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   RG, 21.06.1900 - 1983/00   

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RG, 21.06.1900 - 1983/00 (https://dejure.org/1900,300)
RG, Entscheidung vom 21.06.1900 - 1983/00 (https://dejure.org/1900,300)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1900 - 1983/00 (https://dejure.org/1900,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Aufforderung, einen Menschen durch Beschwörungen oder Sympathiemittel zu töten, strafbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 33, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Es ist für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar ist, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehört; diese Kräfte und Fähigkeiten können, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden, sondern sind in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (s. schon RGSt 33, 321, 322 f und im Anschluss hieran: BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - 1 StR 624/77, NJW 1978, 1207; AG Grevenbroich aaO; LG Mannheim aaO; LG Kassel, NJW 1985, 1642).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Es sei für den Bereich des Rechts allgemein anerkannt und offenkundig, dass die Existenz magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten nicht beweisbar sei, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehöre; diese Kräfte und Fähigkeiten könnten, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen erkannt werden, sondern seien in rechtlicher Beziehung nicht als Mittel zur Herbeiführung irgendwelcher Veränderung in der Welt des Tatsächlichen anzusehen (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 = NJW 2011, 756, 757 Rn. 9 f. zur Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen unter Hinweis auf RG, Urt. v. 21.06.1900 - 1983/00, RGSt 33, 321, 322 f.; zustimmend AG Mannheim, Urt v. 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auch wenn man nicht so weit geht, die Parapsychologie für wissenschaftsfeindlich zu halten (Prokop/Göhler, Forensische Medizin 3. Aufl. S. 703; vgl. auch Prokop, Naturwissenschaft contra Parapsychologie, ArchKrim Bd. 154 (1974) S. 100 ff), so gilt jedenfalls im Bereich des Strafverfahrens immer noch die Regel, daß die hier in Rede stehenden Kräfte nicht beweisbar sind, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne angehören und daher, als nicht in der wissenschaftlichen Erkenntnis und Erfahrung des Lebens begründet, vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden können (RGSt 33, 321, 323).
  • LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84

    Geistheiler vor Gericht

    Die von der Bekl. behaupteten magischen Kräfte sind nicht beweisbar; sie gehören lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne an (vgl. auch RGSt 33, 321).
  • AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97

    Schuldrechtlicher Vertrag über den Einsatz magischer Kräfte; Objektive

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte, zum Beispiel zur Lösung von Partnerschaftsproblemen auf parapsychologischer Grundlage verpflichtet, auf eine offenkundig unmögliche Leistung gerichtet ist (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642), weil die von der Beklagten behaupteten magischen oder parapsychologischen Kräfte nicht beweisbar sind und nur dem Glauben, Aberglauben, der Vorstellungswelt oder dem Wahn zuzurechnen sind (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 unter Hinweis auf RGSt 33, 321).
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