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   BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03   

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BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 (https://dejure.org/2003,4460)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 (https://dejure.org/2003,4460)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1Z AR 28/03 (https://dejure.org/2003,4460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 35; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 696; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Betrug an einem Bankkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Anlagebetrugs; Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG); Vorausetzungen eines Betruges; Erfordernis einer Rechtsgutsverletzung; Wahl zwischen verschiedenen zuständigen Gerichten; Bedeutung eines Mahnverfahrens im ...

Verfahrensgang

  • LG Hof - 12 O 561/02
  • LG Stade - 4 O 5/03
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1863
  • MDR 2003, 893
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 U 122/93

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Diese Klagen waren nach vorangegangenem Mahnverfahren mit Abgabe der Akten an das Landgericht Hof rechtshängig geworden (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 636).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuständigkeit - und gegebenenfalls ihre Verfestigung nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO - ist bei vorangegangenem Mahnverfahren der des Akteneingangs beim Streitgericht gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO; die Zurückbeziehung auf die Zustellung des Mahnbescheids (§ 696 Abs. 3 ZPO) bleibt insoweit außer Betracht (BayObLG NJW-RR 1995, 636).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Wenn allerdings der Schadenseintritt selbst zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört, ist der Ort des Schadenseintritts Verletzungs- und damit Begehungsort (vgl.BGHZ 40, 391/395; BayObLG aaO; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 32 Rn. 30; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 16).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Dem gemäß kommt den in den Mahnbescheidsanträgen enthaltenen klägerischen Angaben zum zuständigen Prozessgericht hier auch nicht die Bedeutung einer bindenden Ausübung seines zwischen mehreren Gerichtsständen bestehenden Wahlrechts zu (was sonst der Fall ist, vgl. BGH NJW 1993, 1273; Zöller/Vollkommer § 690 Rn. 16); denn die Wahl kann wirksam nur zwischen zuständigen Gerichten getroffen werden.
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Zum Betrugstatbestand gehört auch die zu einem Vermögensschaden führende Vermögensverfügung des Getäuschten (vgl. BGHSt 14, 170; Schönke/Schröder/Cramer StGB 26. Aufl. § 263 Rn. 5, 54; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rn. 5, 40).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68

    Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Der Ort, an dem im Sinne des § 32 ZPO die unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort); nur der Schadensort als solcher ist ohne Belang (vgl. BGHZ 124, 237/245; 52, 108/111; BayObLGZ 1995, 301/303).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Denn dieser Beschluss konnte nicht die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfalten, da das Landgericht Hof den Beklagten zu 1 und 2 zum Verweisungsantrag des Klägers kein rechtliches Gehör gewährt hat (vgl. BGHZ 102, 338/341; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17a).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Der Ort, an dem im Sinne des § 32 ZPO die unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort); nur der Schadensort als solcher ist ohne Belang (vgl. BGHZ 124, 237/245; 52, 108/111; BayObLGZ 1995, 301/303).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03
    Der Ort, an dem im Sinne des § 32 ZPO die unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort); nur der Schadensort als solcher ist ohne Belang (vgl. BGHZ 124, 237/245; 52, 108/111; BayObLGZ 1995, 301/303).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    Im Fall einer Überweisung liegt der Erfolgsort i.S.v. § 32 ZPO dort, wo die Bank des Klägers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 - MDR 2003, 893, zit. nach juris , Rn. 7).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 32/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines Käufers eines vom

    Im Fall einer Überweisung liegt der Erfolgsort i.S.v. § 32 ZPO dort, wo die Bank des Klägers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 - MDR 2003, 893, zit. nach juris , Rn. 7).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Im Fall einer Überweisung liegt der Erfolgsort i.S.v. § 32 ZPO dort, wo die Bank des Klägers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 - MDR 2003, 893, zit. nach juris , Rn. 7).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden

    Insoweit liegen Handlungs- und Erfüllungsort auch nicht in Deutschland, weil die Beklagte die Abrechnungen und Buchungen unstreitig in New York vorgenommen und dort auch das belastete Konto geführt hat (vgl. BayObLG ZIP 2003, 1863, 1864 und RPfleger 2004, 365, 366).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom

    Denn im Fall einer Überweisung liegt der Erfolgsort i.S.v. § 32 ZPO dort, wo die Bank des Klägers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.03.2003 - 1Z AR 28/03 - MDR 2003, 893, zit. nach juris , Rn. 7).
  • OLG München, 11.03.2020 - 34 AR 235/19

    Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei bewusster

    Der Ort, an dem im Sinne des § 32 ZPO eine unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort), sowie, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestandsmerkmal der Rechtsverletzung gehört, der Ort des Schadenseintritts (BGH NJW 1996, 1411; BayObLG MDR 2003, 893; BayObLG NJOZ 2004, 2528; OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 573; Touissant in BeckOK ZPO 30. Edition § 32 Rn. 12.1; Rn. 13; Zöller/Schultzky § 32 Rn. 19).
  • OLG München, 13.08.2019 - 34 AR 111/19

    Verweisungsbeschluss - Verfahrensverzögerungen sind abzuwenden

    Der Ort, an dem im Sinne des § 32 ZPO eine unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort), sowie, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestandsmerkmal der Rechtsverletzung gehört, der Ort des Schadenseintritts (BGH NJW 1996, 1411; BayObLG MDR 2003, 893; BayObLG NJOZ 2004, 2528; OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 573; Touissant in BeckOK ZPO 30. Edition § 32 Rn. 12.1; Rn. 13; Zöller/Schultzky § 32 Rn. 19).

    Eine Zuständigkeit wird grundsätzlich, auch wenn die Klage nur gegen den Hersteller gerichtet ist, wahlweise bei dem Gericht am Sitz des Herstellers, am Sitz des Händlers oder am Wohnsitz des Käufers bejaht (BayObLG BeckRS 2019, 5991; OLG Hamm NJW-RR 2019, 186; OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 573; OLG Stuttgart BeckRS 2018, 10638; Vossler in NJW 2018, 2201 [Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 6.6.2018, X ARZ 303/18]; Longrée in MDR 2018, 1348), in letzterem Fall dann, wenn dort das Klägervermögen belegen ist (BGH NJW 1996, 1411; BayObLG MDR 2003, 893; OLG Stuttgart BeckRS 2018, 10638; Zöller/Schultzky § 32 Rn. 19).

  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 57/20

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Dieselabgasskandal

    Denn die Rechtsgutsverletzung, nämlich die Beschädigung des Vermögens, verwirkliche sich grundsätzlich dort, wo die Bank die Anweisung zum Geldtransfer erhalte und zu Lasten des dort geführten Kontos ausführe (BayObLG MDR 2003, 893).

    bb) Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ist wahlweise dort gegeben, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde (Handlungsort), oder dort, wo in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort), sowie, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestandsmerkmal der Rechtsverletzung gehört, am Ort des Schadenseintritts (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 18; NJW-RR 2010, 1554 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2019, 1 AR 23/19, juris Rn. 23; Beschluss vom 27. März 2003, 1Z AR 28/03, ZIP 2003, 1863 [juris Rn. 6]; Schultzky in Zöller, ZPO, § 32 Rn. 19; Toussaint in BeckOK ZPO, 36. Ed. 1. März 2020, § 32 Rn. 13).

    Dass das Landgericht München II auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. März 2003 (1Z AR 28/03, MDR 2003, 893 [juris Rn. 7]) abstellt, nach der - bei einer Schadensersatzklage wegen Anlagebetrugs - an dem Ort, an dem die Bank des Geschädigten dessen vermögensschädigende Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten seines dort geführten Kontos ausgeführt hat, der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung besteht, weil sich dort die Beschädigung des Vermögens des Klägers verwirklicht hat, war dagegen ohne vorherigen Hinweis des Gerichts überraschend.

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 206/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die internationale

    Dahin stehen kann dabei, ob die Rechtshängigkeit entsprechend Art. 30 EuGVVO oder nach § 696 ZPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. v. 30. März 2006 - VII ZR 249/04, ZIP 2006, 1013, 1014, z.V.b. in BGHZ 167, 83); denn die Klage galt nach § 696 ZPO grundsätzlich mit dem Eingang der Akten beim Landgericht (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472, 474; BayObLG NJW-RR 1995, 635, 636; ZIP 2003, 1863, 1864; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 27. Aufl. § 696 Rn. 7; a.A. Musielak/Voit, ZPO 4. Aufl. § 696 Rn. 4) am 18. August 2000 als erhoben.
  • OLG München, 26.04.2021 - 34 AR 26/21

    Keine Bindungswirkung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

    Der Ort, an dem i.S.d. § 32 ZPO eine unerlaubte Handlung begangen ist (Begehungsort), ist sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort), als auch der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort), sowie, wenn der Schadenseintritt selbst zum Tatbestandsmerkmal der Rechtsverletzung gehört, der Ort des Schadenseintritts (BGH NJW 1996, 1411; BayObLG MDR 2003, 893; NJOZ 2004, 2528; OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 573; BeckOK ZPO/Touissant 40. Edition § 32 Rn. 12.4; Rn. 13; Zöller/Schultzky § 32 Rn. 19).
  • LG Potsdam, 24.06.2020 - 2 O 407/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Autokaufverträgen

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 161/20

    Gerichtsstand bei vertraglich und deliktisch haftenden Streitgenossen

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer

  • BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung;

  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

  • BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22

    Bindender Verweisungsbeschluss

  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

  • BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04

    Zuständigkeitsbestimmung bei Arrestverfahren nach unerlaubter Handlung -

  • BayObLG, 23.09.2021 - 102 AR 15/21

    Willkürliche Verweisung nach Teilerledigungserklärung in der Anspruchsbegründung

  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2006 - 19 U 8/05

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises für ein

  • OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05

    Internationale Zuständigkeit für eine Schadensersatzanklage nach einer

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 44/19

    Bindender Verweisungsbeschluss bei fehlender willkürlicher Annahme der

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 15/19

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen

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