Weitere Entscheidung unten: KG, 08.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12762
OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,12762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution: Kostenentscheidung eines erledigten Verfahrens bem Verzug des Vermieters mit der Abrechnung der Kaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht für einen Rechtsstreit aufgrund eines Kostenerstattungsanspruchs eines Mieters gegen einen Vermieter mangels Bestehens geltend gemachter Forderungen i.R.e. übereinstimmenden Erledigungserklärung; Kostenerstattungsanspruch eines Mieters wegen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286; ZPO § 91a
    Übergang zum materiellen Kostenerstattungsanspruch nach Auskunfterteilung des Vermieters über die Höhe der zurückzuzahlenden Kaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Materieller Kostenerstattungsanspruch im Rahmen einer Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Materieller Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei verspäteter Kautionsabrechnung! (IMR 2009, 331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 585
  • NZM 2010, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09
    Der sich aus der Sicherungsabrede ergebende Rückzahlungsanspruch wird erst fällig und besteht auch nur insoweit , als feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, für die die Kaution haftet, das Sicherungsbedürfnis also entfallen ist (BGHZ 141, 160; Palandt Weidenkaff BGB 68. Aufl. vor § 535 Rn. 126).
  • AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17

    Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!

    Der Kläger hat auch keine Stufenklage erhoben oder eine Klage auf Abrechnung (zur Fälligkeitsvoraussetzung der Abrechnung für Kautionsrückzahlungsanspruch: OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 585; Zeibig, Die Mietkaution (2012), S. 244; Bieber in Münchener-Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 551 BGB Rdn. 29), sondern direkt Zahlungsklage erhoben.
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Rechtsprechung
   KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26917
KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,26917)
KG, Entscheidung vom 08.09.2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,26917)
KG, Entscheidung vom 08. September 2009 - 19 W 23/09 (https://dejure.org/2009,26917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe, Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
    Streitwert einer Klage auf Herausgabe, Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 20 O 185/08
  • KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 20.12.1983 - 13 T 82/83
    Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
    Zwar kann bei einer Klage auf Herausgabe mit Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz der Zahlungsantrag streitwertbestimmend sein, wenn sein Wert über dem des Herausgabeantrags liegt (vgl. OLGR Jena 1999, 100; LG Köln MDR 1984, 501 ; Zöller/Greger, 27. Aufl. 2009, § 255 ZPO , Rn.6; a.A. Schneider MDR 1984, 853).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2006 - 6 Ta 583/06
    Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
    Die Regelung des § 45 Abs. 1 S.2 GKG über die Bewertung von Hilfsanträgen gilt auch hierfür (vgl. LAG Niedersachsen ArbuR 2009, 227 m.w.N.; LAG Düsseldorf v. 5.12.2006, Az. 6 Ta 583/06; a.A. LAG Nürnberg v. 16.12.2004, Az.
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZB 99/07

    Berücksichtigung einer nicht beschiedenen Hilfsaufrechnung bei der

    Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
    Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der BGH sich mit Beschluss vom 25.9.2008 (NJW 2009, 231 ) gegen eine analoge Anwendung des.
  • KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten

    Die angeführte Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 8. September 2009 - 19 W 23/09) nötigt nicht zu einer abweichenden Entscheidung.
  • LG Paderborn, 10.03.2021 - 4 O 400/20

    Kündigung GmbH-Geschäftsführervertrag aus wichtigem Grund

    § 45 Abs. 1 S. 2 GKG findet auch auf die sog. unechten Hilfsanträge Anwendung (KG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 19 W 23/09, juris Rn. 3 m.w.N.).
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