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   OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10   

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https://dejure.org/2011,9620
OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10 (https://dejure.org/2011,9620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2011 - 19 W 52/10 (https://dejure.org/2011,9620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 19 W 52/10 (https://dejure.org/2011,9620)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zuwendungen eines Ehegatten für eine angemessene Altersversorgung des anderen Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Zahlung des Erblassers in Privatrentenversicherungsvertrag des Ehegatten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen unter Eheleuten für angemessene Altersversorgung führen nicht zu Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beweislast für Schenkungen beim Pflichtteilsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09

    Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
    Auch unter Hinzurechnung der Witwenrente des Erblassers waren ihre Einkünfte, insbesondere unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes, nicht ausreichend gewesen, die Kosten für einen angemessenen Lebensunterhalt im Alter abzusichern (vgl. dazu auch OLG Schleswig, ZEV 2010, 369).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
    In solchen Fällen ist den Beweisschwierigkeiten dadurch Rechnung zu tragen, dass es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegner ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (BGH NJW-RR 1996, 705, 706; Baumgärtel/Laumen/Prütting/Schmitz, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 2325 Rn. 4 u. 5).
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
    Bei Zugrundelegung dieses, von der Antragstellerin zwar bestrittenen, aber nicht durch entsprechende Beweisangebote widerlegten Sachverhaltes ist von einer Zuwendung des Ehegatten für eine angemessene Altersversorgung auszugehen, welche - in rechtlicher Hinsicht - eine entgeltliche Leistung darstellt (BGH, Urteil vom 07.01.1972 - IV ZR 231/69 Rn. 20 = WM 1972, 412; BGH, Urteil vom 27.11.1991 - IV ZR 164/90 Rn. 20 = BGHZ 116, 167; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2325 Rn. 10; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, 2. Aufl., § 2325 Rn. 10).
  • BGH, 21.03.1973 - IV ZR 157/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Antragstellerin ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB (selbständiger, vom Pflichtteilsanspruch zu unterscheidender Anspruch [vgl. BGH NJW 1973, 995; MünchKomm/Lange, BGB, 5. Aufl., § 2325 Rn. 5]) aus der Einzahlung des Erblassers in die Privatrentenversicherung der Antragsgegnerin, seiner Ehefrau, in Höhe von 58.300,00 EUR im Dezember 2003 in Höhe von 7.287,50 EUR (1/8) nicht zusteht.
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
    Bei Zugrundelegung dieses, von der Antragstellerin zwar bestrittenen, aber nicht durch entsprechende Beweisangebote widerlegten Sachverhaltes ist von einer Zuwendung des Ehegatten für eine angemessene Altersversorgung auszugehen, welche - in rechtlicher Hinsicht - eine entgeltliche Leistung darstellt (BGH, Urteil vom 07.01.1972 - IV ZR 231/69 Rn. 20 = WM 1972, 412; BGH, Urteil vom 27.11.1991 - IV ZR 164/90 Rn. 20 = BGHZ 116, 167; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2325 Rn. 10; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, 2. Aufl., § 2325 Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 17 WF 31/17

    Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen: Beschleunigungsrüge des Kindesvaters

    Ungeachtet dessen, dass es keine generellen zeitlichen Vorgaben für den Abschluss von Kindschaftssachen i.S.d. § 155 Abs. 1 FamFG geben kann, sind zur Einordnung die Ausführungen und Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Verfahrensdauer in seinem Beschluss vom 21.04.2011 (FamRZ 2011, 1823), der Auslöser für die Einrichtung einer Beschleunigungsbeschwerde durch den deutschen Gesetzgeber war, von Interesse.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2017 - 9 WF 88/17

    Kindschaftssache: Beschleunigungsrüge bei einer Verfahrensdauer von 4 Monaten

    Grundlage für die Einführung der Beschleunigungsrüge waren jedoch insbesondere die Ausführungen und Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Verfahrensdauer in seinem Beschluss vom 21.04.2011 (FamRZ 2011, 1823).
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