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   KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05   

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https://dejure.org/2005,7405
KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05 (https://dejure.org/2005,7405)
KG, Entscheidung vom 31.03.2005 - 19 UF 10/05 (https://dejure.org/2005,7405)
KG, Entscheidung vom 31. März 2005 - 19 UF 10/05 (https://dejure.org/2005,7405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Volljährigenunterhalt - Unterhaltsbestimmung bei Volljährigen

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 16 F 4740/04
  • KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.05.1999 - 1Z BR 188/98

    Zur Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung

    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05
    Insbesondere muss für die anzulegenden Maßstäbe zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden werden (vgl. z.B BayObLG FamRZ 1987, 1298; 2000, 976).

    Das Bestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB hat auch gegenüber volljährigen Kindern seine Grundlage darin, dass die enge verwandtschaftliche Beziehung und die Wahrung des Familienzusammenhalts eine Rücksichtnahme des trotz seiner Volljährigkeit noch unterhaltsbedürftigen, unverheirateten Kindes auf seine Eltern gebietet (BayObLGZ 1977, 22; FamRZ 2000, 976).

    Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung des Bestimmungsrechts die intakte Familie mit ihren wechselseitigen - erhaltenswerten - Bindungen im Auge (BayObLG FamRZ 2000, 976).

    Dem kommt keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn es, wie hier, nicht darum gehen würde, eine noch bestehende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kind aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen, sondern die Lebenssituation des unterhaltsberechtigten Kindes einschneidend zu verändern (BayObLG FamRZ 2000, 976).

  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 1 Z 35/87
    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05
    Insbesondere muss für die anzulegenden Maßstäbe zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden werden (vgl. z.B BayObLG FamRZ 1987, 1298; 2000, 976).
  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 56/87

    Unterhaltsbestimmungsrecht gegenüber einem volljährigen Kind

    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05
    Das gilt auch für die Unterhaltsgewährung nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (BGH NJW 1988, 1974).
  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
    Auszug aus KG, 31.03.2005 - 19 UF 10/05
    Das Bestimmungsrecht nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB hat auch gegenüber volljährigen Kindern seine Grundlage darin, dass die enge verwandtschaftliche Beziehung und die Wahrung des Familienzusammenhalts eine Rücksichtnahme des trotz seiner Volljährigkeit noch unterhaltsbedürftigen, unverheirateten Kindes auf seine Eltern gebietet (BayObLGZ 1977, 22; FamRZ 2000, 976).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2005 - 9 UF 189/05

    Unterhaltsanspruch des unverheirateten Kindes: Besondere Gründe für die

    Dieses Recht bleibt von dem Eintritt der Volljährigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes unberührt (BGH FamRZ 1991, 250; KG OLG-Report 2005, 819).

    Seine Grenze findet das Bestimmungsrecht daher erst, soweit im Einzelfall die Interessen des Kindes schwerer wiegen als die Gründe, derentwegen das Gesetz den Eltern das Bestimmungsrecht über die Art der Unterhaltsgewährung eingeräumt hat (KG OLG-Report 2005, 819).

  • OLG Celle, 05.05.2006 - 17 WF 60/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Barunterhalt einer ausbildungsbedürftigen

    oder wiederherzustellen, sondern offensichtlich nur die Lebenssituation des unterhaltsberechtigten Kindes einschneidend zu verändern (KG FamRZ 2006, 60).
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