Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.11.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.2005 - C-453/04   

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https://dejure.org/2005,35305
EuGH, 06.12.2005 - C-453/04 (https://dejure.org/2005,35305)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.2005 - C-453/04 (https://dejure.org/2005,35305)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - C-453/04 (https://dejure.org/2005,35305)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8794
BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Unterschrift, Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftstelle

  • Judicialis

    FGG § 11; ; FGG § 21 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 11 § 21 Abs. 2 § 29 Abs. 4
    Formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle trotz fehlender Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Gerichtliche Feststellungen über die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Entlassung eines Betreuers durch ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Gerichtliche Feststellungen über die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Entlassung eines Betreuers durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Wesentlich ist dabei, dass durch den neuen Betreuer das Wohl des Betroffenen erheblich besser gewahrt ist (BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458).

    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei fortbestehender Betreuerbestellung nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, 3Z BR 094/04).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 45).
  • AG Saarbrücken, 28.03.2001 - 40 F 130/01

    Anordnung der Herausgabe eines Kindes zum Zwecke der Zurückführung nach dem Hager

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 45).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei fortbestehender Betreuerbestellung nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, 3Z BR 094/04).
  • BGH, 02.02.2022 - XII ZB 530/21

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers zur Einlegung der Beschwerde im Namen des

    Die Gegenansicht (vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 20. Aufl. § 59 Rn. 76; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 335 Rn. 2; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 335 Rn. 9) verweist wie das Beschwerdegericht insbesondere auf eine zum früheren Recht ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. November 2004 (FamRZ 2005, 834).
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