Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2009 - I-19 W 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21403
OLG Köln, 13.07.2009 - I-19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,21403)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2009 - I-19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,21403)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - I-19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,21403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 44
    Streitwert einer sog. steckengebliebenen Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 17.12.2020 - 10 W 119/20

    Gebührenrecht

    33, 34 und 41; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 09.09.2009 - 9 WF 89/09 Rn. 3; OLG Köln, Beschl. vom 13.07.2009 - 19 W 17/09 Rn. 3, alle zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 1 (16) KR 265/09

    Krankenversicherung

    Auch der Streitwert ist endgültig erst nach Geltendmachung des Zahlungsanspruchs festzusetzen, es sei denn der Rechtsstreit wird erledigt, ohne dass ein Zahlungsanspruch geltend gemacht wird ("stecken gebliebene" Stufenklage, hierzu OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2009 - 19 W 17/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 1 KR 18/10

    Krankenversicherung

    Auch der Streitwert ist endgültig erst nach Geltendmachung des Zahlungsanspruchs festzusetzen, es sei denn der Rechtsstreit wird erledigt, ohne dass ein Zahlungsanspruch geltend gemacht wird ("stecken gebliebene" Stufenklage, hierzu OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2009 - 19 W 17/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16

    Gegenstandswert bei einer Stufenklage

    Es findet insofern weder eine rechtliche (Schlüssigkeits-)Prüfung noch eine rückwirkende Herabsetzung am Maßstab nachfolgender - "besserer" - Erkenntnisse statt, auch wenn über den Leistungsantrag nicht mehr verhandelt wird (sog. "steckengebliebene Stufenklage") (vgl. unter vielen OLG Koblenz 25.01.2008 - 1 W 792/07 - Rn. 3 mwN; OLG Köln 13.07.2009 - 19 W 17/09 - Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 17.02.2014 - 19 W 43/13

    Streitwert bei einer Stufenklage

    Dies gilt nach richtiger Ansicht auch dann, wenn der Leistungsanspruch - wie hier - später im Verfahren selbst nicht weiter verfolgt oder nicht beziffert wird, mithin ein Fall der "stecken gebliebenen Stufenklage" vorliegt (vgl. die Entscheidung des Senats v. 13.07.2009 - 19 W 17/09 - juris; so auch OLG Celle, Beschl. v. 26.11.2008 - 15 WF 93/08, FamRZ 2009, 452), und auch dann, wenn das Gericht am Ende des Verfahrens von dem Wert des Leistungsbegehrens abweichende Erkenntnisse hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - L 11 KA 63/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der rechtshängig gewordene Zahlungsantrag kann seine Bedeutung für den Streitwert nicht verlieren; auch das Ergebnis der Auskunft vermag das nach allgemeinen Grundsätzen für den Zeitpunkt der Klageeinreichung zu ermittelnde klägerische Interesse nicht mit Rückwirkung zu beseitigen oder zu verringern (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Beschluss vom 31.07.2001 - 3 W 46/01 - OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2003 - 2 W 6/03 - OLG Kolenz, Beschluss vom 16.06.2005 - 13 WF 435/05 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 10 WF 313/05 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 W 89/06 - OLG Stuttgart, Beschluss 09.08.2007 - 11 WF 134/07 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2008 - 3 WF 44/08 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.2008 - 12 W 72/08 - OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2008 - 15 WF 293/08 - OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2009 - 19 W 17/09, I-19 W 17/09 - Saarländisches OLG, Beschlüsse vom 09.09.2009 - 9 WF 89/09 - und (insbesondere) vom 31.08.2010 - 5 W 205/10 - und -77, 5 W 205/10 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - L 1 KR 427/16

    Bestimmung des Streitwerts bei einer Stufenklage

    Es kommt daher regelmäßig auf den in der letzten Stufe geltend gemachten Zahlungsanspruch an (Beschluss des OLG Köln vom 13. Juli 2009 - 19 W 17/09, I-19 W 17/09, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 17.07.2012 - 27 O 252/11

    Auskunftsansprüche eines Statikers hinsichtlich der Kosten eines Bauvorhabens im

    Dass es sich hier um eine endgültig "stecken gebliebene" Stufenklage handelt, die eine abschließende Wertfestsetzung auch für einzelne Stufen ermöglicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2009, Az.: 19 W 17/09 [Rdnrn. 3, 4] zitiert nach JURIS), ist gegenwärtig nicht ersichtlich.
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   OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10583
OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,10583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2009 - 19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,10583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2009 - 19 W 17/09 (https://dejure.org/2009,10583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 2 BGB, § 266a StGB
    Unerlaubte Handlung: Vorsätzliches Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers bei Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers bei Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Es ist von der Beklagten weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich, dass der Tatbestand des § 266a StGB deshalb nicht vorliegt, weil die Beklagte wegen Zahlungsunfähigkeit ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Sozialversicherung nicht erfüllen konnte (BGH NJW-RR 2007, 991, Rn. 17 m.w.N.).

    Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981, 982, Rn. 11; BGH NJW 1997, 130, Rn. 30, 31; NJW-RR 2007, 991, 992, Rn. 14).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07

    Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981, 982, Rn. 11; BGH NJW 1997, 130, Rn. 30, 31; NJW-RR 2007, 991, 992, Rn. 14).

    Wenn die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge auf Angestellte übertragen ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der ihm verbliebenen Überwachungspflicht tätig werden, sobald Anhaltspunkte bestehen, dass die Erfüllung der Aufgaben durch den mit der Erledigung beauftragten Angestellten nicht mehr gewährleistet ist, und durch geeignete Maßnahmen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen sowie die Einhaltung der Pflicht überwachen (BGH MDR 2008, 981, Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981, 982, Rn. 11; BGH NJW 1997, 130, Rn. 30, 31; NJW-RR 2007, 991, 992, Rn. 14).
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 7 W 38/07

    Bemessung des Steitwerts einer Feststellungsklage hinsichtlich des Beruhens einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung; maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH NJW 2009, 920, 921; OLG Celle NZI 2007, 473, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung; maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH NJW 2009, 920, 921; OLG Celle NZI 2007, 473, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09
    Soweit sie persönlich nicht über ausreichende Kenntnisse zur Überwachung der Lohnbuchhaltung in Bezug auf die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung verfügte, hätte sie sich extern beraten lassen müssen (BGH NJW 2007, 2118 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Schadensersatz wegen Nichtabführung von

    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung, maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH, NJW 2009, 920; OLG Frankfurt am Main, OLGReport 2009, 817 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Halle, 06.05.2010 - 4 O 1497/08

    Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im

    Dem folgend haben einige Oberlandesgerichte für Anerkenntnisurteile ausdrücklich jegliche Bindungswirkung des Akteninhaltes des Vorprozesses verneint und eine vollständige neue Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen in dem gesonderten Feststellungsverfahren vorgenommen (OLG Brandenburg juris , Urteil vom 31.3.2009, Az.: 6 U 150/07; OLG Frankfurt juris , Beschluss vom 3.4.2009, Az.: 19 W 17/09).
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