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BayObLG, 29.04.1999 - 1Z AR 37/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.09.2017 - 8 AR 25/17
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH
Zwar sprechen Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit und der Konzentration dafür, das Landgericht Braunschweig als Sitzgericht der Herstellerin zu bestimmen, um eine einheitliche Entscheidung der anstehenden Fragen zu gewährleisten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. April 1999 - 1Z AR 37/99 -, Rn. 9, juris).