Rechtsprechung
   KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7338
KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02 (https://dejure.org/2002,7338)
KG, Entscheidung vom 15.10.2002 - 19 WF 259/02 (https://dejure.org/2002,7338)
KG, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 19 WF 259/02 (https://dejure.org/2002,7338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe ; Aus dem laufenden Unterhalt zu deckender Sonderbedarf ; Kosten für die Konfirmation oder Kommunion als Sonderbedarf im Sinne § 1613 Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ; Vorhersehbarkeit von ...

  • Judicialis

    BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure Konfirmationsfeier - Muss ein unterhaltspflichtiger Vater diese Kosten zusätzlich übernehmen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
    Kosten für eine Konfirmationsfeier und Reisen als Sonderbedarf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Unregelmäßig ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1982, 328; 1984, 2826).

    Sonderbedarf wird zwar wie der laufende Unterhalt nur geschuldet, soweit der Schuldner leistungsfähig ist, § 1603 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1982, 328).

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Bei den Bedarfssätzen der Düsseldorfer Tabelle, an der sich die Bemessung des laufenden Unterhalts ersichtlich orientiert, handelt es sich um Pauschalen, die den gesamten laufenden Lebensbedarf eines Kindes abdecken sollen, darunter auch Reisen (vgl. z.B. BGH NJW 1983, 1429; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 2 Rn 214), unabhängig davon, ob sie im Familienverband, mit Organisationen oder privat vorgenommen werden.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1987 - 3 WF 48/87
    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    In einem solchen Fall kann sachgerecht ein "unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf" dann angenommen werden, wenn eine nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgabenposition auch bei vorausschauender Bedarfsplanung durch Bildung von Rücklagen nicht angespart werden kann (ähnlich OLG Köln N JW-RR 1988, 1476; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Dresden OLGR 2000, 96; Borth in: Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Auflage, Teil IV Rn 131; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 4).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 378/81

    Ausgleich durch Fremdbetreuung bedingten Mehrbedarfs; Berücksichtigung erhöhter

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Im Hauptsacheverfahren ist auch zu beurteilen, ob die Mutter der Klägerin über den faktisch von ihr (weil 1.500,00 DM übersteigend) zu finanzierenden Kostenanteil hinaus weitergehend an dem Sonderbedarf zu beteiligen ist (vgl. BGH NJW 1983, 2082).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1990 - 5 WF 50/90
    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    In einem solchen Fall kann sachgerecht ein "unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf" dann angenommen werden, wenn eine nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgabenposition auch bei vorausschauender Bedarfsplanung durch Bildung von Rücklagen nicht angespart werden kann (ähnlich OLG Köln N JW-RR 1988, 1476; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Dresden OLGR 2000, 96; Borth in: Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Auflage, Teil IV Rn 131; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 4).
  • KG, 01.10.1992 - 16 UF 2622/92

    Bemessung; Berechnung; Unterhalt; Sonderbedarf; Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Sonderbedarfs an (vgl. Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 7; KG, 16. ZS, NJW-RR 1993, 1223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96

    Begriff des Sonderbedarfs - Umzugskosten

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Sonderbedarfs an (vgl. Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 7; KG, 16. ZS, NJW-RR 1993, 1223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02
    Unregelmäßig ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1982, 328; 1984, 2826).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Selbst wenn besondere Kosten längerfristig vorhersehbar seien, scheide ein Sonderbedarf nur dann aus, wenn der Unterhaltsberechtigte auf der Grundlage des ihm gezahlten Barunterhalts in der Lage sei, den später benötigten Betrag selbst anzusparen, und wenn ihm dieses im Hinblick auf die gesamten Verhältnisse auch zumutbar sei (OLG Schleswig FamRZ 2005, 1277; OLG Bremen OLGR 2003, 61; KG [19. Senat für Familiensachen] FamRZ 2003, 1584; OLG Köln FF 2002, 170; OLG Karlsruhe [5. Senat für Familiensachen] FamRZ 2000, 1046; OLG Dresden OLGR 2000, 96; OLG Karlsruhe [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 1349; OLG Celle NJW-RR 1991, 201; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; Wendl/Scholz aaO § 6 Rdn. 3 f., 16; Weinreich/Klein Familienrecht 2. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 51; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 280, 283; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 190 f.; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3051 f.; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3044, 3046; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 11 f. und Scholz/Stein Praxishandbuch Familienrecht Stand: September 2005 Teil K Rdn. 202, 210).
  • OLG Schleswig, 20.08.2004 - 10 UF 64/04

    Kosten der Konfirmation als Sonderbedarf

    Beide Positionen werden zum Teil ohne nähere Begründung vertreten (vergl. Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV, Rz. 132; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Auflage, Rz. 283; Wendl/Staudigl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 6. Auflage § 6 Rz. 16 sowie KG FamRZ 2003, 1584; OLG Bremen, FamRZ 2003, 1585 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht