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   KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09   

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https://dejure.org/2010,4132
KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09 (https://dejure.org/2010,4132)
KG, Entscheidung vom 14.01.2010 - 19 WF 136/09 (https://dejure.org/2010,4132)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 19 WF 136/09 (https://dejure.org/2010,4132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 78 Abs 2 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Anwaltsbeiordnung aus persönlichen Gründen des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Persönliche Gründe des Antragstellers zählen bei der Verfahrenskostenhilfe nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1157
  • FamRZ 2010, 1460
  • Rpfleger 2010, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

    Auszug aus KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09
    5 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09
    5 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09
    5 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Ob der Antragsteller in rechtlichen Angelegenheiten unbewandert sei, sei angesichts der bestehenden Amtsermittlungspflicht ohne Belang (KG Berlin - 19 WF 136/09 - veröffentlicht bei juris; Götsche FamRZ 2009, 383, 386 f.; Prütting/Helms/Stößer FamFG § 78 Rdn. 3 f.; Horndasch/Viefhues/Götsche FamFG § 78 Rdn. 26 ff., 33; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 30. Aufl. § 78 FamFG Rdn. 3).
  • OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer

    Vielmehr kann diesem Aspekt allein dann eine - verstärkende - Bedeutung zukommen, wenn bereits andere Gesichtspunkte erheblich für die Annahme einer Beiordnungsnotwendigkeit streiten (vgl. etwa OLG Celle [17. Zivilsenat] - Beschluß vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - FamRZ 2010, 582 = NJW 2010, 1008 f. [die Tatsache, daß die im Umgangsverfahren streitenden Kindeseltern "der deutschen Sprache nicht mächtig sind" wird lediglich am Rande erwähnt]; OLG Hamburg - Beschluß vom 2. Juli 2010 - 12 WF 137/10 - FamRZ 2011, 129 = AGS 2011, 241 [" zudem hat der Beteiligte aufgrund seiner chilenischen Abstammung Schwierigkeiten insbesondere mit der chilenischen Abstammung" in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren]; OLG Hamburg - Beschluß vom 23. März 2010 - 10 WF 91/09 - FamRZ 2010, 1459 f. [die Tatsache "mangelnder Sprachkenntnisse" wird lediglich als möglicher Grund für die im Umgangsregelungsverfahren nicht wie erhofft erhaltene Unterstützung durch das Jugendamt erwähnt]; OLG Schleswig - Beschluß vom 10. Dezember 2009 - 10 WF 199/09 - FamRZ 2010, 826 f. ["es kommt als ... beachtliches subjektives Kriterium hinzu, daß ... die Antragstellerin türkischstämmig [ist und] ... nicht davon ausgegangen werden [kann], daß die Antragstellerin in der Lage ... wäre, die gebotenen Schritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte eigenständig zu unternehmen und ihr Anliegen dem Gericht ausreichend schriftlich dazulegen"; ob diese Entscheidung, die "grundsätzlich" von einer erforderlichen Anwaltsbeiordnung wegen der existentiellen Bedeutung einer Kindschaftssache ausgeht, nicht ohnehin durch BGHZ 186, 70 - nach dessen Leitsatz 1 eine Herausbildung von Regeln, nach denen für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich eine Beiordnung zu erfolgen hat, regelmäßig nicht zulässig ist - überholt ist, kann hier dahinstehen]; KG - Beschluß vom 14. Januar 2010 - 19 WF 136/09 - FamRZ 1020, 1460 = NJW-RR 2010, 1157 [wonach persönliche Gründe des Antragstellers - der im Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes u.a. auch "bei Aufregung der deutschen Sprache nicht völlig fehlerfrei mächtig" war - eine Beiordnung nicht rechtfertigen können sollen, ist jedenfalls durch BGHZ 186, 70 überholt]).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    dd) Demgegenüber wird von anderen Teilen der Rechtsprechung vertreten, dass der Entscheidung des Gesetzgebers zu folgen und allein auf die objektive Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage -und auch nicht auf die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Beteiligten- abzustellen sei (OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139, wobei unentschieden geblieben ist, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch subjektive Fähigkeiten eines Beteiligten zu berücksichtigen sind; KG, B. v. 14.01.2010, 19 WF 136/09 -juris-; OLG Celle, 10. Zivilsenat, B. v. 15.02.2010, 10 WF 59/10 -juris-).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2011 - 9 WF 1/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsverfahren

    Auf die behauptete vorprozessuale Tätigkeit des Anwalts kommt es im Übrigen nicht entscheidend an, zumal nicht zu erkennen ist, dass für die Zustimmungserklärung des Kindesvaters besondere tatsächliche oder rechtliche Hürden zu nehmen gewesen wären, und es im Übrigen der Antragstellerin unbenommen war bzw. ist, außergerichtlich juristischen Rat - so beispielsweise auch bei der Öffentlichen Rechtsauskunft - in Anspruch zu nehmen, wenn sie dies für ratsam hält (vgl. Kammergericht, FamRZ 2010, 1460; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 27. Dezember 2010, 10 WF 148/10; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 2009).
  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Davon sei regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht bestehe (so auch HansOLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlich bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; KG Berlin - 19 WF 136/09 - veröffentlicht bei JURIS).
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