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   OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02   

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https://dejure.org/2003,17194
OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02 (https://dejure.org/2003,17194)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2003 - 19 U 4246/02 (https://dejure.org/2003,17194)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 19 U 4246/02 (https://dejure.org/2003,17194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 843; BGB § 254; ZPO § 91; ZPO § 97
    Mitverschulden eines Fußgängers von 40 % wegen Unaufmerksamkeit beim Begehen eines erkennbar nicht ausreichend gestreuten Gehwegs. Mit Anmerkung: Dr. Christoph Fellner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251 § 843
    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz; verletzungsbedingter zusätzlicher Wohnbedarf - ersatzfähige Bau- und Umzugskosten

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 518
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Oldenburg, 13.02.2014 - 1 U 77/13

    Schadensersatzanspruch einer Unfallversicherung aus abgetretenem Recht aus einem

    Der Senat folgt der Rspr. dass dann, wenn ein Fußgänger auf einem erkennbar nicht geräumten oder abgestumpften Weg zu Fall kommt, der Beweis des ersten Anscheins, jedenfalls aber die Lebenserfahrung dafür spricht, dass dies auf eine mangelnde Aufmerksamkeit und Vorsicht zurückzuführen ist (vgl. OLG München VersR 2003, 518 [OLG München 30.01.2003 - 19 U 4246/02] ; OLG Hamm NJW 2013, 1375; Palandt/Grüneberg, § 254 BGB Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Der Senat ist der Auffassung, dass das Mitverschulden des Klägers bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacher- und Verschuldensanteile mit 1/3 angemessen bewertet ist (zum Mitverschulden eines Fußgängers bei Benutzung eines erkennbar nicht oder nicht ausreichend gestreutem Weges vgl. auch OLG München, OLGR 1997, 113; OLG Hamm, OLGR 1999, 87; OLG Saarbrücken, Urt. vom 27.10.1999 [Az. 1 U 214/99]; OLG München, VersR 2003, 518).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Ein Mitverschulden liegt vor, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte erkennen und sich auf die Gefahr hätte einstellen können (Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Juli 2004, 4 U 466/03, juris; OLG München, Urteil vom 30. Januar 2003, 19 U 4246/02, in VersR 2003, 518, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 466/03

    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch

    Der Senat ist der Auffassung, dass das Mitverschulden des Klägers bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacher- und Verschuldensanteile mit 1/3 angemessen bewertet ist (zum Mitverschulden eines Fußgängers bei Benutzung eines erkennbar nicht oder nicht ausreichend gestreutem Weges vgl. auch OLG München, OLGR 1997, 113; OLG Hamm, OLGR 1999, 87; OLG Saarbrücken, Urt. vom 27.10.1999 [Az. 1 U 214/99]; OLG München, VersR 2003, 518).
  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23

    Räum- und Streupflicht unter Vorbehalt des Zumutbaren und Berücksichtigung der

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Danach käme ein Mitverschulden in Betracht, wenn von der Glättebildung eine deutliche, von dem Kläger zu erkennende Warnung ausgegangen wäre, er also eine besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen hätte, die wegen der erkennbar unzureichenden Räumung und Streuung geboten war (OLG München, VersR 2003, 518).
  • OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14

    Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen

    Besondere Umstände, die eine gegenüber der Senatspraxis abweichende Festsetzung rechtfertigten, liegen nicht vor (s. a. OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 623; OLG München, OLGR 1993, 38; OLG Hamm, OLGR 1999, 87 (1/4); OLG Oldenburg, 1 U 77/13, Urteil vom 13. Februar 2014, zit. nach juris; OLG München, VersR 2003, 518; s. a. OLG Brandenburg, MDR 2010, 809 (2/5); OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf

    Der - als solcher hier unstreitig erforderliche - behindertengerechte Ausbau von Wohnraum stellt einen erstattungsfähigen Mehrbedarfsschaden dar; dieser ist nicht durch eine Geldrente oder Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 1, 3 BGB, sondern gemäß §§ 249, 251 BGB durch eine einmalige Zahlung auszugleichen, da er als einmalige Maßnahme geeignet ist, die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten für die Zukunft dauerhaft zu befriedigen (BGH NJW 1982, 757; OLG München VersR 2003, 518, 519; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194; vgl. auch: Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 4, Rn. 39, 45).
  • OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13

    Zuständigkeit des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schneeglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518; Palandt/Gründeberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12

    Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des

  • OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07

    Haftung für Tauwasserbildung in Glasdachkonstruktion?

  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

  • OLG Jena, 06.06.2008 - 4 U 339/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Thüringen bei winterlichen

  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 3 U 112/09

    Nutzungsvertrag: Räumungs- und Herausgabeanspruch auf Grund fristloser Kündigung

  • LG Itzehoe, 12.12.2012 - 2 O 195/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Fußgängerverkehr im Baustellenbereich

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