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   BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99   

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https://dejure.org/1999,5048
BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99 (https://dejure.org/1999,5048)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 1St RR 215/99 (https://dejure.org/1999,5048)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 1St RR 215/99 (https://dejure.org/1999,5048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Revision; Fahrverbot; Vorsatz ; Irrtum

  • Judicialis

    StVG § 25; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 25; ; StGB § 16 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 Abs. 1, § 17; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Irrtum über Rechtskraft des Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 122
  • NZV 2000, 133
  • BayObLGSt 1999, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.03.1982 - RReg. 1 St 43/82
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99
    a) Der Senat hat in einer Entscheidung vom 19.3.1982 (VRS 62, 460) die Annahme, ein Täter handle lediglich fahrlässig, der nach Rücknahme des Einspruchs in der Hauptverhandlung und unterbliebener Belehrung über den Beginn der Verbotsfrist irrig der Auffassung gewesen war, diese beginne erst mit Abgabe des Führerscheins, gebilligt (vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 21 StVG Rn. 15).
  • BayObLG, 26.01.1973 - RReg. 5 St 637/72

    Betriebserlaubnis; Unkenntnis; Erlöschen; Verbotsirrtum; Fachwerkstätte;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1999 - 1St RR 215/99
    In der Tat stellt sich die Frage, ob nicht, ohne daß auf die Problematik des Irrtums über eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfrage (vgl. BayObLGSt 1973, 13/15) oder allgemein auf die Folgen irriger Vorstellungen des Täters über die Beachtlichkeit verwaltungsrechtlicher Pflichten (vgl. Schönke/Schröder/Cramer aaO vor §§ 324 ff. Rn. 23; § 325 Rn. 26) eingegangen werden muß, ob nicht dem Begriff "Fahrverbot" (und vergleichbaren Merkmalen) dessen Rechtskraft als gleichsam ungeschriebenes normatives Tatbestandselement begriffsimmanent ist und daher vom Vorsatz des Täters umfaßt sein muß unabhängig davon, worauf gegebenenfalls dessen Fehlvorstellung beruht.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Soweit er glaubte, sein erworbener Führerschein der Klasse 4 berechtige ihn unabhängig von der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit zur Benutzung des Leichtkraftrades, befand er sich nämlich in einem Irrtum über den rechtlichen Geltungsumfang seiner Fahrerlaubnis, welcher als Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln ist (vgl. Brandenburgisches OLG VRS 101, 299 ff.; NZV 2002, 146 ff.; vgl. auch BayObLG NStZ-RR 2000, 122 f.).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20

    Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten

    Für weitere vergleichbar gefasste Straftatbestände ist ebenfalls anerkannt, dass sich der Vorsatz auf das durch Einzelanordnung verfügte Verbot beziehen muss, so beispielsweise für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG im Fall eines gerichtlichen (§ 44 StGB) oder behördlichen (§ 25 StVG) Fahrverbots (s. BayObLG, Beschluss vom 20. September 1999 - 1 St RR 215/99, NStZ-RR 2000, 122; BeckOK StVR/Bollacher, § 21 StVG Rn. 63 mwN) oder für den Verstoß gegen ein strafgerichtliches Berufsverbot (§ 70 Abs. 4 StGB, § 132a Abs. 1 Satz 2 StPO) gemäß § 145c StGB (s. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 1).
  • AG Lichtenfels, 05.11.2019 - 4 Ds 104 Js 11181/18

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Zustellung, Widerspruch, Betäubungsmittel

    Der für eine Verurteilung notwendige und nachzuweisende strafrechtliche Vorsatz setzt jedenfalls das positive Wissen um die nicht bzw. nicht mehr bestehende Fahrerlaubnis voraus (Anschlus an BayObLG, Beschluss vom 20.09.1999, Az. 1 St RR 215/99).

    Der für eine Verurteilung notwendige und nachzuweisende strafrechtliche Vorsatz setzt jedenfalls das positive Wissen um die nicht bzw. nicht mehr bestehende Fahrerlaubnis voraus (BayObLG, Beschluss vom 20.09.1999, Az. 1 St RR 215/99).

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