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   OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05   

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https://dejure.org/2005,10215
OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05 (https://dejure.org/2005,10215)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2005 - 19 W 32/05 (https://dejure.org/2005,10215)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 19 W 32/05 (https://dejure.org/2005,10215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29; ZPO § 57
    Prozesspflegschaft bei Wegfall des gesetzlichen Vertreters der beklagten juristischen Person im anhängigen Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 9 W 69/94

    Möglichkeit der Bestellung eines Prozessvertreters analog § 57

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05
    Nach der vom Senat geteilten herrschenden Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1996, 198; Lindacher in MK-ZPO, § 57, Rdnr. 8 m.w.N.) ist § 57 ZPO analog anzuwenden, wenn der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person während des laufenden Rechtsstreits wegfällt und die Partei die Prozessfähigkeit verliert.

    Im Übrigen teilt der Senat die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Dresden GmbHR 2002, 163; im Ergebnis auch: OLG Stuttgart MDR 1996, 198), dass bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO gegenüber dem Antrag nach § 29 BGB auf Bestellung eines Notgeschäftsführers das erheblich einfachere und in der Sache auch zutreffende Verfahren darstellt.

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05
    Die gegenteilige Auffassung in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1999, 1259, 1261), wonach § 57 ZPO gegenüber § 29 BGB subsidiär sei, wird nicht näher begründet und vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01

    Bestellung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführer; GmbH; Klage; Besonderer

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05
    Im Übrigen teilt der Senat die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Dresden GmbHR 2002, 163; im Ergebnis auch: OLG Stuttgart MDR 1996, 198), dass bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO gegenüber dem Antrag nach § 29 BGB auf Bestellung eines Notgeschäftsführers das erheblich einfachere und in der Sache auch zutreffende Verfahren darstellt.
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Dagegen wird zunehmend auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 57 Abs. 1 ZPO auf Fälle erst im Laufe des Rechtsstreits eintretender Prozessunfähigkeit hingewiesen (Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 57 Rn. 3; Stein/Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 57 Rn. 2; MünchKommZPO/Lindacher 1. Aufl. § 57 Rn. 8; LAG Niedersachsen 25.9.2006 - 4 Ta 328/06 - AE 2007, 96; OLG Stuttgart 12.7.1995 - 9 W 69/94 - MDR 1996, 198; OLG Köln 27.7.2005 - 19 W 32/05 - OLGR Köln 2005, 684; OLG Dresden 10.8.2005 - 2 U 290/05 - ZIP 2005, 1845).

    cc) Der analogen Anwendung des § 57 Abs. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass auch die Bestellung eines Notgeschäftsführers (analog) § 29 BGB in Betracht kommt (so auch OLG Zweibrücken 22.1.2007 - 4 W 6/07 - GmbHR 2007, 544; OLG Köln 27.7.2005 - 19 W 32/05 - aaO; OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - GmbHR 2002, 163; OLG Dresden 10.8.2005 - 2 U 290/05 - aaO zu § 104 Abs. 1 AktG).

    Er ginge damit seiner möglicherweise bestehenden Ansprüche gegenüber der Beklagten - ohne materiell-rechtliche Prüfung - vollständig verlustig (vgl. auch OLG Köln 27.7.2005 - 19 W 32/05 - aaO).

  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 11/07

    Vermögenslose GmbH - Abwickler - Prozesspfleger

    Die Bestellung ist im Übrigen auch nicht grundsätzlich nachrangig gegenüber der Möglichkeit der Bestellung eines Nachtragsliquidators, da es sich um eine einfachere und praktikablere Möglichkeit handelt, das Verfahren fortzusetzen (im Ergebnis wie hier: OLG Köln 27. Juli 2005 - 19 W 32/05 - OLGR Köln 2005, 684).
  • OLG Dresden, 29.05.2020 - 8 W 350/20

    Kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Bestellung eines Prozesspflegers!

    Die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 Abs. 1 ZPO stellt gegenüber der Einsetzung eines Notgeschäftsführers analog § 29 BGB regelmäßig den einfacheren und in der Sache auch zumeist angemessenen Weg dar, zumal die Bestellung eines Prozesspflegers für die beklagte Partei weniger einschneidend ist als die gerichtliche Bestellung eines Vertretungsorgans (BAG, NZA 2008, 1030; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2012, 510; OLG München, NZG 2008, 160; OLG Zweibrücken, GmbHR 2007, 544; OLG Köln, OLGR 2005, 684; OLG Stuttgart, MDR 1996, 198; OLG Dresden, GmbHR 2002, 163; Senat, Beschluss vom 25.05.2020 - 8 W 298/20; MüKo ZPO/Lindacher, 5. Aufl., ZPO § 57 Rn. 7; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 57 Rn. 7; Münchener HdB GesR VII, Teil 1, Kapitel 2, § 9 Rn. 71; Roth/Altmeppen, GmbHG, 9. Aufl., § 6 Rn. 54).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2007 - 4 W 6/07

    Rechtsstreit: Ausgeschlossene Bestellung eines Prozesspflegers für eine GmbH bei

    Soweit zum Teil angenommen wird, dass (deshalb) die Möglichkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 ZPO grundsätzlich nicht die (weitergehende) Notwendigkeit entfallen lässt, einen Notgeschäftsführer nach § 29 BGB (analog) zu bestellen, führt das im Umkehrschluss nicht dazu, dass der Kläger vorrangig darauf zu verweisen wäre, die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB (analog) zu beantragen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 19 W 32/05 - bei Juris; OLG Dresden, aaO; OLG Stuttgart MDR 1996, 198; Reuter in MünchKomm, BGB 4. Aufl., § 29 Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 19 W 60/11

    Verhältnis Prozesspfleger - Nachlassliquidator

    Im Übrigen ist auch die Bestellung eines Prozesspflegers gegenüber der Bestellung eines Nachtragsliquidators nicht subsidiär (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.01.2007, 4 W 6/07, Rn. 6; OLG München, Beschl. v. 13.06.2007, 7 W 1719/07, Rn. 4; OLG Köln, Beschl. v. 27.07.2005, 19 W 32/05, Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.07.1995, 9 W 69/94, Rn. 11, zit. jeweils nach juris).
  • LSG Sachsen, 18.01.2008 - L 3 B 434/06 AS-ER

    Zeitpunkt ; Familie ; Absenden ; Beteiligter

    Für § 57 ZPO wird verstärkt die Auffassung vertreten, dass diese Regelung analog angewandt werden kann, wenn die Prozessfähigkeit während des laufenden Rechtsstreites wegfällt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 9 W 69/94 - MDR 1996, 198 = JURIS-Dokument Rdnr. 9 ff., m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 19 W 32/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 2, m.w.N.; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung [26. Aufl., 2007], § 57 RdNr. 3; vgl. auch: LAG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Oktober 1984 - 4 Ta 31/84 - MDR 1985, 170. A.A.: Hüßtege, in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung [28. Aufl., 2007], § 57 RdNr. 3).
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