Rechtsprechung
OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 96/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wichtiger Grund zur außerorderntlichen Kündigung eines Handelsvertretervertrages bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich ...
- Judicialis
HGB § 84; ; HGB § 89 a... ; ; HGB § 89 a Abs. 1 S. 1; ; HGB § 89 a Abs. 2; ; HGB § 89 b; ; HGB § 92; ; VAG § 81 Abs. 2 Satz 4; ; VAG § 144 a; ; VVG § 178 o; ; VVG § 178 h; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1004
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DKV 1 -, wichtiger Grund, Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, Kündigungserschwerung, Feststellungsinteresse, Erfordernis einer Abmahnung, steuerbares Verhalten des VV, inhaltliche Anforderungen an eine Abmahnung, Widerrufsanspruch, unrichtige AVAD-Meldung des VU, ...
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
AVAD mehrmals zur Korrektur von Auskünften verurteilt
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.05.2006 - 17 O 272/04
- OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 96/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03
Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch …
Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 96/06
In der Gewährung von Provisionen an den Versicherungsnehmer liegt ein Verstoß gegen das in § 81 Abs. 2 Satz 4 VAG i.V.m. der entsprechenden Richtlinie für Krankenversicherer normierte Provisionsabgabeverbot, das heute mit dem Schutz allgemeiner Interessen des Verbraucherschutzes und der (finanziellen) Interessen der Vermittler begründet wird; das Verbot soll die Qualität der Beratung sichern, einer Verminderung der Markttransparenz entgegenwirken und einer Existenzgefährdung der Versicherungsvermittler entgegenwirken (vgl. BGHZ 159, 334 ff.), betrifft also gewichtige Rechtsgüter, die hier durch das Verhalten des Klägers verletzt worden wären. - BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64
Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.
Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 96/06
Zudem hatte der Kläger ein schutzwürdiges Interesse, die Rechtslage zu klären und eine Beendigung des Vertragsverhältnisses jedenfalls durch seine Kündigung herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1967, 248 f.). - OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages
Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 96/06
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a Abs. 1 S. 1 HGB ist gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (vgl. nur Senat OLGR 2001, 373 f. m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei …
Aus dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 8. Dezember 2006 - 19 U 96/06, BeckRS 2008, 10369) ergibt sich nichts anderes. - OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11
Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages
Unabhängig von der Wirksamkeit dieser Regelung war die Beklagte jedenfalls nicht ohne eine vorhergehende Abmahnung zur fristlosen Kündigung gem. § 89a HGB berechtigt (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Urt. vom 08.12.2006 - 19 U 96/06, juris Rn. 41).