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   OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15   

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https://dejure.org/2015,27516
OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,27516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,27516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,27516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    BGB InfoV § 14 Abs. 1, § 355 BGB
    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei marginalen Abweichungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei marginalen Abweichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 495; BGB § 312; BGB § 355
    Widerruf eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 19.03.2009 - 8 U 197/08

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers zur Erweiterung der Zweckvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Für die Klägerin haben sich lediglich in ihrer Sphäre - nämlich in der gesamtschuldnerischen Haftungsübernahme und der Bestellung einer Grundschuld an einem ihr nur zur Hälfte gehörenden Grundstück - liegende Risiken verwirklicht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2009 - 8 U 197/08 - zit. n. [...]).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Dieses Erlöschen war auch dann anzunehmen, wenn die entsprechenden Informationspflichten nicht erfüllt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2006 - III ZR 152/05 - zit. n. [...]).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Denn bei der Frage nach der Verwirkung bzw. dem schutzwürdigen Vertrauen des Verpflichteten geht es nicht um dessen Kenntnis vom Recht des Berechtigten, sondern darum, ob sich der Verpflichtete trotz seines Wissens um das nach wie vor bestehende Recht gleichwohl darauf einrichten durfte, dass der Berechtigte dieses nicht mehr geltend machen werde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 -19 U 74/14 - zit. n. [...]).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13 - zit. n. [...]).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 232/08

    Rückabwicklungsanspruch eines verbundenen Vertrages bei Erlöschen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Bedenken, dass die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 HaustürWG in der Fassung vom 16.01.1986 gegen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts verstößt bestehen nicht (BGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 232/08 - NJOZ 2010, S. 610 ff.).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Denn ein Rechtsverlust durch widersprüchliches Verhalten kann wegen der an Treu und Glauben ausgerichteten objektiven Beurteilung selbst dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2007 -V ZR 190/06 - zit. n. [...]).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt bei einer Grundschuld, die nur aus Anlass der Sicherung einer bestimmten fremden Verbindlichkeit bestellt wird, die formularmäßige, nicht individuell ausgehandelte Erstreckung des Sicherungszwecks auch auf alle künftigen Verbindlichkeiten des Dritten eine unwirksame Überraschungsklausel dar (BGH, Urteil vom 18.11.1988 - V ZR 75/87 - zit. n. [...]).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Ein Widerruf des Vertrages gemäß § 495 BGB n.F. oder §§ 312, 355 BGB n.F. ist ebenfalls nicht möglich gewesen, da diese Widerrufsrechte auf einen Vertrag aus dem Jahr 2000 nicht anwendbar sind (BGH, Urteil vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05 -BeckRS 2006, 11742).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11

    Anwendbarkeit von § 7 II VerbrKrG a. F. auf Versicherungsverhältnisse, die vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
    Auch aus Abs. 2 ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes, da sich die in diesem Absatz getroffene Regelung ausschließlich auf § 355 Abs. 2 BGB a. F. bezieht und damit nicht auf den Erlöschensausschluss für das Widerrufsrecht (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2012 -7 U 93/11 - zit. n. [...]).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 17 U 16/15

    Zu den Voraussetzungen für die Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und zur

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht aber ebenso wenig wie die Rückführung des Darlehens aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.N.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145, 2149; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 17 U 218/15

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht ebenso wenig wie die Rückführung des Darlehens aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15

    Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2016 - 17 U 224/15

    Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensvertrages nach Abweichung

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht ebenso wenig wie die Rückführung des Darlehens aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2016 - 17 U 46/16

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015 - 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 17 U 61/15

    Widerrufsbelehrung - Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot - Vertrauensschutz

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht ebenso wenig wie die Rückführung des Darlehens nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 17 U 67/15

    Keine Schutzwirkung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei Abweichung vom Mustertext

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht nicht aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59).
  • LG Hagen, 30.11.2016 - 3 O 103/16

    Feststellungsklage betreffend die Umwandlung von Verbraucherdarlehensverträgen in

    Dabei sieht die Kammer in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2015 - 19 U 5/15 eine Wechselwirkung zwischen Zeit- und Umstandsmoment, wonach an letzteres keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, wenn das zeitliche Moment in besonderem Maße - wie in dem hier vorliegenden Fall, dass der Berechtigte mehr als 10 Jahre für die Ausübung eines an sich auf zwei Wochen befristeten Rechts verstreichen lässt - ins Gewicht fällt (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O. juris Rn. 60).

    Insoweit folgt die Kammer der Auffassung des OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2015 - 19 U 5/15, dass in einer Konditionenanpassung oder - wie hier - Anschlussfinanzierung ein Verhalten des Kunden liegt, das aus Sicht einer Bank belegt, dass die Darlehensnehmer selbst den Vertrag durchführen, ihn als wirksam behandeln und erfüllen wollen, und so das Vertrauen der Bank begründet, der Kunde halte am Bestehen des Vertrages - auch für die Vergangenheit - fest.

  • LG Hamburg, 29.03.2018 - 333 O 57/17

    Widerruf einer Bürgschaftserklärung für Darlehen

    Insoweit ist es anerkannt, dass auch dem Widerrufsrecht eines Verbrauchers der Einwand der unzulässige Rechtsausübung entgegengehalten werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az: 19 U 5/15).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2016 - 17 U 27/16

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein aufgrund jahrelanger Durchführung des

    Die jahrelange unbeanstandete Durchführung des Vertrages allein reicht ebenso wenig wie die Rückführung des Darlehens für sich genommen aus, um von einer Verwirkung ausgehen zu können (Senat a.a.O. m.w.Nw.; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145 [2149]; a. A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2015, Az. 19 U 5/15, Juris Rn. 59 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.2015 - 19 U 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48333
OLG Köln, 12.06.2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,48333)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,48333)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 19 U 5/15 (https://dejure.org/2015,48333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 19 U 5/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln (18 O 498/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
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