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   KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18   

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https://dejure.org/2019,14063
KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18 (https://dejure.org/2019,14063)
KG, Entscheidung vom 25.02.2019 - 19 W 70/18 (https://dejure.org/2019,14063)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 19 W 70/18 (https://dejure.org/2019,14063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Regelmäßig keine volle Kostenerstattung für durchgängige prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind die Kosten für eine sachverständige Prozessbegleitung erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Hinzuziehung eines Privatsachverständigen prozessual notwendig? (IBR 2019, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1085
  • NZBau 2019, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (siehe BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, BGHZ 153, 235-239; siehe ferner OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 3 W 473/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2015 - 14 W 570/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 20.12.1989 - 14 W 874/89

    Außergerichtliches Gutachten; Vorprozessuales Gutachten; Kosten;

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Dient das Privatgutachten dagegen lediglich der Beurteilung der Prozessaussichten, sind hierfür entstandene Kosten nicht erstattungsfähig (OLG Köln, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 17 W 279/02 - JurBüro 2003, 313; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 14 W 874/89 - JurBüro 1990, 1474; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2008 - 6 W 98/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Die Kosten eines erst während des Rechtsstreits eingeholten ("prozessbegleitenden") Privatgutachtens sind ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dies unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" geboten ist, wenn der Partei andernfalls eine gerichtlich geforderte Substantiierung nicht möglich wäre oder wenn die Partei andernfalls ein gerichtlich eingeholtes Gutachten nicht überprüfen, insbesondere diesbezügliche Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen nicht formulieren könnte, weil ihr besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2008 - 6 W 98/08, JurBüro 2009, 434; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Köln, 31.10.2002 - 17 W 279/02

    Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit von für ein vorprozessuales

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Dient das Privatgutachten dagegen lediglich der Beurteilung der Prozessaussichten, sind hierfür entstandene Kosten nicht erstattungsfähig (OLG Köln, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 17 W 279/02 - JurBüro 2003, 313; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 14 W 874/89 - JurBüro 1990, 1474; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Damit verträgt sich eine umfassende sachverständige Begleitung der Partei in der gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der der hinzugezogene Privatgutachter gleichsam wie ein "Schatten" sämtliche prozessualen Aktivitäten seines Auftraggebers begleitet, schon im Grundsatz nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2010 - 17 W 21/10 - juris).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde, mithin ex ante auf den Zeitpunkt der Erteilung des Gutachtenauftrags (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 - NJW 2013, 1823; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2016 - 12 W 737/16 - NJW-RR 2017, 60; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91 RdNr. 13, Stichwort "Privatgutachten", jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 28.05.2015 - 3 W 473/15

    Kosten für Handwerker sind gerichtlich festsetzbar!

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (siehe BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, BGHZ 153, 235-239; siehe ferner OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 3 W 473/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2015 - 14 W 570/15 -, juris).
  • OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (siehe BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, BGHZ 153, 235-239; siehe ferner OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 3 W 473/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2015 - 14 W 570/15 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2016 - 12 W 737/16

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde, mithin ex ante auf den Zeitpunkt der Erteilung des Gutachtenauftrags (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 - NJW 2013, 1823; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2016 - 12 W 737/16 - NJW-RR 2017, 60; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91 RdNr. 13, Stichwort "Privatgutachten", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Auszug aus KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
    In diesem Fall können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein (siehe BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15 - juris).
  • KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19

    Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren

    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig (vgl. BGH v. 4.3.2008 aaO; BGH v. 17.12.2002, VI ZB 56/02 Rn. 7; KG v. 25.2.2019, 19 W 70/18 Rn. 6 m.w.N.).

    Eine solche umfassende sachverständige Begleitung ist regelmäßig nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich (vgl. Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18, Rn. 7).

    Auf den Grundsatz der Waffengleichheit kann die Beklagte sich auch hier - aus den bereits oben dargestellten Gründen - nicht berufen (vgl. dazu auch BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 15 sowie Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18, Rn. 4).

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