Rechtsprechung
OLG Köln, 26.05.2004 - 19 W 23/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung des Mahnverfahrens, wenn die Bekanntmachung durch öffentliche Bekanntmachung durchgeführt werden muss; Analoge Anwendung des § 696 Zivilprozeßordnung (ZPO) bei Unzustellbarkeit eines Mahnbescheides zur Verfahrensabgabe an das Prozessgericht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 688 § 691 § 696
Übergang vom Mahnverfahren ins streitige Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.03.2004 - 15 O 108/04
- OLG Köln, 26.05.2004 - 19 W 23/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1376
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 28.11.2008 - 31 AR 10/08
Kann das Erinnerungsrecht im Mahnverfahren verwirken?
Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden, so erhält der § 691 Abs. 2 ZPO dem Antragsteller diese Wirkungen aber dann immer noch, wenn er innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses des Rechtspflegers eine entsprechende Klage bei dem zuständigen Gericht einreicht und diese dann auch "demnächst" zugestellt wird (BGH, NJW 2004, Seiten 2453 f. = Rpfleger 2004, Seiten 571 f. = MDR 2004, Seite 1310 = FamRZ 2004, Seite 1486; OLG Köln, MDR 2004, Seiten 1376 f. = OLG-Report 2004, Seiten 289 f. = JMBl. NW 2005, Seite 8; OLG Dresden, Rpfleger 2001, Seite 437 = OLG-Report 2001, Seiten 373 f. = OLG-NL 2002, Seiten 165 f.).