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   EuGH, 21.06.1988 - 197/86   

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https://dejure.org/1988,389
EuGH, 21.06.1988 - 197/86 (https://dejure.org/1988,389)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 197/86 (https://dejure.org/1988,389)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 197/86 (https://dejure.org/1988,389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Brown / Secretary of State for Scotland

    EWG-Vertrag, Artikel 128; Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 3
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausbildung an Berufsschulen - Begriff - Hochschulunterricht - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Brown / Secretary of State for Scotland

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Berufsausbildung bzgl. Universitätsstudien; Begriff der Berufsschulen i.S.v. Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968; Anwendungsbereich des Art. 7 EWGV hinsichtlich Zahlungen eines Mitgliedstaats für die von der Universität verlangten ...

  • Judicialis

    Verordung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968; ; EWGV Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausbildung an Berufsschulen - Begriff - Hochschulunterricht - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Universitätsstudien als Berufsausbildung; Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Zahlung von Unterrichtsgebühren an Studenten durch einen Mitgliedstaat; Anspruch auf Studentenförderung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    a ) eine Berufsausbildung, die für die Zwecke des Artikels 7 in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 ( Forcheri/Belgien ) und 293/83 ( Gravier/Stadt Lüttich ) unter den EWG-Vertrag fällt, und/oder.

    2 ) Erfasst der Begriff des Zugangs zur Berufsausbildung für die Zwecke des Artikels 7 EWG-Vertrag in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 ( Forcheri/Belgien ) und 293/83 ( Gravier/Stadt Lüttich ) Zahlungen, die ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht an oder für eine Person in solcher Berufsausbildung für a ) deren Unterrichtsgebühren und/oder b ) deren Unterhalt vornimmt?.

  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg . 1988, 379 ) weiter entschieden hat, erfuellen Hochschulstudiengänge im allgemeinen diese Voraussetzungen; etwas anderes gilt für bestimmte besondere Studiengänge, die sich aufgrund ihrer Eigenart an Personen richten, die eher ihre Allgemeinkenntnisse vertiefen wollen als daß sie einen Zugang zum Berufsleben anstrebten .

    Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg . 1988, 0000 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hochschulstudiengänge im allgemeinen die Voraussetzungen dafür erfuellen, als Berufsausbildung im Sinne des EWG-Vertrags angesehen zu werden .

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg .
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    25 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Rechtssache 39/86 ( Lair, Slg . 1988, 0000 ) entschieden hat, stellt eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zur Durchführung eines Hochschulstudiums gewährt wird, das zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führt, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr .
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält ( Urteil des Gerichtshofes vom 3 . Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg .
  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    1612/68 vorgesehenen sozialen Vergünstigungen nicht einseitig von einer Berufstätigkeit von bestimmter Dauer abhängig machen ( siehe das Urteil vom 6 . Juni 1985 in der Rechtssache 157/84, Frascogna, Slg .
  • EuGH, 13.11.1984 - 283/83

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 197/86
    Februar 1985 in der Rechtssache 283/83 ( Gravier, Slg . 1985, 606 ) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich dieses Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Der Erwerb des Ausbildungsrechts ist an den Status als Kind eines Arbeitnehmers gebunden (EuGH Urteil vom 21.6.1988 - Rs C-197/86 - Slg 1988, 3105 ff, juris RdNr 30; EuGH Urteil vom 4.5.1995 - Rs C-7/94 - Slg 1995, I-1031 ff, juris RdNr 27; EuGH Urteil vom 14.6.2012 - Rs C-542/09 - EAS Teil C AEUV Art. 45 Nr. 3, RdNr 50 f; vgl auch EuGH Urteil vom 6.9.2012 - Rs C-147/11 und C-148/11 - EAS Teil C VO Nr. 1612/68 Art. 12 Nr. 13, RdNr 30 zur ausschließlichen Anwendbarkeit des Art. 12 VO Nr. 1612/68 auf Kinder von Arbeitnehmern).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Der Gerichtshof hat zwar in Randnummer 18 des Urteils vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205) ausgeführt, dass beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts eine Förderung, die Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrags im Sinne seines Artikels 7 (später Artikel 6 EG-Vertrag) fällt.
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 12 nur, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (Urteile vom 21. Juni 1988, Brown, 197/86, Slg. 1988, 3205, Randnr. 30, und Gaal, Randnr. 27).
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 05.11.1987 - I 197/86   

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https://dejure.org/1987,23170
FG Berlin, 05.11.1987 - I 197/86 (https://dejure.org/1987,23170)
FG Berlin, Entscheidung vom 05.11.1987 - I 197/86 (https://dejure.org/1987,23170)
FG Berlin, Entscheidung vom 05. November 1987 - I 197/86 (https://dejure.org/1987,23170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86   

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https://dejure.org/1987,18601
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Steven Malcolm Brown gegen The Secretary of State for Scotland.

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    In dem Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Ablehnung des SED machte der Kläger geltend, daß er Anspruch auf eine Förderung habe und die Verordnungen aufgrund einer der folgenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts außer Kraft gesetzt worden seien: i) Artikel 7 EWG-Vertrag, wie ihn der Gerichtshof in der Rechtssache 293/83, Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593, ausgelegt habe; ii) Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1612/68; iii) Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung oder iv) Artikel 12 dieser Verordnung.

    a) eine Berufsausbildung, die für die Zwecke des Artikels 7 in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 (Forcheri/Belgien) und 293/83 (Gravier/ Stadt Lüttich) unter den EWG-Vertrag fällt,.

    Frage 2 "Erfaßt der Begriff des Zugangs zur Berufsausbildung für die Zwecke des Artikels 7 EWG-Vertrag in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 (Forcheri/Belgien) und 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich) Zahlungen, die ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht an oder für eine Person insolcher Berufsausbildung für a) deren Unterrichtsgebühren und/oder b) deren Unterhalt vornimmt?".

    2) Nach Artikel 7 EWG-Vertrag in der Auslegung, die ihm der Gerichtshof in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich) gegeben hat, ist jede Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zwischen den Angehörigen des Mitgliedstaats, in dem oder durch den die Berufsausbildung stattfindet, und Angehörigen anderer Mitgliedstaaten in bezug auf die Zahlung von Unterrichtsgebühren an oder für eine Person in solcher Berufsausbildung, nicht aber in bezug auf die Zahlung für deren Lebensunterhalt verboten.

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Ich bin nicht der Auffassung, daß die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 157/84 (Frascogna/Caisse de dépots et consignations, Urteil vom 6. Juni 1985, Slg. 1985, 1739) es verbietet, eine Mindestzeit als Test dafür festzulegen, ob sich jemand in einem Mitgliedstaat wirklich in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aufhält.
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Der Kläger macht mit guten Gründen unter Hinweis auf die Rechtssachen 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) geltend, daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausübung nicht nur die Bedingungen umfaßten, unter denen Studenten am Anfang zum Unterricht zugelassen würden, sondern auch alles einschlössen, was erforderlich sei, um an diesem Unterricht teilnehmen zu können.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    (Lawrie-Blum/Land Baden-Württemberg, Slg. 1986, 2121) aufgestellten Kriterien erfüllt, da er "während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen ... [erbracht habe], für die er als Gegenleistung eine Vergütung" erhalten habe.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Es steht außer Frage, daß "Arbeitnehmer" im Sinne von Artikel 48 weit auszulegen ist (siehe Rechtssache 53/81, Levin/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1982, 1035, 1050).
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