Rechtsprechung
   EuGH, 01.02.1978 - 19/77   

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https://dejure.org/1978,126
EuGH, 01.02.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Miller / Kommission

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - EXPORTVERBOTSKLAUSEL - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Miller / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Artikel 85 des EWG-Vertrages durch Aufnahme von Exportverboten in den Vertriebsvereinbarungen eines Unternehmens; Wettbewerbsbeschränkung durch Exportverbotsklausel; Auswirkungen eines Exportverbotes auf den innergemeinschaftlichen Handel

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85
    1. WETTBEWERB - KARTELLE - EXPORTVERBOTSKLAUSEL - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1978, 260
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Nach dem Urteil des Gerichthofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69 (Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295) erfasse die Verbotsvorschrift des Artikels 85 eine Vereinbarung dann nicht, wenn sie den Markt mit Rücksicht auf die schwache Stellung der Beteiligten auf dem Markt der fraglichen Erzeugnisse nur geringfügig beeinträchtige.

    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Hierzu verweist sie auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf das Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société Technique Minière/Maschinenbau Ulm - Slg. 1966, 281).

    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.

  • EuGH, 06.05.1971 - 1/71

    Cadillon / Höss

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Hinsichtlich der Frage, ob eine Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sie vorsätzlich begangen wurde, wenn dem betreffenden Unternehmen der wettbewerbswidrige Charakter seines Verhaltens nicht verborgen geblieben sein konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, EU:C:1978:19, Rn. 18, vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, EU:C:1983:310, Rn. 45, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 156).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    LTM/MBU, Slg. 1966, 281; 5/69, Völk/ Vervaecke, Slg. 1969, 295; 1/71, Cadillon/Höss, Slg. 1971, 351 und 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).

    Dieser Nachweis sei jedoch unabdingbar (vgl. Urteil in der Rechtssache 19/77, Miller, Slg. 1978, 131, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe).

    Die FEDETAB übersehe hierbei das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Miller (Slg. 1978, 131, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe), in dem es heiße: "Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages fordert für das Verbot der Vereinbarungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und einer Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, nicht den Nachweis, daß derartige Vereinbarungen diesen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigt haben - ein Nachweis, der in den meisten Fällen ohnehin nur schwer in rechtlich hinreichender Form geführt werden könnte -, er verlangt vielmehr den Nachweis, daß diese Vereinbarungen geeignet sind, eine derartige Wirkung zu entfalten.".

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Zum Parallelhandel hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Vereinbarungen, mit denen dieser Handel begrenzt oder verboten werden soll, grundsätzlich eine Verhinderung des Wettbewerbs bezwecken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnrn. 7 und 18, und vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission, 32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnrn. 20 bis 28 und 31).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77, 1 BvL 19/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,107
BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77, 1 BvL 19/77 (https://dejure.org/1981,107)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 1 BvL 18/77, 1 BvL 19/77 (https://dejure.org/1981,107)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 1 BvL 18/77, 1 BvL 19/77 (https://dejure.org/1981,107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherung - Voraussetzungen der Rente - Berufsunfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherung ; Voraussetzungen der Rente; Berufsunfähigkeit ; Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherung ; Voraussetzungen der Rente; Berufsunfähigkeit ; Verfassungsmäßigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 36
  • NJW 1982, 1273
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Zur Konkretisierung des in dieser Norm enthaltenen Begriffes der Zumutbarkeit bewertet das Bundessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung den bisherigen Beruf eines Versicherten, nach dem sich der Kreis der für ihn zumutbaren Tätigkeiten bestimmt, anhand mehrerer Gruppen von Arbeiterberufen, die durch Leitberufe charakterisiert werden (Mehrstufenschema, BSGE 43, 243 (246); 49, 54 (56]).

    Zumutbar sind dem Versicherten im allgemeinen nur Tätigkeiten der eigenen oder jeweils nächst unteren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch bezüglich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl. BSGE 43, 243 [246]; 49, 54 [56]; SozR 2200 § 1246 Nr. 69, S.214 f. und Nr. 75, S.236, jeweils m.w.N.).

    Ungelernte Arbeiter können uneingeschränkt auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes verwiesen werden, die sie nach ihrem Gesundheitszustand und ihren beruflichen Fähigkeiten verrichten können (BSGE 43, 243 [247]; SozR 2200 § 1246 Nr. 75, S.237).

  • BVerfG - 1 BvL 19/77 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    2.1 BvL 19/77.

    Dagegen sei der Kläger des Ausgangsverfahrens 1 BvL 19/77 als Spezialarbeiter nur der mittleren Gruppe der Anlernberufe zuzuordnen.

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens 1 BvL 19/77 meint, auch wenn manches darauf hindeute, daß das vorlegende Gericht lediglich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Prüfung stellen wolle, ergebe sich doch aus dem Beschluß, daß das Gericht sich durch die gesetzliche Bestimmung an einer für den Kläger positiven Entscheidung gehindert sehe.

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Zumutbar sind dem Versicherten im allgemeinen nur Tätigkeiten der eigenen oder jeweils nächst unteren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch bezüglich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl. BSGE 43, 243 [246]; 49, 54 [56]; SozR 2200 § 1246 Nr. 69, S.214 f. und Nr. 75, S.236, jeweils m.w.N.).

    Ein Facharbeiter kann danach sozial zumutbar außer auf eine andere Facharbeitertätigkeit auch auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zur Gruppe der übrigen Ausbildungsberufe (Anlernberufe) gehören, darüber hinaus aber auch auf ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Merkmale aus dem Kreis der einfachen Arbeiten herausheben (SozR 2200 § 1246 Nr. 69, S.214 f. m.w.N.).

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Zur Konkretisierung des in dieser Norm enthaltenen Begriffes der Zumutbarkeit bewertet das Bundessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung den bisherigen Beruf eines Versicherten, nach dem sich der Kreis der für ihn zumutbaren Tätigkeiten bestimmt, anhand mehrerer Gruppen von Arbeiterberufen, die durch Leitberufe charakterisiert werden (Mehrstufenschema, BSGE 43, 243 (246); 49, 54 (56]).

    Zumutbar sind dem Versicherten im allgemeinen nur Tätigkeiten der eigenen oder jeweils nächst unteren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch bezüglich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl. BSGE 43, 243 [246]; 49, 54 [56]; SozR 2200 § 1246 Nr. 69, S.214 f. und Nr. 75, S.236, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Schließlich ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber sich in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eines unbestimmten Rechtsbegriffs "Zumutbarkeit" bedient hat (vgl. BVerfGE 3, 225 [243]; 41, 1 [41]; 47, 239 [247]).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Schließlich ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber sich in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eines unbestimmten Rechtsbegriffs "Zumutbarkeit" bedient hat (vgl. BVerfGE 3, 225 [243]; 41, 1 [41]; 47, 239 [247]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Schließlich ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber sich in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eines unbestimmten Rechtsbegriffs "Zumutbarkeit" bedient hat (vgl. BVerfGE 3, 225 [243]; 41, 1 [41]; 47, 239 [247]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Grundsätzlich kann aus solchen Gründen nur ausnahmsweise der Verstoß eines Gesetzes gegen Art. 20 Abs. 3 GG festgestellt werden (BVerfGE 17, 67 [82]).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Nichts anderes kann aus der von den Vorlagebeschlüssen in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 9, 20 [35] hergeleitet werden.
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung jener beiden genannten Prinzipien - die unterschiedlich bezeichnet worden sind - für das System der gesetzlichen Rentenversicherung vielfach betont (vgl. BVerfGE 11, 105 [113]; 21, 362 [378]; 28, 324 [354 f.]) und dabei die jeweils von ihm überprüfte Regelung einmal mehr als durch das Prinzip des sozialen Ausgleichs (vgl. BVerfGE 17, 1 [9 f.]; 39, 169 [186 f.]; 43, 13 [23 f.]), ein anderes Mal mehr als durch das Versicherungsprinzip (vgl. BVerfGE 25, 314 [322]; 48, 346 [358]) geprägt und gerechtfertigt angesehen.
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvL 13/65

    Verfassungswidrigkeit des § 59 Abs. 1 Nr. 2 AVAVG

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Darin kann indes keine grundlose Verschiedenbehandlung erblickt werden (BVerfGE 59, 36, 48 = SozR 2200 § 1246 Nr. 83).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Diese mitunter sehr differenzierten Regelungen verwirklichen das die Sozialversicherung prägende Versicherungsprinzip (vgl hierzu BVerfGE 59, 36, 49 ff; 63, 152, 171) , nach dem im Grundsatz eine Äquivalenz von Beitrag und Leistung bestehen muss.
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Eine solche Systemwidrigkeit allein würde noch keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 59, 36 [49]; 75, 382 [395 f.]).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7640
Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,7640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.01.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,7640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,7640)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Miller International Schallplatten GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Diese Ausnahme ist in den Urteilen des Gerichtshofes in der Rechtssache 5/69 (Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295), in der Rechtssache 1/71 (Cadillon/Höss - Slg. 1971, 351) und in der Rechtssache 22/71 (Béguelin Import/C.L. Import Export - Slg. 1971, 949) herausgearbeitet worden.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Ob eine Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten auf diese Weise beeinträchtigt, ist aufgrund objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten festzustellen (vgl. z. B. Rechtssache 56/65, Société Technique Minière/Maschinenbau Ulm GmbH - Slg. 1966, 281, sowie Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission - Slg. 1966, 321, 389).
  • EuGH, 06.05.1971 - 1/71

    Cadillon / Höss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Diese Ausnahme ist in den Urteilen des Gerichtshofes in der Rechtssache 5/69 (Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295), in der Rechtssache 1/71 (Cadillon/Höss - Slg. 1971, 351) und in der Rechtssache 22/71 (Béguelin Import/C.L. Import Export - Slg. 1971, 949) herausgearbeitet worden.
  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Diese Ausnahme ist in den Urteilen des Gerichtshofes in der Rechtssache 5/69 (Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295), in der Rechtssache 1/71 (Cadillon/Höss - Slg. 1971, 351) und in der Rechtssache 22/71 (Béguelin Import/C.L. Import Export - Slg. 1971, 949) herausgearbeitet worden.
  • EuGH, 09.03.1977 - 41/73

    Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Mit der vorliegenden Klage beantragt Miller, die Entscheidung der Kommission aufzuheben, Hilfsweise begehrt sie vom Gerichtshof die Herabsetzung der Geldbuße sowie die Gestattung von Ratenzahlungen (ein Antrag, Miller zu gestatten, die Geldbuße in anderer Währung als in DM zu zahlen, ist im Anschluß an die Entscheidung des Gerichtshofes über die Auslegung des "Zukker"-Urteils - Slg. 1977, 445, zurückgenommen worden).
  • EuGH, 14.05.1975 - 19/74

    Kali und Salz und Kali-Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Ebenso hat der Gerichtshof in den Rechtssachen 19 und 20/74, den "Kali- Fällen" (Slg. 1975, 499), entschieden, daß eine Vereinbarung, die es einem Unternehmen ermöglicht, seine überschüssige Produktion an seinen Konkurrenten zu veräußern, nicht unter Artikel 85 Absatz 1 fällt, wenn es ohne diese Möglichkeit diese Waren überhaupt nicht absetzen könnte.
  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1978 - 19/77
    Es gibt für eine derartige Zurückverweisung ein Vorbild in der Rechtssache 17/74 (Transocean Marine Paint Association/Kommission - Slg. 1974, 1063), wenn auch hier die Befugnis des Gerichtshofes zu einer solchen Entscheidung nicht auf Artikel 176 des Vertrages, sondern auf Artikel 172 in Verbindung mit Artikel 17 der Verordnung Nr. 17 gestützt werden muß.
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