Weitere Entscheidungen unten: RG, 17.02.1885 | Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1987 - 193/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,938
EuGH, 07.05.1987 - 193/85 (https://dejure.org/1987,938)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - 193/85 (https://dejure.org/1987,938)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 193/85 (https://dejure.org/1987,938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12, 95
    1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - VERBRAUCHSTEUER AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE BEI QUASI NICHT BESTEHENDER EINHEIMISCHER ERZEUGUNG - QUALIFIZIERUNG ALS ABGABE MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EIN ZOLL - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Verbrauchsteuer auf Bananen; Abgrenzung von Abgaben zollgleicher Wirkung gegenüber inländischen Abgaben; Eignung einer Verbrauchsteuer zum Schutz anderer Erzeugungen; Wettbewerb zwischen Bananen und einheimischem Obst; Geltung von Art. 95 Vertrag zur Gründung der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 12; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - VERBRAUCHSTEUER AUF EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE BEI QUASI NICHT BESTEHENDER EINHEIMISCHER ERZEUGUNG - QUALIFIZIERUNG ALS ABGABE MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EIN ZOLL - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 661
 
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Wird zitiert von ... (32)

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Rechtsprechung
   RG, 17.02.1885 - 193/85   

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https://dejure.org/1885,396
RG, 17.02.1885 - 193/85 (https://dejure.org/1885,396)
RG, Entscheidung vom 17.02.1885 - 193/85 (https://dejure.org/1885,396)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1885 - 193/85 (https://dejure.org/1885,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haben die Anordnungen des beamteten Tierarztes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, wenn derselbe sie auf Grund einer allgemeinen Ermächtigung der zuständigen Behörde getroffen hat, die Eigenschaft behördlicher Anordnungen im Sinne des Reichsgesetzes vom 23. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 12, 70
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18141
Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85 (https://dejure.org/1986,18141)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - 193/85 (https://dejure.org/1986,18141)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 193/85 (https://dejure.org/1986,18141)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato.

    Verbrauchsteuer auf Bananen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.04.1968 - 20/67

    Kunstmühle Tivoli / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    Von "Schutzwirkungen" (vergleichbar denen von Abschöpfungen), von "Schutzzweck" sowie "spezifischen Abgaben auf eingeführte Waren" war auch noch die Rede im Urteil in der Rechtssache 20/67 2(Slg. 1968, 308 ff.).

    Von zollgleichen Abgaben könne vielmehr auch gesprochen werden, wenn inländische Erzeugnisse gleichfalls belastet werden, die aus der Abgabenerhebung resultierenden Mittel aber dazu bestimmtseien, "Tätigkeiten zu finanzieren, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spe- 1 - Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Großherzogtum Luxemburg und Königreich Belgien, Slg. 1962, 867.2 - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67, Firma Kunstmühle Tivoli/Hauptzollamt Würzburg, Slg. 1968, 3 - Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 193.

    Geht man im vorliegenden Fall bei der Analyse entsprechend vor, so wird - wie die Klägerin mit Recht hervorgehoben hat - deutlich, daß man es nicht mit einer Abgabe "hauptsächlich fiskalischer Art" (Urteil in der Rechtssache 20/67, Slg. 1968, 299, 308) zu tun hat, die in erster Linie der Erzielung staatlicher Einkünfte dient, sondern viel eher mit einer handelspolitischen Maßnahme.

    Dafür ist namentlich wichtig - auch das wurde in der Rechtsprechung schon betont -, daß Artikel 95 nicht auf Importe aus dritten Ländern anwendbar ist (so das Urteil in der Rechtssache 20/67 und das Urteil in der Rechtssache 148/77 10 , in dem.

  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    16. Dies wurde bekanntlich angenommen - lassen Sie mich das auch noch sagen - in der Rechtssache 90/79 (in der es um eine französische Abgabe auf reprographische Geräte wegen der Möglichkeit der Nutzung dieser Technik ging), und zwar offensichtlich in der Erkenntnis, daß eine Reihe höchst unterschiedlicher Geräte erfaßt wird, die unter verschiedene Zollbestimmungen fallen.

    _ Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Französische Republik, Slg. 1981, 283.7 - Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Königreich Dänemark, Slg. 1983, 3573.

    - Von besonderer Bedeutung ist das bereits erwähnte Urteil in der Rechtssache 90/79 zu der französischen Abgabe auf Reprographiegeräte, und zwar deswegen, weil es deutlich macht, daß die Entstehungsgeschichte einer Regeimig und der mit ihr verfolgte Zweck für die Beurteilung von Bedeutung sind (in dem genannten Fall wurde so klar, daß es um eine Steuerregelung ging, die auf eine Lücke zurückzuführen ist, welche durch die zunehmende Verwendung der Reprographie in den Bestimmungen zum Schutze der Rechte von Buchautoren und Verlegern entstanden ist, und die die Benutzer dieser Verfahren als Ausgleich für die normalerweise zu tragende Belastung wenigstens mittelbar belasten soll - Slg. 1981, 302, Randnr. 16).

    24. - Von Bedeutung ist zum anderen ein weiterer für das Urteil in der Rechtssache 90/79 wichtiger Gesichtspunkt (bekanntlich ging es damals um eine Abgabe für eine Reihe von höchst unterschiedlichen Geräten - Randnr. 17 des Urteils), namentlich wenn man sich daneben die Besonderheiten des in der Rechtssache 158/82 behandelten dänischen Falls ansieht, in dem wegen der begrenzten Anzahl der erfaßten Erzeugnisse das Vorliegen einer inländischen Abgabenregelung, die Erzeugnisgruppen systematisch erfaßt, verneint wurde.

  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    Es beurteilt sich die rechtliche Verbindlichkeit von GATT- Verpflichtungen - wie es im Urteil in der Rechtssache 38/75 12.

    Zu den Fragen 1 bis 3 45. Eine Abgabe gilt - auch wenn sie auf importierte und einheimische Erzeugnisse gleichermaßen erhoben wird - nicht als Teil einer inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95, sondern ist als Abgabe mit gleichen Wirkungen wie ein Zoll anzusehen, wenn sie hauptsächlich aus handelspolitischen und nicht aus fiskalischen Gründen eingeführt wurde und wenn sie nur bestimmte einzelne 12 - Urteil vom 19. November 1975 in der Rechtssache 38/75, Zollagent der NV Nederlandse Spoorwcgen/Inspektor der Einfuhrzölle und Verbrauchsteuern, Slg. 1975, 1439.

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    15. Demgemäß wurde für die Zwecke der Abgrenzung zwischen zollgleichen Abgaben und inländischen Abgaben immer mehr die Frage in den Vordergrund gerückt, ob eine Belastung ganzer Kategorien einheimischer und fremder Erzeugnisse zu erkennen ist, die sich in vergleichbarer Lage befinden (so schon im Urteil in der Rechtssache 78/76, Randnr. 30), bzw. - wie in den Rechtssachen 90/796.

    _ Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, Industria Gomma Articoli Vari, IGAV/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta, ENCC, Slg. 1975, 699.5 _ Urteil vom 22. März 1977 .n der Rechtssache 78/76, Firma Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595.

  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    _ Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, Industria Gomma Articoli Vari, IGAV/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta, ENCC, Slg. 1975, 699.5 _ Urteil vom 22. März 1977 .n der Rechtssache 78/76, Firma Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595.

    Dies läßt sich sagen im Hinblick auf das, was aus der eingangs erwähnten Note der Ständigen Vertretung Italiens über die Funktion des früheren Bananenmonopols bekanntgeworden ist und wenn man sich vor Augen hält, daß es mit seiner Abschaffung zur Einführung der jetzt interessierenden Abgabe gekommen ist, die zwar als Verbrauchsteuer ausgestaltet ist, in erster Linie aber doch (wie sich der genannten Note auch entnehmen läßt) eine Schutzfunktion hat, d. h. eine Funktion, die - nach dem Urteil der Rechtssache 94/74 zufolge - für zollgleiche Abgaben charakteristisch ist.

  • EuGH, 04.03.1986 - 106/84

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    Dem entspricht zudem die Einsicht, daß es Sinn des Artikels 95 nach seiner Stellung im Vertrag ist, für unverfälschten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt zu sorgen (den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen si- 9 - Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Königreich Danemark, Slg. 1986, 833.10 - Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, H. Hansen .un.
  • EuGH, 16.03.1983 - 267/81

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    Soweit es um Tragweite und Wirkungen des GATT geht, ist es deshalb Sache des Gerichtshofes, 11 - Urteil vom 16. März 1983 in den verbundenen Rechtssachen 267 bis 269/81, Amministrazione delle finanze dello Stato/Società Petrolifera Italiana SpA (SPI) und SpA Michelin Italiana (SAMI), Slg. 1983, 801.
  • EuGH, 07.05.1987 - 184/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    38. c) Danach kann ich mir jetzt auch eine weitere Vertiefung der anderen, mit Artikel 95 verbundenen Probleme ersparen, namentlich - was Gegenstand der dritten gestellten Frage ist - eine Ausdeutung der Tragweite seines Absatzes 2. Dies übrigens um so eher, als sich gleich die Gelegenheit bieten wird, in dem wegen Vertragsverletzung gegen Italien eingeleiteten Verfahren 184/85 (Slg. 1987, 2013) dazu einiges zu sagen.
  • EuGH, 20.03.1984 - 314/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    Selbst wenn die Abgabe tatsächlich auf die einheimische Produktion erhoben würde, würde das bei der hier angezeigten wirt- 8 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 314/82, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1984, 1543.
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
    _ Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Französische Republik, Slg. 1981, 283.7 - Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Königreich Dänemark, Slg. 1983, 3573.
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

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