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   OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06   

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https://dejure.org/2006,7320
OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7320)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2006 - 19 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7320)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2006 - 19 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Erhebung einer Klage gegen einen Ausländer; Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Bestimmung des Gerichtsstandes bei Erbringung von Dienstleistungen an einen deutschen Arbeitgeber durch einen ausländischen ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 5; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3
    Erfüllungsort und Gerichtsstand im europäischen Geschäftsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06
    Zu den Verträgen über Dienstleistung i.S.d. Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO zählen im Kern Werk-, Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträge sowie alle Dienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind (vgl. BGH NJW 2006, 1806, 1807; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O., Rn. 9).

    Dass der Schwerpunkt der Leistung (vgl. dazu BGH NJW 2006, 1806 ff.) gleichwohl nicht in N, sondern im Gerichtsbezirk Aachen lag, hat der Kläger demgegenüber auch nach entsprechendem Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung vom 11. August 2006 nicht dargetan.

  • LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03

    Anspruch auf Erstattung von Geldbeträgen im Zusammenhang mit Verlustgeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06
    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass auch der Kläger sich unter Vertauensschutzgesichtspunkten auf einen möglicherweise vom Beklagten gesetzten Rechtschein einer Niederlassung in X zur Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. dazu EuGH NJW 1988, 625; BGH NJW 1987, 3081 ff; OLG Frankfurt OLGR 2002, 351; LG Darmstadt ZIP 2004, 1924; Zöller/Geimer, a.a.O:, Rn. 45 f.) berufen könnte.
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06
    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass auch der Kläger sich unter Vertauensschutzgesichtspunkten auf einen möglicherweise vom Beklagten gesetzten Rechtschein einer Niederlassung in X zur Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. dazu EuGH NJW 1988, 625; BGH NJW 1987, 3081 ff; OLG Frankfurt OLGR 2002, 351; LG Darmstadt ZIP 2004, 1924; Zöller/Geimer, a.a.O:, Rn. 45 f.) berufen könnte.
  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06
    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass auch der Kläger sich unter Vertauensschutzgesichtspunkten auf einen möglicherweise vom Beklagten gesetzten Rechtschein einer Niederlassung in X zur Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. dazu EuGH NJW 1988, 625; BGH NJW 1987, 3081 ff; OLG Frankfurt OLGR 2002, 351; LG Darmstadt ZIP 2004, 1924; Zöller/Geimer, a.a.O:, Rn. 45 f.) berufen könnte.
  • OLG Hamm, 20.03.2002 - 13 U 229/01

    Haftungsprivilegierung im Rahmen einer Probefahrt

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06
    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass auch der Kläger sich unter Vertauensschutzgesichtspunkten auf einen möglicherweise vom Beklagten gesetzten Rechtschein einer Niederlassung in X zur Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. dazu EuGH NJW 1988, 625; BGH NJW 1987, 3081 ff; OLG Frankfurt OLGR 2002, 351; LG Darmstadt ZIP 2004, 1924; Zöller/Geimer, a.a.O:, Rn. 45 f.) berufen könnte.
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Diese Formulierung ist in der deutschen Instanzrechtsprechung zu Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO und der Kommentarliteratur bisweilen aufgegriffen worden, um auszuführen, dass zu den Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO im Kern Werk-, Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträge sowie alle Dienstverträge zählten, die keine Arbeitsverträge seien (OLG Köln, OLGR 2007, 224; IHR 2007, 164, 166; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 223, 224; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rdnr. 9; Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 50).
  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Zum anderen begründet Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO einen einheitlichen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag (vgl. Senat, Urteil vom 1.9.2006 - 19 U 65/06).
  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Zum anderen begründet Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO einen einheitlichen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag (vgl. Senat, Urteil vom 1.9.2006 - 19 U 65/06).
  • OLG Köln, 04.09.2013 - 13 U 188/12

    Aufwendungsersatzansprüche einer Bank wegen der Ausführung einer Überweisung im

    Ausschlaggebend ist zum einen, dass es sich bei dem hier behaupteten Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits um ein Dienstleistungsverhältnis im Sinne des Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO handelt (vgl. zur Qualifizierung von Geschäftsbesorgungsverhältnissen OLG Köln, Urt. v. 1. September 2006 - 19 U 65/06 -, juris Rn. 21).
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