Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981

Rechtsprechung
   EuGH, 09.12.1981 - 193/80   

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https://dejure.org/1981,563
EuGH, 09.12.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - ÄNDERUNG IN DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Einfuhr und des Inverkehrbringens von anderen Essigarten landwirtschaftlichen Ursprungs als Weinessig; Ausschließliche Verwendung der Bezeichnung Essig für Weinessig; Gefahr einer Verwechslung bei nicht üblicher Verwendung bestimmter Zutaten für Essig ; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - ÄNDERUNG IN DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung des Streitgegenstandes in der mündlichen Verhandlung eines Vertragsverletzungsverfahrens; Einheit des Marktes; Freier Warenverkehr; Mengenmäßige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Einfuhr von Erzeugnissen; Nationale Regelung über das Inverkehrbringen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1212
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649).

    Folglich stelle die beanstandete italienische Regelung ein Hemmnis für den innergemeinschaftlichen Handel dar, aus dem hauptsächlich den inländischen Erzeugern von Weinessig ein Vorteil erwachse und daß nicht durch ein "im allgemeinen Interesse liegendes Ziel" gerechtfertigt sei, "das den Erfordernissen des freien Warenverkehrs ... vorginge" (Urteil in der Rechtssache 120/78, a. a. O., Randnr. 14 der Entscheidungsgründe).

    Wie sich den Urteilen in den Rechtssachen 788/79 und 120/78 entnehmen lasse, gebühre bestimmten gesicherten gesellschaftlichen Werten, die das unveräußerliche zivilisatorische Erbe der Mitgliedstaaten bildeten, in jedem Fall Vorrang vor rein kommerziellen Interessen; die Erfüllung dieser grundlegenden Erfordernisse bleibe die Aufgabe der Mitgliedstaaten, die so für den Schutz der Bedürfnisse zu sorgen hätten, die sich aus der in jedem Mitgliedstaat bestehenden besonderen Lage ergäben.

    Während Artikel 36 in der Rechtssache 120/78 (Rewe) nicht einschlägig gewesen sei, liege der vorliegende Fall anders, da die beanstandete italienische Vorschrift ausschließlich ein Problem der Warenbezeichnung und die Gewährleistung des richtigen Gebrauchs dieser Bezeichnung behandele.

    Es trifft zwar zu, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. April 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung des Absatzes einer Ware Sache der Migliedstaaten ist, alle den Absatz dieser Ware betreffenden Vorschriften für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, und daß sich daraus ergebende Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft hingenommen werden müssen.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    Ferner weist die Kommission in der Stellungnahme auf das inzwischen ergangene Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) hin, das sich mit der Einfuhr von Apfelessig nach Italien befaßt.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen [ist]" (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, 852).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Der Verstoß gegen Artikel 30 des Vertrages durch die deutsche Gesetzgebung könnte nämlich bezueglich der Bestimmungen über die Bezeichnung des auf den Markt gebrachten Erzeugnisses schwerlich als entschuldbarer Irrtum angesehen werden, da die Unvereinbarkeit einer derartigen Regelung mit Artikel 30 des Vertrages im Lichte der früheren Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) und vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), offenkundig erschien.
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    In dieser Hinsicht könne man die Rechtsprechung des Gerichtshofes in bezug auf den freien Warenverkehr (s. das Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019) ohne weiteres auf die Freizügigkeit übertragen.
  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Zudem steht zum einen fest, dass der Begriff "aceto" ein üblicher Begriff ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 1981, Kommission/Italien, 193/80, EU:C:1981:298, Rn. 25 und 26).
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https://dejure.org/1981,9109
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,9109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,9109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,9109)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung - Maßnahmen gleicher Wirkung - Essig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Am 26. Juni 1980 entschied der Gerichtshof (Zweite Kammer) in der auf ein Strafverfahren gegen Herbert Gilli und Paul Andres zurückgehenden Rechtssache 788/79 (Slg. 1980, 2071) im Wege der Vorabentscheidung nach Artikel 177 EWG-Vertrag, daß der Begriff der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen in Artikel 30 EWG-Vertrag in dem Sinne zu verstehen ist, daß das durch einen Mitgliedstaat aufgestellte Verbot, Essig, der Essigsäure enthält, welche nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, namentlich Obstessig, einzuführen oder zu vermarkten, unter diese Bestimmung fällt, wenn es sich um in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Essig handelt.

    Daraufhin richtete die Kommission am 28. Juli 1980 eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme an die italienische Regierung und wies sie auf einen Abschnitt im Urteil in der Rechtssache 788/79 hin, der sich auf Obstessig bezieht.

    Ich halte es für offenkundig, daß der Gerichtshof diesen Gesichtspunkt des Rechtsstreits bereits in der Rechtssache 788/79 (Gilly und Andres) mit der Feststellung behandelt hat, daß ein derartiges Verbot nicht mit Artikel 30 EWG-Vertrag vereinbar ist, wenn es in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse trifft.

    der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (s. Rechtssache 120/79, Rewe/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649, 662; Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, a.a.O., 2078; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Fabriek voor Hoofwaardige Voedingsprodukten Kelderman B.V., noch nicht veröffentlicht, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Schreibt das nationale Recht statt dessen die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung in einer bestimmten Sprache für alle Erzeugnisse einer bestimmten Art vor, kann hierin deswegen eine Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten liegen, weil dem Importeur die mit einer neuen Etikettierung seines Erzeugnisses verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten auferlegt werden (s. Rechtssache 27/80, Anton Adriaan Fietje, Slg. 1980, 3839, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe; in diesem Fall schrieben die strittigen Rechtsvorschriften die Verwendung eines besonderen Etiketts mit der im Einfuhrland zugelassenen Handelsbezeichnung durch den Importeur vor).

    In seinem Urteil in der Rechtssache 27/80 (Anton Adriaan Fietje, a.a.O., Randnr. 11 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof ausgeführt:.

    Auf der Grundlage des von mir angeführten Abschnitts der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 27/80 (Fietje) sind insoweit Beschränkungen durch den nationalen Gesetzgeber zulässig.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (s. Rechtssache 120/79, Rewe/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649, 662; Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, a.a.O., 2078; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Fabriek voor Hoofwaardige Voedingsprodukten Kelderman B.V., noch nicht veröffentlicht, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (s. Rechtssache 120/79, Rewe/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649, 662; Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, a.a.O., 2078; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Fabriek voor Hoofwaardige Voedingsprodukten Kelderman B.V., noch nicht veröffentlicht, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Folglich können diese Gründe nicht als solche im Rahmen von Artikel 36 geltend gemacht werden (s. Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, noch nicht veröffentlicht, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nationale Rechtsvorschriften der inländischen Erzeugung die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung vorbehalten und dadurch die Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten zwingen, unbekannte oder vom Verbraucher weniger geschätzte Bezeichnungen zu verwenden (s. Rechtssache 12/74, Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, 198).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Wenn man zudem berücksichtigt, daß die Klageschrift den Streitgegenstand bestimmt (Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729), so ist meines Erachtens in den Fällen, in denen im Vorverfahren etwas ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, der Streitgegenstand in der Klageschrift eindeutig zu umschreiben, falls die Kommission insoweit eine Änderung vornehmen will.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Daher laufe das Verbot auf eine Handelsregelung eines Mitgliedstaats hinaus, die geeignet sei, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern; gemäß dem Urteil des Gerichtsho.fes in der Rechtssache 8/74 (Procureur du Roi/Dassonville, Slg. 1974, 837) sei es daher als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen.
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1981 - 193/80
    Für nicht zutreffend halte ich die Auffassung der Kommission, daß sie bei Erhebung einer Klage nach Artikel 169 keinen möglicherweise durch ihr eigenes Schreiben und ihre eigene Stellungnahme gesetzten Beschränkungen unterliege, wofür sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80 (Essevi und Salengo, noch nicht veröffentlicht) beruft.
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