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   OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04   

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https://dejure.org/2004,4993
OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen bei Verstoß des Urteilsausspruchs gegen das Bestimmtheitserfordernis; Schuld zur Abgabe einer erforderlichen Erklärung zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländische Grundbücher als unvertretbare Handlung; Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 894; ; ZPO § 888

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 894; ZPO § 888
    Vollstreckung der Verurteilung zur Abgabe der "erforderlichen Erklärungen" zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländischen Grundbüchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 02.06.1958 - 2 W 82/58
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04
    Genügt aber ein Urteil dem Bestimmtheitserfordernis des § 894 ZPO nicht, so richtet sich die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, da es sich bei Willenserklärungen, die abzugeben der Schuldner verpflichtet ist, um unvertretbare Handlungen i.S.d. Vorschrift handelt, wobei abweichend von § 894 ZPO eine eindeutige Bestimmbarkeit des Inhalts der abzugebenden Erklärung genügt (Zöller/Stöber, § 888 Rdn. 3 "Abgabe einer Willenserklärung"; Stein/Jonas/Brehm, § 894 Rdn. 2; OLG Braunschweig NJW 1959, 1929).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Genügt eine Verurteilung des Beklagten zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis, kann dieser Mangel entgegen der vom Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1959, 1929; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 95) und des Schrifttums (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 894 Rn. 5; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 894 Rn. 1; Storz in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 894 Rn. 20; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 894 Rn. 2 und § 888 Rn. 3 "Willenserklärung"; Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 894 Rn. 4) vertretenen Ansicht nicht nachträglich im Verfahren nach § 888 ZPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1959 - II ZR 115/58, NJW 1959, 1371; OLG Koblenz, OLGZ 1976, 380, 381; zum Schrifttum vgl. neben den bereits vorstehend unter III 1 am Ende Genannten auch Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 894 Rn. 6; Olzen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 894 Rn. 6; A. Blomeyer, Zivilprozessrecht Vollstreckungsverfahren, § 90 III 1 a; Gottwald, Zwangsvollstreckung, § 894 Rn. 6; Sutschet, ZZP 119, 279, 283 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 1 WF 281/09

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe von

    Diese Konkretisierung ist bei einem auf Abgabe der erforderlichen Erklärungen gerichteten Titeln noch im Vollstreckungsverfahren möglich (vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 95).
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