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   OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07   

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OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07 (https://dejure.org/2008,24716)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2008 - 19 U 3041/07 (https://dejure.org/2008,24716)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 19 U 3041/07 (https://dejure.org/2008,24716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Publikumsgesellschaft für Prospektfehler; Transparenzanforderungen an nicht produktionsbezogene (sog. weiche) Kosten; Berücksichtigung eines außergewöhnlichen Steuervorteils bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • KG, 05.09.2007 - 24 U 4/07

    Haftung der Gründungsgesellschaft und der Treuhandbank für fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Das gilt nach Auffassung des Senates jedenfalls dann, wenn der Anleger im Innenverhältnis der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag so gestellt wird, als sei er selbst Kommanditist, weil er dann auch selbst unmittelbarer Vertragspartner der Gründungsgesellschafter wird (ebenso KG, WM 2007, 2142, 2144 m. w. N.).

    In solchen Fällen sind die Regelungen des Treuhandvertrages ohne Bedeutung (vgl. BGH, WM 2006, 1621ff. und KG, WM 2007, 2142ff. zu vergleichbaren Konstellationen), es ist nur auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag abzustellen.

    Es kann offenbleiben, ob auch diese Klausel der Inhaltskontrolle nach §§ 5, 9 AGBG nicht standhält (so für eine wortgleiche Klausel KG, WM 2007, 2142, 2147).

    Die in § 16 Ziff. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntniserlangung ist wegen Abweichung von § 852 BGB a. F. unwirksam (BGH, WM 2006, 1621, 1623; KG, WM 2007, 2142, 2147).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Deshalb liegt ein Prospektmangel auch dann vor, wenn "weiche" Kosten bei einem Anlagemodell in nicht unerheblicher Höhe anfallen und ein Anleger dem Prospekt nicht ohne weiteres entnehmen kann, in welchem Umfang die von ihm eingezahlten Einlagemittel nicht in das Anlageobjekt fließen, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet werden (BGH, NJW 2006, 2042, ebenfalls für Immobilienfonds).

    Schon der Begriff "Weichkosten" selbst ist nicht eindeutig (vgl. BGH, NJW 2006, 2042 m. Anm. Hoppe, ZfIR 2006, 637).

    Daher bedurfte es für die ganz wesentliche Erkenntnis, dass die in dem "Investitionsplan" außer den Produktionskosten aufgezählten weiteren Einzelbudgets überwiegend ohne jeden konkreten Aufwandsnachweis und ohne konkrete Abrechnung allein aufgrund der Tatsache der Zeichnung der C. GmbH als Verfügungsmasse für ihren "unternehmerischen Gewinn" zufließen sollten, einer Durchdringung des Gesamtprospekts, wie sie nach Auffassung des Senats von einem durchschnittlichen Anleger keinesfalls erwartet werden kann (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, NJW 2006, 2042).

    Der Senat hält auch hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof für einschlägig, wonach in den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Immobilienfonds ohne Hinweis keine weiteren "weichen Kosten" enthalten sein dürfen (NJW 1995, 130 für Einrechnung einer Mietgarantie in Baukosten; NJW 2006, 2042).

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Klägers aus c. i. c. beträgt nach Art. 229 § 6 EGBGB, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB 3 Jahre ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände; § 68 StBerG a. F. greift nicht ein, da es um die Haftung der Beklagten zu 2) als Gesellschafterin geht (vgl. BGH, WM 2006, 1621ff.).

    In solchen Fällen sind die Regelungen des Treuhandvertrages ohne Bedeutung (vgl. BGH, WM 2006, 1621ff. und KG, WM 2007, 2142ff. zu vergleichbaren Konstellationen), es ist nur auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag abzustellen.

    Die in § 16 Ziff. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntniserlangung ist wegen Abweichung von § 852 BGB a. F. unwirksam (BGH, WM 2006, 1621, 1623; KG, WM 2007, 2142, 2147).

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Soweit der Kläger schließlich meint, die Beklagte zu 2) habe im vorliegenden Fall auch auf der Grundlage der neuesten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom 22.03.2007, Gz. III ZR 98/06, Anlage K 121) ihre vorvertraglichen Hinweis- und Aufklärungspflichten als Mittelverwendungskontrolleurin verletzt, weil "besonderer Anlass bestanden hätte, die Seriosität der N. zu überprüfen" (Bl. 336 d. A.), trifft dies nicht zu.

    Dass die Beklagte zu 2) keine allgemeine Hinweispflicht auf die nur "formale" Mittelverwendungskontrolle hatte, hat der Bundesgerichtshof mit dem angeführten Urteil vom 22.03.2007 (Gz. III ZR 98/06) bereits entschieden.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Dabei spielt es auch keine Rolle, ob eine Vergütung der jeweiligen Leistung üblich ist und sie sich in einem angemessenen Rahmen hält (BGH, NJW 1995, 130).

    Der Senat hält auch hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof für einschlägig, wonach in den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Immobilienfonds ohne Hinweis keine weiteren "weichen Kosten" enthalten sein dürfen (NJW 1995, 130 für Einrechnung einer Mietgarantie in Baukosten; NJW 2006, 2042).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Das wird aber im streitgegenständlichen Prospekt nach seinem Gesamteindruck (vgl. Entscheidung des BGH vom 14.06.2007, Gz. III ZR 125/06, Rz. 9 und 15) nicht hinreichend deutlich gemacht:.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich somit wesentlich von derjenigen, die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2007 (III ZR 125/06 u. a.) zu "V. 3" zugrunde lag.

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Es bleibt jedoch auch danach Sache des Tatrichters, im Rahmen der nach § 286 ZPO gebotenen Gesamtwürdigung zu entscheiden, ob er von der Ursächlichkeit des Aufklärungsmangels für den Beitrittsentschluss überzeugt ist (BGH, NJW 1992, 3296; BGH, NJW-RR 2006, 685).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Da es sich bei jeder vom Kläger behaupteten Pflichtverletzung um einen eigenen Streitgegenstand mit eigener Verjährungsfrist handelt (vgl. BGH, NJW 2000, 2678; Entscheidung des BGH vom 09.11.2007, Gz. V ZR 25/07; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 204 Rz. 13), wären für jede dieser Pflichtverletzungen die Voraussetzungen des § 199 I Nr. 2 BGB n. F. - insbesondere der Zeitpunkt der Kenntnis - von der Beklagten zu 2) gesondert darzulegen und ggf. nachzuweisen gewesen.
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht ausnahmslos; insbesondere soll § 287 ZPO grundsätzlich auch die Fälle erfassen, bei denen zur Bemessung des Schadens auch eine Zukunftsprognose erforderlich ist (BGH, NJW-RR 2001, 1450).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07
    Der in § 16 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit widerspricht der Aufgabe des Prospekts, die potenziellen Anleger verlässlich, umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, und ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGH, NJW 2002, 1711).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03

    Schuldnerverzug: Vertretenmüssen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens

  • OLG München, 04.10.2007 - 23 U 4858/06

    Zu den Voraussetzungen der bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung der

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Von dieser Rechtsprechung abzurücken sieht der Senat trotz vereinzelt erhobener Bedenken in der Literatur (Wagner, GWR 2009, 364; Loritz/Wagner, ZfIR 2003, 753, 761 f.; Müller, EWiR 1990, 871, 872; zustimmend: Podewils, ZfIR 2008, 461, 462) und in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München BeckRS 2008, 04917; OLG Karlsruhe GWR 2009, 68) keinen Anlass.
  • OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 63/07

    Informationserzwingungsverfahren: Anspruch eines Kapitalanlegers auf Grund einer

    Dies ist vorliegend nach den im Prospekt abgedruckten Regelungen im Gesellschafts- wie im Treuhandvertrag der Fall (vgl. auch OLG München 7.2.2008, 19 U 3041/07 zum C. II - Fonds).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08

    Haftung des Anlageberaters: Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen

    a) Hinsichtlich der Steuervorteile hat sich der Senat (Urt. v. 30. Dezember 2008, 17 U 197/08, zitiert nach Juris, Tz. 62 f.) der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urt. vom 7.2.2008, 19 U 3041/07, zitiert nach Juris, Tz. 111 ff.) angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07

    Schadenersatz für verschwiegene Provision

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  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08

    Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht

    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen des OLG München, Urt. vom 7.2.2008 - 19 U 3041/07.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 338/08

    Vorliegen eines wesentlichen Prospektmangels bei Medienfonds aufgrund des Anfalls

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts (19 U 3041/07 - juris und BeckRS 2008, 04917) haftet die Beklagte wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, weil der Umfang und die Verteilung der den Gründern eingeräumten Sondervorteile im Prospekt nicht hinreichend offengelegt seien und der Prospekt für den durchschnittlichen Anleger den Eindruck erwecke, die Kosten für die Erlösausfallversicherung würden aus den "Weichkosten" bezahlt.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10

    Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines

    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Anlageberatern angeschlossen (OLG München, Urteil vom 07.02.2008 - 19 U 3041/07 Rn. 100; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2009 - 9 U 164/07 Rn. 37; Urteil vom 24.02.2010 - 9 U 58/09 Rn. 58; vgl. bereits OLG Düsseldorf Urteil vom 07.07.2006 - I 22 U 89/09 Rn. 101).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Dieser wegen der zu erzielenden Genauigkeit und der leichteren Feststellung auch durchaus praktikablen Vorgehensweise hat der BGH ausdrücklich und trotz von ihm erkannter Vorteilhaftigkeit eine Absage erteilt, indem er auf entsprechende Überlegungen gestützte Urteile aufgehoben hat (vgl. etwa OLG München, Urt.v. 07.02.2008 - 19 U 3041/07, aufgehoben durch BGH, Urt.v.15.07.2010 - 338/08), weil dies zu einer nicht hinnehmbaren Erschwerung der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs führe, nachdem dem Geschädigten angesonnen werde, bereits im anhängigen Verfahren die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung Zug um Zug gegen eine nicht vollständige Schadensersatzleistung anzubieten, obwohl er nicht den vollen ihm gebührenden Ersatz erhalte (BGH a.a.O.; BGH WM 2011, 740; WM 2010, 1641).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

    Dieser von der Beklagten favorisierten, wegen der zu erzielenden Genauigkeit und der leichteren Feststellung auch durchaus praktikablen und einer Lösung im Vergleichswege sinnvollerweise zugrunde zu legenden Vorgehensweise hat der BGH ausdrücklich und trotz von ihm erkannter Vorteilhaftigkeit eine Absage erteilt, indem er auf entsprechende Überlegungen gestützte Urteile aufgehoben hat (vgl. etwa OLG München, Urt.v. 07.02.2008 - 19 U 3041/07, aufgehoben durch BGH, Urt.v.15.07.2010 - 338/08), weil dies zu einer nicht hinnehmbaren Erschwerung der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs führe, nachdem dem Geschädigten angesonnen werde , bereits im anhängigen Verfahren die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung Zug um Zug gegen eine nicht vollständige Schadensersatzleistung anzubieten, obwohl er nicht den vollen ihm gebührenden Ersatz erhalte (BGH a.a.O.; BGH WM 2011, 740; WM 2010, 1641).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08

    Bankenhaftung bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen:

    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 07.02.2008 - 19 U 3041/07) und Celle (WM 2009 1794, 1797).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von

  • KG, 29.03.2010 - 24 U 55/09

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit

  • LG Köln, 29.06.2010 - 3 O 510/08

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer GmbH & Co. KG unter dem

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