Rechtsprechung
OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.10.2004 - 28 O 9467/04
- OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
- BGH, 31.10.2007 - III ZR 297/05
- BGH, 28.02.2008 - III ZR 297/05
- OLG München, 14.12.2009 - 19 U 5614/04
- BGH, 16.09.2010 - III ZR 331/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH NJW 1981, 1449; NJW 1993, 2865; ZIP 2000, 1296 [1297]). - BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen aber eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Inhalts des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH NJW-RR 1992, 879 [881]). - BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Zwar verjähren Prospekthaftungsansprüche der Gesellschafter einer Anlagen-KG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft (BGH NJW 1982, 1514).
- BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Die angesprochenen Interessenten dürfen sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem solchen Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft haben und dass darin über alle Umstände aufgeklärt wird, die für den Entschluss, sich zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr, vgl. zuletzt BGH NJW 2004, 2228). - BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81
Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig ist, kommt es dabei nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern wesentlich auch darauf an, welches Gesamtbild von den Verhältnissen des Unternehmens er durch seine Aussagen dem interessierten Publikum vermittelt (BGH NJW 1982, 2823 [2824]). - BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Daneben trifft die Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen Personen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH NJW 1995, 1025). - BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Die Aufklärungspflicht erstreckt sich dabei auch auf solche Umstände, von denen zwar noch nicht feststeht, die es aber wahrscheinlich machen, dass sie den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden werden (BGH NJW 1992, 228 [230]). - BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02
Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Eine unkontrollierte Mittelabzweigung, wie sie der vom Kläger zitierten Entscheidung BGH NJW-RR 2003, 1342 zugrunde lag, war hier durch die Einsetzung eines Einzahlungstreuhänders, der Fachkommission und des Beirats ausgeschlossen. - BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Dieser Anspruch soll nach den für die vertragliche Haftung der Wirtschaftsprüfer geltenden Regeln in § 51a WPO a.F. sogar erst nach fünf Jahre verjähren (BGH NJW 2004, 3420). - BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH NJW 1981, 1449; NJW 1993, 2865; ZIP 2000, 1296 [1297]).
- BGH, 31.10.2007 - III ZR 297/05
Voraussetzungen der Prospekthaftung
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2005 - 19 U 5614/04 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft. - OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Prospekthaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf die …
Dass bereits zum Zeitpunkt der Beteiligung des Klägers für die Prospektverantwortlichen konkret absehbar gewesen wäre, dass der Abschluss von Erlösausfallversicherungen grundsätzliche Schwierigkeiten bereiten könnte, worauf dann möglicherweise bei den Ausführungen zum Absicherungskonzept im Prospekt deutlich hätte hingewiesen werden müssen (vgl. dazu OLG München, Urteile vom 22.09.2005, Az.: 19 O 2529/05 und 19 U 5614/04) behauptet der Kläger letztlich selbst nicht. - OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05 Es kann insoweit auf die Ausführungen im Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22.9.2005, Az.: 19 U 5614/04, Seite 6, 7 Bezug genommen werden (Anlage BB 3).
- LG München I, 25.09.2006 - 28 O 468/06
Schadenersatz wegen Falschberatung
Die Klage gegen die Beklagte zu 1) war daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung sämtlicher Senate des Oberlandesgerichts München abzuweisen (vgl. etwa Urteil vom 12.1.2006, Az.: 19 U 1667/06; Urteil vom 22.9.2005, Az.: 19 U 5614/04 ; Urteil vom 13.3.2006, Az.: 17 U 2374/05 ).
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- LG München I, 19.10.2004 - 28 O 9467/04
- OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
- BGH, 31.10.2007 - III ZR 297/05
- BGH, 28.02.2008 - III ZR 297/05
- OLG München, 14.12.2009 - 19 U 5614/04
- BGH, 16.09.2010 - III ZR 331/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.2010 - III ZR 331/09
Voraussetzungen einer Prospektverantwortlichkeit wegen einer sog. …
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Dezember 2009 - 19 U 5614/04 - wird zurückgewiesen.