Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5201
OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2006,5201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2006 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2006,5201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2006,5201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/B § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 § 767 § 387; VOB/B § 17
    ZUr Herbeiführung der Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber der Werklohnforderung oder durch Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herbeiführung der Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber einer Werklohnforderung; Pflicht zur Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Annahme der Gewährleistungsbürgschaft als Austauschsicherheit; Bestehen eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausicherheiten: Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft (IBR 2006, 329)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 735
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97

    Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05
    Zur Verweigerung der Auszahlung wegen Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber nicht berechtigt (BGH NJW 1997, 2958; 1998, 2057; 2001, 3629, 3630; OLG Köln, Baurecht 1997, 524; Schäfer/Finnern/Hochstein, § 17 VOB/B Nr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1316; Joussen in: Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 3 Rnr. 21, 26).

    Vielmehr war er, nachdem er die Bürgschaft zum Austausch angenommen hatte, gehalten, den Sicherheitseinbehalt alsbald auszuzahlen, und verstieß gegen diese vertragliche Verpflichtung, wenn er stattdessen die Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen erklärte (BGH NJW 1998, 2057 mit weiteren Nachweisen).

    Denn die Aufrechnungen mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ändern nichts daran, dass dem Kläger ein Vorgehen aus der Bürgschaft gegen die Beklagte verboten ist (BGH NJW 1998, 2057).

  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 11 U 143/97

    Kann AG nach Erhalt einer Gewährleistungsbürgschaft trotz Zahlungszusage die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05
    Zur Verweigerung der Auszahlung wegen Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber nicht berechtigt (BGH NJW 1997, 2958; 1998, 2057; 2001, 3629, 3630; OLG Köln, Baurecht 1997, 524; Schäfer/Finnern/Hochstein, § 17 VOB/B Nr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1316; Joussen in: Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 3 Rnr. 21, 26).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05
    Zur Verweigerung der Auszahlung wegen Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber nicht berechtigt (BGH NJW 1997, 2958; 1998, 2057; 2001, 3629, 3630; OLG Köln, Baurecht 1997, 524; Schäfer/Finnern/Hochstein, § 17 VOB/B Nr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1316; Joussen in: Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 3 Rnr. 21, 26).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05
    Zur Verweigerung der Auszahlung wegen Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber nicht berechtigt (BGH NJW 1997, 2958; 1998, 2057; 2001, 3629, 3630; OLG Köln, Baurecht 1997, 524; Schäfer/Finnern/Hochstein, § 17 VOB/B Nr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1316; Joussen in: Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 3 Rnr. 21, 26).
  • OLG Rostock, 31.08.2006 - 7 U 2/06

    Rechtswirkungen einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln; Voraussetzungen einer

    Es handelt sich bei der genannten Voraussetzung um eine aufschiebende Bedingung (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Urt. v. 11.01.2006, 19 U 50/05, BauR 2006, S. 735).
  • LG Hamburg, 13.07.2008 - 325 OH 2/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Vorschuss der Kosten einer ergänzenden

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Antragsgegnerinnen Fragen stellen, die sich auf die Feststellungen des Sachverständigen zu den ursprünglichen Beweisfragen des Antragsgegners beziehen, also unselbstständige Beweisfragen sind, oder ob sie eine eigene Beweisfrage der Antragsgegnerinnen betreffen (anders LG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2006, 414 OH 2/04 (juris), zusammengefasst in IBR 2006, 240 und BauR 2006, 735).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2005 - 19 U 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22178
OLG Köln, 24.08.2005 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2005,22178)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2005 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2005,22178)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2005 - 19 U 50/05 (https://dejure.org/2005,22178)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 11.03.2005 - 32 O 258/04

    Feuchtigkeitsschäden am Innenputz einer Souterrainwohnung; Verletzung von

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2005 - 19 U 50/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 11. März 2005 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 258/04) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2005 - 19 U 50/05
    Somit kommt es auf die vom Kläger zitierte, einen anders gelagerten und nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1962, 1196) nicht an.
  • OLG Köln, 11.09.2006 - 19 U 147/06

    Anspruch auf Vergütung von vorgenommenen Sanierungs- und Trocknungsarbeiten;

    Zur Begründung bezieht sich der Senat zunächst auf seine Ausführungen in dem Parallelverfahren 19 U 50/05 OLG Köln (= 32 O 258/04 LG Köln) umgekehrten Rubrums.
  • LG Köln, 05.05.2006 - 32 O 263/04

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung einer Werklohnforderung für

    Die Berufung ist durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 24.8.2005 (19 U 50/05) als unbegründet zurückgewiesen worden.
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