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OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Gesamtwandlungsrecht Mängel der Software
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 325, 326, 459 ff.
Gesamtwandlungsrecht Mängel der Software - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Software; Mängel; Gesamtwandlungsrecht; Früher bestellte Software; Mangelhaftigkeit eines Updates; Handbücher
- Judicialis
BGB § 325 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 325, 326, 459 ff.
Grenzen des Gesamtwandlungsrechts bei Mängeln der Software - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.12.1998 - 43 O 12/97
- LG Aachen, 18.12.1998 - 43 O 212/97
- OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 10.06.1921 - III 514/20
Übergang von der Erfüllungsklage zur Schadensersatzklage
Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
Solange die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner noch umgestimmt werden kann, muss ein solcher Versuch unternommen werden (RGZ 102, 262, 266/67; BGH WM 1957, 1342, 1344). - OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
Unter solchen Umständen behält das gesetzliche Erfordernis der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vielmehr seine Funktion, klare Verhältnisse zu schaffen und dem Schuldner in aller Deutlichkeit die Möglichkeit abzuschneiden, sich nachträglich doch noch auf den Boden des Vertrages zu stellen (so BGH MDR 1997, 130). - BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 260/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99
Solange die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner noch umgestimmt werden kann, muss ein solcher Versuch unternommen werden (RGZ 102, 262, 266/67; BGH WM 1957, 1342, 1344).
- SG Osnabrück, 17.02.2006 - S 19 U 164/03 Deswegen verlangt die neuere medizinsch-wissenschaftliche Lehrmeinung (…s. dazu Schönber-ger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 7. Auflage, Gliederungspunkt 8.3.2.6.3, Seite 529) - und ihr folgend die Rechtssprechung auf dem Gebiet der gesetzli-chen Unfallversicherung (vgl. etwa Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Nieder-sachsen-Bremen vom 03. Juni 2005 - L 6 U 214/04 - in Bestätigung des erstinstanzli-chen Urteils der erkennenden Kammer vom 27. Mai 2004 - S 19 U 54/99 -) - im Hinblick auf neuere Forschungen und radiologische Erkenntnisse aus computer- und kernspinto-mografischen Untersuchungen, dass zur Herstellung eines suffizienten Kausalzusam-menhangs im Sinne der geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung stets der Nach-weis für begleitende (wenn auch minimale) knöcherne oder ligamentäre Läsionen in ei-nem - vom Bandscheibenvorfall betroffenen - Segment geführt werden muss.