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   AG München, 01.07.2016 - 191 C 28518/15   

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https://dejure.org/2016,59558
AG München, 01.07.2016 - 191 C 28518/15 (https://dejure.org/2016,59558)
AG München, Entscheidung vom 01.07.2016 - 191 C 28518/15 (https://dejure.org/2016,59558)
AG München, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 191 C 28518/15 (https://dejure.org/2016,59558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Beurkundungszwang für Reservierungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Reservierungsgebühr" beim Wohnungskauf - Beim Kauf einer Immobilie muss der Notar eine Reservierungsvereinbarung beurkunden

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Reservierungsvereinbarungen vor Immobilienkauf formbedürftig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf: Schon die Reservierungsvereinbarung muss notariell beurkundet werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf: Schon die Reservierungsvereinbarung muss notariell beurkundet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf bedarf der notariellen Beurkundung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notarielle Beurkundung für Reservierungsvereinbarung bei Immobilienkaufvertrag erforderlich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom

    Auszug aus AG München, 01.07.2016 - 191 C 28518/15
    Die dabei erforderliche Interessenabwägung führt vorliegend zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr bzw. der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieses Entgelts bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen des Beklagten hinausgeht und aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Klagepartei vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10; BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IV a ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239 f).

    Für diese Beurteilung ist es nicht von ausschlaggebender Bedeutung, welche Rechtsnatur der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zukommt und ob bei der vorliegenden Konstellation die Anwendung maklerrechtlicher Grundsätze gerechtfertigt ist (vgl. BGH Urteil vom 23.09.2010, Az.: III ZR 21/10).

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus AG München, 01.07.2016 - 191 C 28518/15
    Die dabei erforderliche Interessenabwägung führt vorliegend zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr bzw. der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieses Entgelts bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen des Beklagten hinausgeht und aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Klagepartei vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10; BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IV a ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239 f).
  • LG Köln, 26.08.2021 - 2 O 292/19

    Anspruch auf Rückerstattung einer Reservierungsgebühr für ein Grundstück

    Ein Kaufvertrag über eine Immobilie und eine in diesem Zusammenhang geschlossene Reservierungsvereinbarung bilden eine solche rechtliche Einheit, da diese Vereinbarung zum Zwecke eines späteren Kaufvertrags geschlossen wird (AG München, Urt. v. 1. Juli 2016 - 191 C 28518/15).
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