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   OLG Köln, 08.08.2013 - 19 U 7/13   

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https://dejure.org/2013,25461
OLG Köln, 08.08.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25461)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25461)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1988 - XI ZR 85/88

    Durchbrechung der Rechtskraft wegen sittenwidriger Erschleichung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2013 - 19 U 7/13
    Hieran ändert auch das durch die Klägerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1988 (-XI ZR 85/88-; Fundstelle: BGH NJW 1989, 1285 f.) nichts.
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   OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13   

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https://dejure.org/2013,48989
OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48989)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48989)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Notierung von Vorfristen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an einen Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Notierung von Vorfristen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 ; ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Zwar muss ein Rechtsanwalt, dem die Akten zur Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses oder der Anfertigung des Berufungsschriftsatzes vorgelegt werden, eigenverantwortlich prüfen, ob das Ende der Fristen richtig ermittelt und eingetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - V ZB 191/08 Rn. 13 = NJW 2009, 3036; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5), kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Frist, die im Stammblatt richtig notiert ist, auch entsprechend in den Fristenkalender eingetragen worden ist (BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10 u. 19/10 Rn. 11 = NJW 2012, 614; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5).

    Da nach der eidesstattlichen Versicherung der Rechtsanwaltsfachangestellten L. i.V.m. dem vorgelegten Stammblatt (Anl. BB 2 = Bl. 885 d. A.) die Fristen für den Ablauf der Berufung und der Berufungsbegründungsfrist richtig im Stammblatt eingetragen waren, kann Rechtsanwalt J. kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er sich darauf verlassen hat, dass diese Fristen auch in den Fristenkalender übernommen worden sind (BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5), was aber lediglich bezüglich des Ablaufs der Berufungsfrist (vgl. Anl. BB 3 = Bl. 886 d. A.), nicht hingegen bezüglich des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist (vgl. Anl. BB 4 = Bl. 887 d. A.) der Fall gewesen ist.

  • BGH, 30.10.2001 - VI ZB 43/01

    Anforderungen an den Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Allerdings ist die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist nicht nur durch die Eintragung des Ablaufs der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine entsprechend Vorfrist sicherzustellen (BGH, NJW 1994, 2551; BGH, NJW 2002, 443; BGH, FamRZ 2004, 100; BGH, NJW-RR 2008, 76; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 23 Rubrik Fristenbehandlung; Musielak/Grandel, ZPO, 9. Aufl., § 233 Rn. 18).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Allerdings ist die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist nicht nur durch die Eintragung des Ablaufs der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine entsprechend Vorfrist sicherzustellen (BGH, NJW 1994, 2551; BGH, NJW 2002, 443; BGH, FamRZ 2004, 100; BGH, NJW-RR 2008, 76; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 23 Rubrik Fristenbehandlung; Musielak/Grandel, ZPO, 9. Aufl., § 233 Rn. 18).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Allerdings ist die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist nicht nur durch die Eintragung des Ablaufs der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine entsprechend Vorfrist sicherzustellen (BGH, NJW 1994, 2551; BGH, NJW 2002, 443; BGH, FamRZ 2004, 100; BGH, NJW-RR 2008, 76; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 23 Rubrik Fristenbehandlung; Musielak/Grandel, ZPO, 9. Aufl., § 233 Rn. 18).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZB 18/10

    Wiedereinsetzung: Erforderlichkeit besonderer Anweisungen zur Sicherstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Zwar muss ein Rechtsanwalt, dem die Akten zur Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses oder der Anfertigung des Berufungsschriftsatzes vorgelegt werden, eigenverantwortlich prüfen, ob das Ende der Fristen richtig ermittelt und eingetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - V ZB 191/08 Rn. 13 = NJW 2009, 3036; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5), kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Frist, die im Stammblatt richtig notiert ist, auch entsprechend in den Fristenkalender eingetragen worden ist (BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10 u. 19/10 Rn. 11 = NJW 2012, 614; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5).
  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Zwar muss ein Rechtsanwalt, dem die Akten zur Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses oder der Anfertigung des Berufungsschriftsatzes vorgelegt werden, eigenverantwortlich prüfen, ob das Ende der Fristen richtig ermittelt und eingetragen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - V ZB 191/08 Rn. 13 = NJW 2009, 3036; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5), kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Frist, die im Stammblatt richtig notiert ist, auch entsprechend in den Fristenkalender eingetragen worden ist (BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10 u. 19/10 Rn. 11 = NJW 2012, 614; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11 Rn. 5).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00

    Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 19 U 7/13
    Die unterbliebene Notierung einer Vorfrist ist auch für die Fristversäumung der Berufungsbegründungsfrist ursächlich geworden, zumindest ist die Ursächlichkeit des Organisationsmangels für das Versäumen der Frist nicht ausgeräumt (BGH, NJW 2001, 76, 77 a. E.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.06.2013 - 19 U 7/13   

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https://dejure.org/2013,25467
OLG Köln, 20.06.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25467)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25467)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 19 U 7/13 (https://dejure.org/2013,25467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückforderung von gezahltem Anwaltshonorar wegen behaupteter betrügerischer Veranlassung zur Unterzeichnung einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263
    Abweisung der Klage auf Rückforderung von gezahltem Anwaltshonorar, da die Klägerin den Nachweis der betrügerischen Veranlassung zur Unterzeichnung einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht geführt hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.06.2011 - 5 U 24/11

    Begründetheit von Schadensersatzansprüchen wegen Prozessbetruges

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2013 - 19 U 7/13
    Es ist daher nicht ausreichend, dass die Behauptung der Unrichtigkeit auf dasselbe tatsächliche Vorbringen gestützt wird, wie im Vorprozess (OLG Köln, Urt. v. 16.06.2011, -5 U 24/11-, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 165/62
    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2013 - 19 U 7/13
    Diese Anforderungen ergeben sich daraus, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt ist (BGH, Urt. v. 27.05.1963, -III ZR 165/62-, zitiert nach beck-online), dass es sich bei dem als fehlerhaft gescholtenen Urteil im Vorprozess um eine offensichtliche Fehlbeurteilung handeln muss, die zu keinerlei Zweifeln Anlass geben kann.
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