Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1986 - 191/84   

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EuGH, 07.05.1986 - 191/84 (https://dejure.org/1986,1749)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - 191/84 (https://dejure.org/1986,1749)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 191/84 (https://dejure.org/1986,1749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Barcella / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - FRISTEN - ZWINGENDES RECHT - AUSSCHLUSSWIRKUNG - NEUBEGINN - ANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 90 ABSATZ 1 DES BEAMTENSTATUTS - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Barcella / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Inlaufsetzung neuer Fristen durch Stellung eines Antrags auf eine wiederholende Entscheidung; Umgehung der Fristen für beamtenrechtliche Klagen; Anfechtung der bei der Einstellung erfolgten Einstufung; Überprüfung einer Maßnahme bei Vorliegen neuer Tatsachen; Die ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - FRISTEN - ZWINGENDES RECHT - AUSSCHLUSSWIRKUNG - NEUBEGINN - ANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 90 ABSATZ 1 DES BEAMTENSTATUTS - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.06.1981 - 173/80

    Blasig / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1986 - 191/84
    1 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80 (Blasig, Slg. 1981, 1649) entschieden, daß bei einem Antrag auf Neueinstufung die beschwerende Maßnahme die Ernennung zum Beamten auf Probe ist.

    Jedenfalls verleiht die Übersicht über die Grundamtsbezeichnungen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 1981 (a. a. O.) entschieden hat, dem Personal keinen Anspruch darauf, nach Ernennung in einer bestimmten Besoldungsgruppe außerhalb des normalen Beförderungsverfahrens in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft zu werden.

  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1986 - 191/84
    Der Beamte kann die Einstufung bei seiner Einstellung nur unter den Voraussetzungen und innerhalb der Fristen anfechten, die im Statut vorgesehen sind (vgl. das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 198/82, Blomefield, Slg. 1983, 3981).
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1986 - 191/84
    Die in Artikel 90 und 91 des Statuts vorgesehenen Fristen sind zwingenden Rechts und stehen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden (vgl. die Urteile vom 20. März 1984 in den Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis, Slg. 1984, 3133).
  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1986 - 191/84
    Die in Artikel 90 und 91 des Statuts vorgesehenen Fristen sind zwingenden Rechts und stehen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden (vgl. die Urteile vom 20. März 1984 in den Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis, Slg. 1984, 3133).
  • EuGH, 28.09.1983 - 198/82
    Auszug aus EuGH, 07.05.1986 - 191/84
    Der Beamte kann die Einstufung bei seiner Einstellung nur unter den Voraussetzungen und innerhalb der Fristen anfechten, die im Statut vorgesehen sind (vgl. das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 198/82, Blomefield, Slg. 1983, 3981).
  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    eine nach Ablauf der Klagefrist bestandskräftig gewordene Verwaltungsentscheidung erneut in Frage zu stellen (Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541).

    Diese legt den Dienstposten fest, auf dem der Beamte ernannt wird, und enthält eine endgültige Entscheidung über die entsprechende Einstufung" (Urteile vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, a. a. O.).

    48 Zwar kann das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein in der Form eines Antrags eingereichtes Schriftstück als Beschwerde qualifizieren (Urteile vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella, a. a. O., vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 302/85, Preßler-Höft/Rechnungshof, Slg. 1987, 513, und vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 167/86, Rousseau/Rechnungshof, Slg. 1988, 2705), der Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens erlaubt eine solche Auslegung jedoch nicht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 302/85

    Horst Pressler-Hoeft gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Für die Auffassung der Beklagten läßt sich auf die ständige Rechtsprechung verweisen, nach der es - wenn versäumt wurde, einen beschwerenden Akt rechtzeitig anzufechten - nicht möglich ist, durch spätere Stellung eines Antrags, mit dem im Grunde eine Korrektur des beschwerenden Aktes angestrebt wird, neue Fristen in Gang zu setzen (vgl. etwa Urteile der Rechtssachen 127/84 1, 191/84 2, 231/84 3 und 153/85 4.

    - Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541.3 - Urteil vom 26. September 1985 in der Rechtssache 231/84, Valentini/Kommission, Slg. 1985, 3027.4 - Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 153/85, Trenti/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1986, 2427.

    15.2) In der Rechtsprechung ist aber auch geklärt, daß bei Vorliegen neuer Tatsachen durchaus auch nach Ablauf der genannten Fristen auf eine beschwerende Maßnahme zurückgekommen werden kann, wenn nur rechtzeitig nach Auftauchen der neuen relevanten Tatsachen ein Antrag nach Artikel 90 des Personalstatuts gestellt wird (vgl. Urteile der Rechtssachen 191/84, 231/84 und 153/85, a.a.O.).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-469/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Ablehnung

    Die Verfahrensfristen wurden eingeführt, um eine ordnungsgemäße Rechtspflege, Klarheit sowie Sicherheit der Rechtsverhältnisse zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1984, Moussis/Kommission, 227/83, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12, und vom 7. Mai 1986, Barcella u. a./Kommission, 191/84, Slg. 1986, 1541, Randnr. 12).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-246/95

    Coen / Belgischer Staat

    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Beschwerde- und Klagefristen im Rahmen des Statuts ebenso wie die Klagen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

    48 - Vgl. Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde (42/59 und 49/59, Slg. 1961, 101, 146), vom 17. Juni 1965, Müller/Räte (43/64, Slg. 1964, 499, 515), vom 30. Mai 1984, Aschermann u. a./Kommission (326/82, Slg. 1984, 2253, Randnr. 13), vom 15. Mai 1985, Esly/Kommission (127/84, Slg. 1985, 1437, Randnr. 10), vom 7. Mai 1986, Barcella u. a./Kommission (191/84, Slg. 1986, 1541, Randnr. 13), vom 10. Juli 1986, Trenti/WSA (153/85, Slg. 1986, 2427, Randnr. 11), vom 13. November 1986, Becker/Kommission (232/85, Slg. 1986, 3401, Randnr. 8), vom 4. Februar 1987, Pressler-Hoeft/Rechnungshof (302/85, Slg. 1987, 513, Randnr. 6), vom 8. März 1988, Brown/Gerichtshof (125/87, Slg. 1988, 1619, Randnr. 13), vom 11. Januar 2001, Martínez del Peral Cagigal/Kommission (C-459/98 P, Slg. 2001, I-135, Randnr. 45), und Beschluss vom 26. März 2003, 1npesca/Kommission (C-170/01 P, Randnr. 72).
  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

    49 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aber aus Artikel 44 § 1 in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts, dass der Streitgegenstand in der Klageschrift angegeben werden muss und dass ein erstmals in der Erwiderung gestellter Antrag den ursprünglichen Gegenstand der Klage ändert und daher als neuer Antrag anzusehen und folglich als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02

    Italien / Kommission

    3 - Vgl. u. a. die Urteile vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-256/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31) und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84 (Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15

    BSH / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    37 Vgl. in diesem Sinne Urteile Moussis/Kommission (227/83, EU:C:1984:276, Rn. 12) und Barcella u. a./Kommission (191/84, EU:C:1986:197, Rn. 12).
  • EuGöD, 21.04.2008 - F-78/07

    Boudova u.a. / Kommission

    Gerichtshof: 7. Mai 1986, Barcella u. a./Kommission, 191/84, Slg. 1986, 1541, Randnr. 11.
  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1)

    Die in den Artikeln 90 und 91 des Statuts festgesetzten Beschwerde - und Klagefristen sind zwingenden Rechts : Sie sind eingeführt worden, um die Sicherheit der Rechtsverhältnisse zu gewährleisten, und stehen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts ( Urteile vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 4/67, Collignon/Kommission, Slg. 1967, 487; vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella/Kommission, Slg. 1986, 1541 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-346/90

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte -

  • EuG, 07.02.1991 - T-58/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuG, 08.03.1990 - T-41/89

    Georg Schwedler gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Steuerfreibetrag -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 125/87

    Leslie Brown gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Verweigerung

  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88

    Alfredo Grifoni gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 167/86

    Marc Rousseau gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1987 - 329/85

    Marco Castagnoli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Hilfskräfte

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1986 - 280/85

    P. Mouzourakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beschwerde - Verbesserung

  • EuG, 21.04.2008 - T-78/07

    Stanislava Boudova und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.1986 - 191/84 (https://dejure.org/1986,17780)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 1986 - 191/84 (https://dejure.org/1986,17780)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jean-Pierre Barcella und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Neueinstufung von Beamten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.07.1973 - 28/72

    Tontodonati / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84
    "eine erneute Überprüfung seiner beamtenrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der im Aufbau seiner Dienststelle erfolgten Veränderungen zu beantragen" (Rechtssache 28/72, Tontodonati, Slg. 1973, 779, Randnr. 4 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 19.03.1975 - 189/73

    Van Reenen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84
    denn Artikel 45 Absatz 2 des Statuts "macht... den Zugang zu einer höheren Laufbahngruppe ausdrücklich von einem Auswahlverfahren abhängig" (Rechtssache 189/73, van Reenen, Slg. 1975, 445, 461).
  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84
    Die in Artikel 90 und 91 des Statuts vorgesehenen Fristen sind jedoch "zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden" (Rechtssache 227/83, Moussis, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84
    "den möglichen Rechtsstreit nicht streng und endgültig begrenzen [soll], solange nur die in diesem Stadium gestellten Anträge weder Grund noch Gegenstand der Beschwerde ändern " (Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen, Sig.
  • EuGH, 26.09.1985 - 231/84

    Valentini / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1986 - 191/84
    "Nur das Vorliegen wesentlicher neuer Tatsachen kann einen Antrag auf Überprüfung einer solchen Entscheidung zulässig machen" (Urteil vom 26. September 1985 in der Rechtssache 231/84, Valentini, Slg. 1985, 3027, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe).
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