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   VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13   

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https://dejure.org/2014,30902
VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13 (https://dejure.org/2014,30902)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2014 - 19-IV-13 (https://dejure.org/2014,30902)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2014 - 19-IV-13 (https://dejure.org/2014,30902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verfassungsbeschwerde, absoluter Revisionsgrund, nur teilweise Aufhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Bewertung der Nichtaufhebung eines Schuldspruchs der Vorinstanz trotz festgestellten Verfahrensverstoßes

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch welches trotz festgestellten Verfahrensverstoßes keine Aufhebung des Schuldspruches der Vorinstanz erfolgte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Peinlich, wenn der VerfGH dem OLG Dresden u.a. sagt: "offensichtlich unhaltbar”..

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Peinlich, wenn der VerfGH dem OLG Dresden u.a. sagt: "offensichtlich unhaltbar”..

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    2002, NStZ 2003, 218; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 338 Rn. 2).

    Eine Beschränkung des Umfangs der Aufhebung kann erfolgen, soweit sich der Verfahrensmangel nur in einem abtrennbaren Teil des Urteils auswirkt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002, NStZ 2003, 218; Meyer-Goßner, a.a.O., § 338 Rn. 2).

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    aa) Während im Allgemeinen eine Revision nur gerechtfertigt ist, soweit ein Gesetzesverstoß für das Urteil kausal ist (§ 337 Abs. 1 StPO), stellt das Gesetz für die in § 338 StPO enthaltene Aufzählung schwerwiegender Verfahrensmängel die grundsätzlich unwiderlegbare Vermutung der Entscheidungserheblichkeit auf (BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977, BGHSt 27, 96, [98]; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage, § 338 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Allerdings kommt bei Verfahrensfehlern i.S.v. § 338 StPO, die nur die Erörterung von allein den Rechtsfolgenausspruch berührenden Fragen betreffen, eine Beschränkung des Umfangs der Aufhebung auf den Strafausspruch grundsätzlich in Betracht (BGH, Urteil vom 30. März 1983, NStZ 1983, 375).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Hiervon darf nur abgesehen werden, sofern ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995, NStZ 1996, 49; Urteil vom 28. Juli 2010, NStZ 2011, 233 [234]; Gericke, a.a.O., § 338 Rn. 5).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    a) Ein Richterspruch verstößt gegen das Verbot der Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 643/89

    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Hirngeschädigten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Das Oberlandesgericht nimmt jedoch nicht in den Blick, dass hier im Rahmen seiner Vernehmung mit der zur Tatzeit bestehenden Hirntumorerkrankung des Beschwerdeführers auch ein Umstand erörtert wurde, für den offensichtlich nicht schon denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass er nicht allein für eine den Rechtsfolgenausspruch betreffende verminderte Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers, sondern auch für dessen Schuld(un)fähigkeit und damit für den Schuldspruch Bedeutung erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Januar 1990 - 1 StR 643/89 - juris).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
    Hiervon darf nur abgesehen werden, sofern ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995, NStZ 1996, 49; Urteil vom 28. Juli 2010, NStZ 2011, 233 [234]; Gericke, a.a.O., § 338 Rn. 5).
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