Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution: Kostenentscheidung eines erledigten Verfahrens bem Verzug des Vermieters mit der Abrechnung der Kaution
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht für einen Rechtsstreit aufgrund eines Kostenerstattungsanspruchs eines Mieters gegen einen Vermieter mangels Bestehens geltend gemachter Forderungen i.R.e. übereinstimmenden Erledigungserklärung; Kostenerstattungsanspruch eines Mieters wegen einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286; ZPO § 91a
Übergang zum materiellen Kostenerstattungsanspruch nach Auskunfterteilung des Vermieters über die Höhe der zurückzuzahlenden Kaution - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Materieller Kostenerstattungsanspruch im Rahmen einer Stufenklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Materieller Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei verspäteter Kautionsabrechnung! (IMR 2009, 331)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.05.2009 - 8 O 619/08
- OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 585
- NZM 2010, 740 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 19 W 23/09
Der sich aus der Sicherungsabrede ergebende Rückzahlungsanspruch wird erst fällig und besteht auch nur insoweit , als feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, für die die Kaution haftet, das Sicherungsbedürfnis also entfallen ist (BGHZ 141, 160;… Palandt Weidenkaff BGB 68. Aufl. vor § 535 Rn. 126).
- AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17
Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!
Der Kläger hat auch keine Stufenklage erhoben oder eine Klage auf Abrechnung (zur Fälligkeitsvoraussetzung der Abrechnung für Kautionsrückzahlungsanspruch: OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 585; Zeibig, Die Mietkaution (2012), S. 244;… Bieber in Münchener-Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 551 BGB Rdn. 29), sondern direkt Zahlungsklage erhoben.
Rechtsprechung
KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Streitwert einer Klage auf Herausgabe, Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz
- rechtsportal.de
GKG § 45 Abs. 1 S. 2; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
Streitwert einer Klage auf Herausgabe, Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 20 O 185/08
- KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 20.12.1983 - 13 T 82/83
Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
Zwar kann bei einer Klage auf Herausgabe mit Fristsetzung und hilfsweise Schadensersatz der Zahlungsantrag streitwertbestimmend sein, wenn sein Wert über dem des Herausgabeantrags liegt (vgl. OLGR Jena 1999, 100; LG Köln MDR 1984, 501 ;… Zöller/Greger, 27. Aufl. 2009, § 255 ZPO , Rn.6; a.A. Schneider MDR 1984, 853). - LAG Düsseldorf, 05.12.2006 - 6 Ta 583/06
Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
Die Regelung des § 45 Abs. 1 S.2 GKG über die Bewertung von Hilfsanträgen gilt auch hierfür (vgl. LAG Niedersachsen ArbuR 2009, 227 m.w.N.; LAG Düsseldorf v. 5.12.2006, Az. 6 Ta 583/06; a.A. LAG Nürnberg v. 16.12.2004, Az. - BGH, 25.09.2008 - VII ZB 99/07
Berücksichtigung einer nicht beschiedenen Hilfsaufrechnung bei der …
Auszug aus KG, 08.09.2009 - 19 W 23/09
Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der BGH sich mit Beschluss vom 25.9.2008 (NJW 2009, 231 ) gegen eine analoge Anwendung des.
- KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17
Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten …
Die angeführte Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 8. September 2009 - 19 W 23/09) nötigt nicht zu einer abweichenden Entscheidung. - LG Paderborn, 10.03.2021 - 4 O 400/20
Kündigung GmbH-Geschäftsführervertrag aus wichtigem Grund
§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG findet auch auf die sog. unechten Hilfsanträge Anwendung (KG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 19 W 23/09, juris Rn. 3 m.w.N.).