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   BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03   

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BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03 (https://dejure.org/2003,29672)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2003 - 1St RR 108/03 (https://dejure.org/2003,29672)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2003 - 1St RR 108/03 (https://dejure.org/2003,29672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 22
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Mit der Verwerfung der von der StA zu Ungunsten des Angekl. eingelegten Berufung lebte das Verschlechterungsverbot wieder auf (BayObLG, Beschluss vom 11.09.2003 - 1St RR 108/03 = NStZ-RR 2004, 22; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 152/14 [bei juris]; 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14 = NStZ-RR 2015, 149 und 21.03.2017 - 3 OLG 8 Ss 28/17 [bei juris]; KK/Paul StPO 7. Aufl. § 331 Rn. 2, LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 331 Rn. 26, jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2009 - 1 Ws 203/08

    Strafverfahren: Verschlechterungsverbot bei einer Berufung des Angeklagten und

    Der Senat kann entsprechend § 354 Abs. 1a StPO die entgegen § 331 Abs. 1 StPO durch das Berufungsgericht erhöhte Einzelstrafe auf das ursprünglich vom Erstgericht festgesetzte Maß zurückführen (so auch BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23).

    Jedoch kommt es darauf nicht ein, da das Verschlechterungsverbot nicht nur für die vom Erstrichter verhängte Gesamtstrafe, sondern auch für jede der zu Grunde liegenden Einzelstrafen gilt (BayObLG NStZ-RR 2004, S. 22 f.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 331 Rdnr. 18), mithin hätte das Landgericht höchstens auf die vom Amtsgericht verhängte Einzelstrafe von 10 Monaten erkennen können.

    Der Senat kann die entgegen § 331 Abs. 1 StPO durch das Berufungsgericht erhöhte Einzelstrafe auf das ursprünglich vom Erstgericht festgesetzte Maß zurückführen (so auch BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23), zumal sich hier die Strafzumessungsfaktoren nicht geändert haben (vgl. Meyer-Goßner aaO., § 267 Rdnr. 18; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 46 Rdnr. 53 b) und aufgrund der ausführlichen und zutreffenden Strafzumessungserwägungen des Berufungsgerichts eine geringere Freiheitsstrafe als die gegen den Angeklagten ... erstinstanzlich verhängten 10 Monate ausgeschlossen erscheint.

  • OLG Bamberg, 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14

    Strafverfahren: Verschlechterungsverbot bei einer Berufung des Angeklagten und

    § 331 Abs. 1 StPO gebietet es in diesem Fall, den Angeklagten so zu stellen, als ob er von vornherein allein Berufung eingelegt hätte (u.a. Anschluss an BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 5St RR 421/00 [bei juris] und NStZ-RR 2004, 22 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Ss 74/08 [bei juris]).

    3 a) Nachdem das Amtsgericht insoweit jeweils Einzelfreiheitsstrafen in Höhe von (nur) neun Monaten festgesetzt hat, hat das Landgericht unbeschadet der Beibehaltung der vom Amtsgericht festgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten damit gegen das mit der gleichzeitigen Verwerfung der neben dem Angeklagten auch von der Staatsanwaltschaft (zu Ungunsten des Angeklagten) eingelegten und ebenfalls auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung ' wiederauflebende' Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO verstoßen (BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 5St RR 421/00 [bei juris] und NStZ-RR 2004, 22; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Ss 74/08 [bei juris] sowie LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 331 Rn. 26 und KK/Paul stopp 7. Aufl. § 331 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 19.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 152/14

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei allgemeiner Sachrüge: Wiederaufleben des

    § 331 Abs. 1 StPO gebietet es in diesem Fall, den Angeklagten so zu stellen, als ob er von vornherein allein Berufung eingelegt hätte (u.a. Anschluss an BGHSt 1, 252; BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG NStZ-RR 2004, 22 und zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14 [bei juris]).

    Mit der Verwerfung der von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung lebte das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO wieder auf (BGH NStZ-RR 2000, 39; BayObLG NStZ-RR 2004, 22; LR/ Gössel StPO 26. Aufl. § 331 Rn. 26 und KK/ Paul StPO 7. Aufl. § 331 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08

    Verbot der reformatio in peius bei Verhängung einer Geldstrafe

    In diesem Zusammenhang merkt der Senat an, dass die Einführung des § 354 Abs. 1a und 1b StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz dieser Entscheidungsbefugnis, die bis dato allgemein anerkannt war (etwa: BGH bei Kusch NStZ-RR 2000, 39 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 22 f.; OLG Düsseldorf VRS 1987, 202 f.; StV 1986, 146), nicht entgegen steht.
  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07

    Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

    Voraussetzung dafür ist, dass sicher ausgeschieden werden kann, dass die Strafkammer bei Beachtung des Verschlechterungsverbotes auf eine geringere Strafe als vom Amtsgericht festgesetzt, erkannt hätte und dass ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Zurückverweisung der Sache die neu entscheidende Strafkammer diese noch unterschritten hätte (vgl.: BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.1992 - 1 Ws 2/92, 5 Ss 364/91; BGH/Kusch NStZ-RR 2000, 40).
  • OLG Bamberg, 21.03.2017 - 3 OLG 8 Ss 28/17

    Feststellungen zum BtM-Wirkstoffgehalt - Wiederaufleben des

    Mit der Verwerfung der von der StA zu Ungunsten des Angekl. eingelegten Berufung lebte das Verschlechterungsverbot wieder auf (BayObLG NStZ-RR 2004, 22; OLG Bamberg Beschl. v. 19.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 152/14 [bei juris] und 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14 = NStZ-RR 2015, 149; KK/Paul StPO 7. Aufl. § 331 Rn. 2, LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 331 Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13

    Verschlechterungsverbot des § 331 StPO, Gesamtstrafenübel

    6 Das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle ihr zugrunde liegende Einzelstrafen, (Bbg. OLG, B. v. 18. September 2009, 1 Ss 33/09, zitiert nach juris; BayObLG, B. v. 11. September 2003, NStZ-RR 2004, 22; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 331 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 473/07

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei Änderung einer Freiheitsstrafe in

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