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   OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09   

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https://dejure.org/2009,23388
OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09 (https://dejure.org/2009,23388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2009 - 19 W 37/09 (https://dejure.org/2009,23388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 19 W 37/09 (https://dejure.org/2009,23388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hilfsweiser Verweisungsantrag des Klägers wegen örtlicher Unzuständigkeit: Rügelose Einlassung des Beklagten zur Sache im schriftlichen Vorverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der Zuständigkeit eines Gerichts bei bereits festgestellter örtlicher Unzuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2; ZPO § 39
    Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 792
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09
    a) Der Verweisungsantrag des Klägervertreters, der darüber hinaus lediglich hilfsweise gestellt wurde, vermag hieran nichts zu ändern (vgl. BGH, Beschl. v. 10. September 2002 - X ARZ 217/02 BGHR ZPO (1.1.2002) 281 Abs. 2 Satz 4).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09
    Das gilt jedoch nicht bei offensichtlicher Willkür (vgl. BGHZ 71, 69, 73).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Damit würde es von der Rechtsauffassung abweichen, die das Oberlandesgericht Stuttgart einer Entscheidung (NJW-RR 2010, 792) zugrunde gelegt hat.
  • OLG Hamm, 17.09.2012 - 32 Sa 80/12
    Dass dies dennoch geschehen sei, mache den Verweisungsbeschluss vom 11.05.2012 willkürlich (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 792).

    Der Senat möchte das Landgericht Traunstein als zuständiges Gericht bestimmen, sieht sich hieran aber durch den Beschuss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.07.2009 - 19 W 37/09 (NJW-RR 2010, 792) gehindert.

    An der Bestimmung des Landgerichts Traunstein als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.07.2009 - 19 W 37/09 (NJW-RR 2010, 792) gehindert, da dieses in der zitierten Entscheidung einen Verweisungsbeschluss eines örtlich unzuständigen Gerichts trotz Ankündigung des Beklagtenvertreters, die fehlende örtliche Zuständigkeit nicht rügen zu wollen, mangels Rechtsgrundlage als objektiv willkürlich angesehen hat.

  • BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Damit würde es von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart abweichen, das eine Verweisung als nicht bindend ansieht, wenn der Beklagte zuvor angekündigt hat, rügelos zur Hauptsache zu verhandeln (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 19 W 37/09, NJW-RR 2010, 792; Beschluss vom 23. Januar 2012 - 5 AR 1/12; ebenso BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 1 ZAR 140/02, NJW 2003, 366).
  • OLG Naumburg, 20.07.2015 - 1 W 24/15

    Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei

    Soweit der Kläger auf eine herrschende Meinung verweist, die in Fällen objektiver Willkür oder der Verletzung des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise die Beschwerde für möglich hält (OLG Köln NJW-RR 2009, 1543; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 792; OLG Hamburg NJW-RR 2012, 634, 635; PG/Geisler, ZPO, 7. Aufl., § 281 Rdn. 58; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 281 Rdn. 29, 28; Prütting, in: MünchKomm.-ZPO, 4. Aufl., § 281 Rdn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl., § 281 Rdn. 12), vermag der Senat die notwendige Rechtsgrundlage nicht zu erkennen.
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 17 U 143/13

    Voraussetzungen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts von einem

    Auch stellen die Nachweispflichten für den Vertragspartner keine unzumutbare Hürde dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009, 19 W 37/09, Bl. 68 d.A.).
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