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   BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03   

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https://dejure.org/2003,10838
BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03 (https://dejure.org/2003,10838)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2003 - 1Z AR 4/03 (https://dejure.org/2003,10838)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 (https://dejure.org/2003,10838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 319 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit eines Drittgerichts bei negativem Kompetenzstreit - offensichtlicher Sachverhaltsirrtum im Verweisungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts bei negativem Kompetenzkonflikt mehrerer unzuständiger Gerichte und Zuständigkeit eines dritten Gerichts; Vorliegen eines offensichtlichen Sachverhaltsirrtums bei einem Verweisungsbeschluss

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 31 C 2795/02
  • AG Mainz - 82 C 402/02
  • AG München - 191 C 27287/02
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    Auch ein Verweisungsbeschluss, der auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum beruht - wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes (Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort, Begehungsort o. Ä.) zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat- entfaltet keine Bindungswirkung (BAG NJW 1997, 1091/1092; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint, oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung eine Gerichtsstandsbestimmung aber auch dann zugelassen, wenn ein drittes, am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag im Ausgangsverfahren gestellt ist (BGH NJW 1978, 1163).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint, oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/318; Zöller/Greger aaO).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    cc) Auch der zuletzt genannte Fall eines offensichtlichen Sachverhaltsirrtums liegt aber hier - anders als in dem durch Beschluss des Senats vom 5.12.2002, Az.: 1Z AR 164/02, entschiedenen Fall - nicht vor.
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03
    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399; Zöller/Greger 281 Rn. 17, 17a).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Besteht bei keinem der am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte eine Zuständigkeit für den Rechtsstreit und ist ein drittes Gericht ausschließlich zuständig, so kann nach ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozessökonomie das ausschließlich zuständige Gericht auch im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bestimmt werden, wenn der erforderliche Verweisungsantrag bereits im Ausgangsverfahren oder zumindest im Bestimmungsverfahren gestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]; Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 70 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 1Z AR 4/03, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2015, 11 SV 133/14, juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher

    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts feststeht und ein Verweisungsantrag des Klägers dorthin gestellt ist (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 6, juris) oder wenn bei dem dritten Gericht zwar kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, dieses aber aufgrund eines bindenden Verweisungsbeschlusses gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zuständig geworden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 21/15

    Bindungswirkung einer von der Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheid

    Auch ein Verweisungsbeschluss, der auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum beruht, entfaltet keine Bindungswirkung (BAG, 5 AS 12/96, NJW 1997, 1091, 1092; BayObLG, 1 Z AR 4/03, NJOZ 2003, 1059, 1060; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2006 - 15 AR 10/06

    Zur Berichtigung der Verweisung an ein unzuständiges Gericht

    Eine fehlerhafte Verweisung kann beispielsweise dann nicht berichtigt werden, wenn - anders als im vorliegenden Fall - außer einem Fehler bei der Zuordnung des Gerichts möglicherweise noch andere Erwägungen des Gerichts für die Verweisung maßgeblich waren (so beispielsweise im Fall des BayObLG, Beschluss vom 24.01.2003 - 1Z AR 4/03 -, zitiert nach Juris).
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