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   OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13   

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https://dejure.org/2013,4864
OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 (https://dejure.org/2013,4864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 (https://dejure.org/2013,4864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 (https://dejure.org/2013,4864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 NDiszG; § 58 Abs. 2 NDiszG
    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder der Ermittlungen i.R.d. Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NDiszG § 38 Abs. 1 Nr. 1, 2; NDiszG § 58 Abs. 2
    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder der Ermittlungen i.R.d. Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder der Ermittlungen i.R.d. Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Zu den Voraussetzungen einer vorläufigen Dienstenthebung im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 527
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
    Die Sache muss deshalb - etwa in Anlehnung an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Beantragung von Beschlagnahmen und Durchsuchungen seitens der Disziplinarbehörde gemäß § 28 NDiszG im Laufe des Disziplinarverfahrens (vgl. hierzu etwa Gansen, a. a. O., § 27 Rdnr. 25 im Anschluss an BVerfG, Kammer-Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282; Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris) - von einigem Gewicht sein und sie muss mutmaßlich zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die eine vorläufige Dienstenthebung vertretbar erscheinen lässt.
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
    Die Sache muss deshalb - etwa in Anlehnung an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Beantragung von Beschlagnahmen und Durchsuchungen seitens der Disziplinarbehörde gemäß § 28 NDiszG im Laufe des Disziplinarverfahrens (vgl. hierzu etwa Gansen, a. a. O., § 27 Rdnr. 25 im Anschluss an BVerfG, Kammer-Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282; Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris) - von einigem Gewicht sein und sie muss mutmaßlich zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die eine vorläufige Dienstenthebung vertretbar erscheinen lässt.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 19 ZD 11/07

    Möglichkeit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
    Daher stellt sich nicht die Frage, ob und inwieweit eine Verfügung über die vorläufige Dienstenthebung der Ergänzung und Begründung im gerichtlichen Verfahren fähig ist (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2010 - 20 ZD 1/10 -, dort jeweils offen gelassen).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
    Es darf keine eigene Ermessensentscheidung treffen und kann, sollten Ermessensfehler vorliegen, nur die vorläufige Dienstenthebung in ihrer Gesamtheit aufheben (Senat, Beschl. v. 5.2.2012 - 19 ZD 8/11 - Beschl. v. 9.10.2008 - 19 ZD 11/08 -, NVwZ-RR 2009, 125).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
    Der Senat geht ungeachtet der Frage, ob die in § 146 Abs. 4 VwGO geregelte Beschränkung des Prüfungsumfangs durch das Beschwerdegericht über § 4 NDiszG auch im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 58 NDiszG gilt (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 15.10.2012 - 19 ZD 10/12 -, NdsRPfl. 2013, 28 = juris Langtext Rdnr. 5 ff.), mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die von der Antragsgegnerin angeordnete vorläufige Dienstenthebung der Antragstellerin (auch im Beschwerdeverfahren) letztlich nur anhand der Kriterien des § 38 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG (vorläufige Dienstenthebung aus Gründen der wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs oder der Ermittlungen) und nicht des § 38 Abs. 1 Nr. 1 NDiszG (entfernungsvorbereitende vorläufige Dienstenthebung) zu überprüfen ist.
  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris) oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16/00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

    Zu besorgen ist eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes vor allem dann, wenn aufgrund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, B.v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 - juris).

    Eine vorläufige Dienstenthebung steht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme grundsätzlich dann regelmäßig außer Verhältnis, wenn nicht zumindest eine Kürzung der Dienstbezüge zu erwarten ist (Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Rn. 28 zu Art. 39 BayDG, OVG Lüneburg, B.v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 - juris).

    Soweit das OVG Lüneburg (B.v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 - juris) unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (B.v.7.12.2006 - 2 WDB 3/06 - juris) zusätzlich fordert, die Disziplinarbehörde habe im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen einen besonderen rechtfertigenden Grund für die vorläufige Dienstenthebung konkret und nachvollziehbar darzulegen, ist festzustellen, dass der Antragsgegner dem in umfassender Weise genügt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, NdsVBl.
  • VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung;

    a) Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 DG LSA) ist vor allem dann zu besorgen, wenn auf Grund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; VG Regensburg, Beschluss v. 05.12.2016, RN 10A DS 16.1666; beide juris).

    Die allgemeine Befürchtung, eine derartige Situation könne eintreten, reicht nicht aus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013, 19 ZD 4/13, juris).

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung

    a) Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 DG LSA) ist vor allem dann zu besorgen, wenn auf Grund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; VG Regensburg, Beschluss v. 05.12.2016, RN 10A DS 16.1666; beide juris).

    Die allgemeine Befürchtung, eine derartige Situation könne eintreten, reicht nicht aus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013, 19 ZD 4/13, juris).

  • VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bemessung; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme;

    Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, in juris; Bieler/Lukat, NDiszG, Stand 13. EL, § 58 Rn. 11).

    Jedenfalls liegen die diesbezüglichen Voraussetzungen schon deshalb nicht vor, weil angesichts der insofern fehlenden Erwägungen der Antragsgegnerin nicht festgestellt werden kann, ob sie von ihrem insofern eingeräumten Ermessen ordnungsgemäß Gebrauch gemacht hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 6).

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung

    a) Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 DG LSA) ist vor allem dann zu besorgen, wenn auf Grund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; VG Regensburg, Beschluss v. 05.12.2016, RN 10A DS 16.1666; beide juris).

    Die allgemeine Befürchtung, eine derartige Situation könne eintreten, reicht nicht aus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013, 19 ZD 4/13, juris).

  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Zu besorgen ist eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes vor allem dann, wenn aufgrund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 16a DS 13.706, juris Rn. 87; OVG Lüneburg, B.v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13, juris).

    vom 9. November 2015 ist nicht ersichtlich, dass sich eine weitere Dienstausübung des Antragstellers negativ auf den Dienstbetrieb auswirken würde, mit der Folge, dass eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet wäre und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden könnte (BayVGH, B.v. OVG Lüneburg, B.v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13, juris).

  • VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 5/22

    Voraussetzungen eines erneuten Antrages zur Aufhebung der vorläufigen

    a) Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 DG LSA) ist vor allem dann zu besorgen, wenn auf Grund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; VG Regensburg, Beschluss v. 05.12.2016, RN 10A DS 16.1666; beide juris).

    Die allgemeine Befürchtung, eine derartige Situation könne eintreten, reicht nicht aus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013, 19 ZD 4/13, juris).

  • BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus

    Denn es ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung, auf die auch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen Bezug nehmen, anerkannt, dass auch bei einer zu erwartenden Kürzung der Dienstbezüge eine vorläufige Dienstenthebung nicht wegen Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris, Rn. 12).
  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur

  • VG Ansbach, 02.05.2018 - AN 13b DS 17.02115

    Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeihauptmeisters wegen häuslicher

  • VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der

  • VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 23/18

    Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

  • VG Düsseldorf, 03.04.2019 - 35 L 148/19

    Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt

  • VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13

    Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)

  • VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22

    Aussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung

  • VG Ansbach, 20.07.2016 - AN 13b DS 16.01107

    Vorläufige Dienstenthebung eines Studiendirektors

  • VG Hannover, 21.05.2019 - 18 B 7477/18

    Aktualisierungsgebot; Anklageerhebung wegen Untreue in zwei besonders schweren

  • VG Ansbach, 02.05.2018 - AN 13b DX 17.02115

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeibeamten wegen

  • VG Magdeburg, 26.05.2016 - 15 B 8/16

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15

    Disziplinarrecht: Dienstenthebung nach disziplinarrechtlich relevanter

  • VG Magdeburg, 31.03.2014 - 8 B 2/14

    Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Erforderlichkeit des Abschluss

  • VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung;

  • VG Magdeburg, 27.04.2016 - 15 B 9/16

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der

  • VG Regensburg, 05.12.2016 - RN 10A DS 16.1666

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines ersten Bürgermeisters

  • VG Magdeburg, 15.07.2013 - 8 B 10/13

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung

  • DG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2021 - DG 12/20
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