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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,2733
OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06 (https://dejure.org/2006,2733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2006 - 19 W 21/06 (https://dejure.org/2006,2733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 19 W 21/06 (https://dejure.org/2006,2733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 492, 411 397 ZPO
    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Feststellung der Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens und gegen Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Ergänzungsgutachtens, hilfsweise Anhörung ...

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 411; ; ZPO § 492

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397 § 411 Abs. 3 § 492 Abs. 1
    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bei Aufgabe der Sachverständigentätigkeit?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abbruch mangels Kooperation des Gutachters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren und (k)ein Ende? (IBR 2008, 1248)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 600
  • NZBau 2007, 376
  • BauR 2007, 1097
  • BauR 2007, 766
  • ZfBR 2007, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.1999 - X ZR 8/98

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
    Dabei muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2002, 1417; NJW-RR 2001, 1431; NJW 1998.162; NZBau 2000, 249).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 219/01

    Erteilung eines neuen Frachtauftrages

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
    Dabei muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2002, 1417; NJW-RR 2001, 1431; NJW 1998.162; NZBau 2000, 249).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
    Bei Einholung eines schriftlichen Gutachtens geschieht dies durch Übersendung eines Abdrucks an die Beteiligten (BGH NJW 2002, 1640), sofern nicht von den Parteien die Ergänzung des Gutachtens oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung (§§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO) verlangt wird (Musielak § 492 Rn 3).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
    Wird der Antrag auf Ladung übergangen, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG NJW 1998, 2273).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2006 - 19 W 21/06
    Dabei muss einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2002, 1417; NJW-RR 2001, 1431; NJW 1998.162; NZBau 2000, 249).
  • OLG Celle, 07.04.2009 - 16 W 27/09

    Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens; Herbeiführung der

    Dabei muss in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens oder Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält (BGH NJW-RR 2001, 1431. NZBau 2000, 249. NJW 1998, 162. OLG Hamm, BauR 2007, 1097, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens duch sachliche Erledigung bei

    Bei Einholung eines schriftlichen Gutachtens geschieht dies durch Übersendung eines Abdrucks an die Beteiligten (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 172/09 - BauR 2011, 287, = NJW 2011, 594; Urteil vom 20.2.2002 - VIII ZR 228/00 - NJW 2002, 1640; OLG Hamm, 19 W 21/06, Beschluss vom 28.12.2006, NJW-RR 2007, 600 = BaurR 2007, 1097), sofern nicht von den Parteien die Ergänzung des Gutachtens oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung (§§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO) verlangt wird, (vgl. Huber in Musielak, ZPO, 8 Auflage 2011, Randziffer 3 zu § 492).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 8 E 547/07

    Welcher Gegenstandswert im Naturschutzrecht?

    Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., 2006, GKG Anh. I § 48 (§ 3 ZPO), Rn. 102; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2006 - 19 W 21/06 -, juris,.
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