs. 2; StGB § 264a
    Pflicht zur Mitteilung eines Verlustübernahmevertrages im Emissionsprospekt ("Göttinger Gruppe")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 276 (a.F.)
    Haftungsmaßstab bei Prospekthaftung; Formularmäßiger Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 909
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Ändern sich Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können nach der Herausgabe des Prospektes, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Beteiligungsvertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865; BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Unbeschadet davon hat der Richter bei der von ihm nach § 286 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung, ob er von der Ursächlichkeit des Aufklärungsmangels für den Beitrittsentschluss überzeugt ist, auch die objektive Bedeutung der verschwiegenen Tatsache für die Werthaltigkeit des Anlageobjektes zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 2865).

    Der davon betroffene Anleger, der von einer Beteiligung abgesehen hätte, wenn er zusätzlich zu den ihm bekannten Risiken und Unwägbarkeiten der Anlage auch die im Prospekt verschwiegenen Umstände gekannt hätte, kann deshalb verlangen, auf dem Schadensersatzwege so gestellt zu werden, als hätte er die Anlage nicht getätigt (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

    Der Anspruch aus der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftung verjährt in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und § 12 Abs. 5 Auslandinvestmentgesetz in 6 Monaten seit der Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber in 3 Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft (BGHZ 111, 314 = WM 1990, 1276; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Ändern sich Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können nach der Herausgabe des Prospektes, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Beteiligungsvertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865; BGH VersR 2002, 1251).

    Als Bestandteil des Prospektes ist er deshalb nach § 9 des hier nach Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB fortgeltenden AGB-Gesetzes unwirksam (BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Das ist vorliegend gem. § 15 Einkommensteuergesetz der Fall, da es sich um Einkommen handelt, das dem Kläger aus der unternehmerischen Beteiligung zufließt (vgl. BGH VersR 2002, 1251).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Bei der Frage nach dem Kausalzusammenhang ist nicht auf das letzte, sondern auf das erste Glied der Ursachenkette, mithin auf die Anlageentscheidung abzustellen (BGHZ 111, 314 = BGH WM 1990, 1276).

    Greift die Kausalitätsvermutung ein, so trifft den Prospektverantwortlichen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung und Information eingetreten wäre, der Anleger also den Hinweis auf das verschwiegene Risiko nicht zum Anlass genommen hätte, von der Kapitalanlage Abstand zu nehmen (BGHZ 111, 314 = BGH WM 1990, 1276; BGHZ 115, 213).

    Der Anspruch aus der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftung verjährt in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und § 12 Abs. 5 Auslandinvestmentgesetz in 6 Monaten seit der Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber in 3 Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft (BGHZ 111, 314 = WM 1990, 1276; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1983, 2813; BGH VersR 1984, 868; BGH NJW 1985, 1152; BGH NJW 1988, 965).

    Im Falle einer Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtung würde sich eine Veränderung (Erhöhung) des Klageantrags nicht auf einen neuen Anspruch beziehen, der sich auf eine Schadensfolge erstreckt, die bisher nicht in die Klage einbezogen war, sondern lediglich eine ziffern- und betragsmäßige Anpassung an die fortschreitende Schadensentwicklung darstellen (BGH VersR 1984, 868).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Ohne Erfolg verweist die Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 29/96 vom 26.09.1997 (NJW 1998, 302), wonach die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss einen Vermögensschaden voraussetzt.
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1983, 2813; BGH VersR 1984, 868; BGH NJW 1985, 1152; BGH NJW 1988, 965).
  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 249/88

    Voraussetzungen der Verurteilung des Bürgen dem Grunde nach; Grundurteil auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Dieser Rechtsgrundsatz ist auch auf vorliegende Fallgestaltung anwendbar, wobei dem Kläger diesbezüglich nur ein Feststellungsanspruch auf Freistellung zusteht, nachdem ungewiss ist, ob eine tatsächliche Inanspruchnahme durch die S... AG erfolgen wird (vgl. BGH WM 1990, 262; BGH WM 2001, 106).
  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 U 138/00

    Unrichtige Verwendung eines Prospekts; Deliktische Haftung wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Steuervorteile jedoch dann nicht auszugleichen, wenn der erlangte Schadensersatzbetrag seinerseits der Versteuerung unterliegt (BGHZ 74, 103; vgl. auch OLG Celle NZG 2001, 620).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die 3-Jahres-Frist nicht von der Abgabe des Beitrittsangebotes des Anlegers an zu rechnen (20.02.2000), sondern erst von dessen Annahme durch die S... AG (28.02.2000) an (vgl. auch BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 23/78

    Gebrauchsvorteile - Anfechtung - Zinsen - Darlegungspflicht

  • BGH, 08.11.1973 - III ZR 161/71

    Schadensberechnung - Verzugsschaden - Schadenshöhe - Geldgläubiger

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82

    Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen;

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03

    Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens aus Frachtvertrag

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Im Übrigen wird nicht substantiiert vorgetragen, weshalb weder der Beklagte noch Rechtsanwalt G., dessen Verschulden der Beklagte sich zurechnen lassen muss, die (oben unter lit. d) dargestellten) offensichtlichen Verstöße gegen die Vorschriften des AIG bei ihrer Prüfung nicht erkannt haben wollen (vgl. dazu auch BGH WM 2005, 27; sowie OLG Stuttgart Urt. v. 05.08.2004 - 19 U 30/04 - ).
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