Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2621
OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99 (https://dejure.org/1999,2621)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.1999 - 19 U 54/99 (https://dejure.org/1999,2621)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 1999 - 19 U 54/99 (https://dejure.org/1999,2621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 10.06.1921 - III 514/20

    Übergang von der Erfüllungsklage zur Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
    Solange die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner noch umgestimmt werden kann, muss ein solcher Versuch unternommen werden (RGZ 102, 262, 266/67; BGH WM 1957, 1342, 1344).
  • OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
    Unter solchen Umständen behält das gesetzliche Erfordernis der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vielmehr seine Funktion, klare Verhältnisse zu schaffen und dem Schuldner in aller Deutlichkeit die Möglichkeit abzuschneiden, sich nachträglich doch noch auf den Boden des Vertrages zu stellen (so BGH MDR 1997, 130).
  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
    Solange die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner noch umgestimmt werden kann, muss ein solcher Versuch unternommen werden (RGZ 102, 262, 266/67; BGH WM 1957, 1342, 1344).
  • SG Osnabrück, 17.02.2006 - S 19 U 164/03
    Deswegen verlangt die neuere medizinsch-wissenschaftliche Lehrmeinung (s. dazu Schönber-ger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 7. Auflage, Gliederungspunkt 8.3.2.6.3, Seite 529) - und ihr folgend die Rechtssprechung auf dem Gebiet der gesetzli-chen Unfallversicherung (vgl. etwa Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Nieder-sachsen-Bremen vom 03. Juni 2005 - L 6 U 214/04 - in Bestätigung des erstinstanzli-chen Urteils der erkennenden Kammer vom 27. Mai 2004 - S 19 U 54/99 -) - im Hinblick auf neuere Forschungen und radiologische Erkenntnisse aus computer- und kernspinto-mografischen Untersuchungen, dass zur Herstellung eines suffizienten Kausalzusam-menhangs im Sinne der geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung stets der Nach-weis für begleitende (wenn auch minimale) knöcherne oder ligamentäre Läsionen in ei-nem - vom Bandscheibenvorfall betroffenen - Segment geführt werden muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht