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   OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99   

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https://dejure.org/1999,3614
OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 774

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 774
    Keine Hinweispflicht der Bank auf Gefährdung der Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner durch Inso

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 272 (Ls.)
  • NZI 2001, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.10.1985 - IX ZR 168/84

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung - Hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 15.10.1987 - IX ZR 218/86

    Beschränkung der Bürgschaft auf das Haftungsrisiko im Bereich der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 09.10.1990 - XI ZR 200/89

    Hinweispflichten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber; Ausgleich unter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 267/86

    Erwartung der Nichtinanspruchnahme des Bürgen als Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Risiken gegenüber einem zur Übernahme

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