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   OLG Düsseldorf, 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE   

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https://dejure.org/1994,14848
OLG Düsseldorf, 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE (https://dejure.org/1994,14848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE (https://dejure.org/1994,14848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 19 W 2/94 AktE (https://dejure.org/1994,14848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Richterliche Entscheidung über die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat einer Genossenschaft: Maßgebliche Referenzperiode für die Ermittlung des Personalbestandes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MitbestG § 1; AktG §§ 97 f.
    Bildung eines Aufsichtsrats nach Mitbestimmungsgesetz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 251
  • DB 1995, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmensgröße erfordert daher sowohl eine rückblickende Betrachtung, für die ein Zeitraum zwischen sechs Monaten bis zwei Jahren als angemessen erachtet wird (zB ErfK/Oetker § 1 MitbestG Rn. 6 im Anschluss an OLG Düsseldorf 9. Dezember 1994 - 19 W 2/94 AktE - Rn. 18 [juris]: 17 bis 20 Monate; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler § 3 MitbestG Rn. 62; Raiser in Raiser/Veil/Jacobs § 1 Rn. 20; Krause ZIP 2014, 2209, 2219: 18 bis 24 Monate; Ulmer FS Heinsius [1991] S. 855, 864: 6 bis 12 Monate) , als auch eine Prognose, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen einzubeziehen sind (LAG München 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 - Rn. 33) .
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Schon von daher verbietet sich eine zu kurze Bemessung der Referenzperiode (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE, DB 1995, 277 - 278, jurisRdn. 18).

    Das notwendige Maß an Sicherheit bei der Beurteilung künftiger Entwicklungen ist bei einer so bemessenen Referenzperiode noch zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE, DB 1995, 277 - 278, jurisRdn. 18); ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 MitBestG, Rdn. 6).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Änderungen in der Personalstärke, mit denen die Schwelle nachhaltig unterschritten wird, von den zuständigen Gesellschaftsorganen verbindlich beschlossen sind und ihrer Verwirklichung nichts Wesentliches mehr im Wege steht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE, DB 1995, 277 - 278, jurisRdn. 18).

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    Dieser Sachverhalt reicht zunächst nicht aus, um die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 MitbestG abschließend prüfen zu können, da insofern eine Prognose in Bezug auf die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen anzustellen ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26.03.2020 - 31 Wx 279/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE; ErfKArbR/Oetker, 19. Aufl. § 1 MitbestG Rn. 13; Heidel/Wichert, AktR, 5. Aufl. § 1 MitbestG Rn. 20), wobei der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht und der h.M. in der Literatur davon ausgeht, dass lediglich die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mitzuzählen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.07.2018 - 31 Wx 219/18 und 220/18 (nicht veröffentlicht), OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.05.2018 - 21 W 32/18, ZIP 2018, 1175 ff.).
  • BayObLG, 29.03.2021 - 101 ZBR 1/21

    Statusverfahren über die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH nach § 1

    Schon von daher verbiete sich eine zu kurze Bemessung der Referenzperiode (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. März 2016, 4 W 1/15, ZIP 2016, 1286, 1287 [juris Rn. 128 f.]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.12.1994, 19 W 2/94 AktE, DB 1995, 277, 278, [juris Rn. 18]).

    (2) Gegen die vom Landgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, nach der bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl die nächsten 17 bis 20 Monate der Unternehmensplanung zu berücksichtigen sind (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. März 2016, 4 W 1/15, juris Rn. 130; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1994, 19 W 2/94 AktE, juris Rn. 18), herangezogene Referenzperiode erhebt der Antragsteller keine Einwendungen.

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18

    Cancom SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    In diesem Zusammenhang ist allgemein anerkannt, dass eine Prognose für einen gewissen Zeitraum (ca. 17 - 20 Monate) anzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1994 - 19 W 2/94 AktE; ErfKArbR/Oetker, 19. Aufl. § 1 MitbestG Rn. 13; Heidel/Wichert, AktR, 5. Aufl. § 1 MitbestG Rn. 20).
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