Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.01.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08   

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OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08 (https://dejure.org/2010,5510)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2010 - 19 U 4014/08 (https://dejure.org/2010,5510)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2010 - 19 U 4014/08 (https://dejure.org/2010,5510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei nachfolgender notarieller Beurkundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Zur Darlegung der Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 1982
  • BB 2011, 1538
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung widerleglich vermutet wird, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (Urteil vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, NJW 2006, 2099), hilft dem Kläger hier nicht weiter:.

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben (vgl. BGH WM 1980, 620, 622 sowie BGH WM 1992, 1355, 1358), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden (vgl. BGHZ 91, 9, 12; BGHZ 159, 294, 301), oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (BGH WM 2006, 1194, 1200 f; BGH WM 2006, 2347, 2350; BGH WM 2007, 1257, 1260 f.).

    Denn von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder des Vermittler bzw. des Verkaufsprospekts wäre nur dann auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so dass sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH NJW 2006, 2099 [2105]):.

    dd) Soweit der Kläger erstmals im Berufungsverfahren einen Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Widerrufsbelehrung geltend machen wollen sollte, liegen dessen Voraussetzungen (vgl. BGH NJW 2006, 2099 und BGH NJW 2007, 357) offensichtlich nicht vor.

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    (1) Wie die Beklagte bereits in ihrer Klageerwiderung (Bl. 24 d.A.) zutreffend gerügt hat, genügte der erstinstanzliche Vortrag des Klägers zur angeblichen Sittenwidrigkeit in der Klageschrift (Bl. 4 d.A.) offensichtlich nicht den auch den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers hinlänglich bekannten Anforderungen des XI. Zivilsenats des BGH, wonach es zur Darlegung eines entsprechenden Missverhältnisses konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung bedarf (z.B. XI ZR 159/05 Rnr. 23 f; Nobbe, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen, Sonderbeilage zu WM Nr. 1/07 S. 29 m.w.N.).

    So wird z.B. durch die Behauptung, dass die für einen Kaufpreis von 126.553 DM verkaufte Wohnung im Zeitpunkt des Erwerbs nur einen Wert von 35.000 DM gehabt habe, ein sittenwidriger Minderwert der Immobilie nicht substanziiert dargelegt (XI ZR 159/05 unter Rnr. 24).

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Für die Arglist trägt der Darlehensnehmer/Anleger die Beweislast; § 282 BGB a.F. ist insofern nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06).

    Für dessen Arglist trägt der Darlehensnehmer/Anleger die Beweislast; § 282 BGB a.F. ist insofern nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, dass ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Missverhältnis zum Kaufpreis stünde (BGH NJW 2004, 2671).

    Außerdem erscheint auch dieses Privatgutachten (Anlage BK 2) noch nicht schlüssig, insbesondere weil dort mit formelhafter Begründung der Verkehrswert nicht vorrangig nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt wird (GA S. 8), das von seinem Ausgangspunkt her die marktgerechteste Methode der Verkehrswertbestimmung darstellt (vgl. BGH NJW 2004, 2671), obwohl auch für die Ertragswertberechnung Mieten aus dem Nachbarort Tübingen herangezogen wurden (vgl. GA S. 24).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    bb) Hinsichtlich der bereits in erster Instanz vorgetragenen angeblichen Äußerungen des Vermittlers in dem Verkaufsgespräch ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass es sich dabei um unverbindliche Anpreisungen und nicht um konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt handeln würde (vgl. BGH vom 19.09.2006, Az. XI ZR 204/04, Rnr. 24 ff).

    dd) Soweit der Kläger erstmals im Berufungsverfahren einen Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Widerrufsbelehrung geltend machen wollen sollte, liegen dessen Voraussetzungen (vgl. BGH NJW 2006, 2099 und BGH NJW 2007, 357) offensichtlich nicht vor.

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Nach st. Rspr. des BGH, auf die später noch näher einzugehen sein wird, ist von einem besonders groben Missverhältnis i.S.v. § 138 I BGB, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGHZ 146, 298, 302 ff.; BGH WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 2328, 2331, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sämtliche Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung außer Betracht bleiben (vgl. BGH WM 2000, 1245; WM 2003, 1710; WM 2003, 2328).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG a.F. in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH NJW 2003, 2529 m.w.N.).

    Nach st. Rspr. des BGH, auf die später noch näher einzugehen sein wird, ist von einem besonders groben Missverhältnis i.S.v. § 138 I BGB, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGHZ 146, 298, 302 ff.; BGH WM 2003, 1370, 1372; WM 2003, 2328, 2331, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Der BGH hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 17.11.2009, Gz. XI ZB 6/09, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.

    Den Feststellungen des BGH im Beschluss vom 17.11.2009, Gz. XI ZB 6/09 (NJW-RR 2010, 358), zufolge ist die Berufung des Klägers zulässig.

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    cc) Soweit der Kläger erstmals im Berufungsverfahren neue Behauptungen zu angeblichen Täuschungen über erzielbare Mieten aufstellt, handelt es sich um eine neu behauptete Pflichtverletzung und damit wohl auch um einen neuen Streitgegenstand (vgl. BGH NJW-RR 2007, 414), für den bereits die Zulassungsvoraussetzungen des § 533 ZPO nicht vorliegen.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (BGH NJW 1991, 2707).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83

    Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

  • OLG München, 27.04.2006 - 19 U 3717/04

    Rechtsfolgen unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG;

  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 172/78

    Nichtigkeit eines im Reisegewerbe vermittelten Darlehensvertrags - Übertragung

  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

    (b) Die Frage, ob sich dieses Verhältnis unter Zugrundelegung des Nettokaufpreises oder des Bruttokaufpreises bestimmt, wobei richtigerweise nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen der klägerischen Argumentation nicht von dem Gesamtaufwand mit den darin enthaltenen Erwerbsnebenkosten auszugehen ist, sondern bloß auf den angegebenen reinen Kaufpreis der Immobilie abzustellen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008 - Az.: XI ZR 157/07 = BeckRS 2008, 26951 Tz. 29 m. w. N.; BGH, Urteil vom 06.11.2007 - Az.: XI ZR 322/03 = NJW 2008, 644, 646 Tz. 34 m. w. N.; OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609; OLG München, Urteil vom 28.11.2008 - Az.: 4 U 88/01 = BeckRS 2010, 20962) braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, weil sich selbst bei einer Heranziehung des Bruttokaufpreises nach den überzeugenden Ergebnissen des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Dabei nimmt der Bundesgerichtshof eine solche objektiv evident überhöhte Mieterlösangabe etwa an, wenn die durch die Vermittler behauptete Miete die zum Stichtag erzielbare Miete um 28, 5% (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006 - Az.: XI ZR 374/04 = BeckRS 2007, 4411 Tz. 35), um 40% (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2007 - Az.: XI ZR 414/04 = BeckRS 2007, 7090 Tz. 55) oder um 46% (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - Az.: XI ZR 6/04 = NJW 2006, 2099, 2105 Tz. 57) oder um 89% (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008 - Az.: XI ZR 157/07 = BeckRS 2008, 26951 Tz. 39) überschreitet, wobei sich allerdings insbesondere aus der Entscheidung OLG München, Endurteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609, ergibt, dass einem Vermittler bzw. Verkäufer auch ein gewisser Prognosespielraum verbleibt, so dass eine um 26% oder um 31% zu hohe Angabe auch noch nicht objektiv grob falsch sei.

    Im Übrigen hat auch in einer ähnlichen Fallgestaltung das OLG München entschieden, dass es bereits an einer objektiv grob falschen Darstellung, die den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung oder einen zumindest bedingten Täuschungsvorsatz zuließe, fehle, wenn sich ein Vermittler im Rahmen seiner, wenn auch vielleicht optimistischen Prognose, auf ihm vorliegende Angaben zu Vergleichsmieten stützt (vgl. OLG München, Endurteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609).

    P. angenommen werden könnte, und dass auch wegen des in dem Exposé enthaltenen RDM-Mietpreisspiegels eine solche fehlt, wenn sich wie vorliegend ein Vermittler im Rahmen seiner, wenn auch vielleicht optimistischen Prognose, auf ihm vorliegende Angaben zu Vergleichsmieten stützt (vgl. OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609).

  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Da es sich beim Wert einer Immobilie nicht um eine schlichte Tatsache, sondern um das Ergebnis einer abwägenden Beurteilung zahlreicher Einzeltatsachen handelt, wobei zudem die Auswahl der Wertermittlungsmethode im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters steht, ist der Vortrag von Anknüpfungstatsachen zum behaupteten Verkehrswert erforderlich, um prüfen zu können, ob eine Sittenwidrigkeit schlüssig dargelegt oder lediglich ins Blaue hinein behauptet wird (vgl. OLG München WM 2010, 1982/1984 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Da es sich beim Wert einer Immobilie nicht um eine schlichte Tatsache, sondern um das Ergebnis einer abwägenden Beurteilung zahlreicher Einzeltatsachen handelt, wobei zudem die Auswahl der Wertermittlungsmethode im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters steht, ist der Vortrag von Anknüpfungstatsachen zum behaupteten Verkehrswert erforderlich, um prüfen zu können, ob eine Sittenwidrigkeit schlüssig dargelegt oder lediglich ins Blaue hinein behauptet wird (vgl. OLG München WM 2010, 1982/1984 m.w.N.).
  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4574/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    dd) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt (vgl. z.B. WM 2010, 1982) mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Da es sich beim Wert einer Immobilie nicht um eine schlichte Tatsache, sondern um das Ergebnis einer abwägenden Beurteilung zahlreicher Einzeltatsachen handelt, wobei zudem die Auswahl der Wertermittlungsmethode im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters steht, ist der Vortrag von Anknüpfungstatsachen zum behaupteten Verkehrswert erforderlich, um prüfen zu können, ob eine Sittenwidrigkeit schlüssig dargelegt oder lediglich ins Blaue hinein behauptet wird (vgl. OLG München WM 2010, 1982/1984 m.w.N.).
  • OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung;

    52 c) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt (vgl. z.B. WM 2010, 1982) mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.
  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4105/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    cc) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt (vgl. z.B. WM 2010, 1982) mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.
  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 5247/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    d) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt (vgl. z.B. WM 2010, 1982) mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.
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https://dejure.org/2009,37675
OLG München, 30.01.2009 - 19 U 4014/08 (https://dejure.org/2009,37675)
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OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 19 U 4014/08 (https://dejure.org/2009,37675)
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 5247/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Daher kann dahinstehen, ob ansonsten eine zulässige Berufung vorläge (vgl. Senat, Beschluss vom 30.01.2009, Gz. 19 U 4014/08; offengelassen vom BGH, Beschluss vom 17.11.2009, Gz. XI ZB 6/09; NJW-RR 2010, 358).
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