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BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit; Streigenossen; Mietzinsgarantie; Gemeinsames Gericht; Eigentumswohnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen Streitgenossen mit Sitzen in außerbayerischen Bundesländern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwabach - 4 C 1000/01
- BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84
Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur …
Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
Selbst wenn man das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien im Hinblick auf die Mietgarantie und die Verpflichtung der Beklagten, den Mietzins auszukehren, einem Zwischenmietverhältnis gleichstellen würde (…vgl. Zöller/Vollkommer § 29a Rn. 6 a.E.), läge im Verhältnis zwischen Vermieter zum Zwischenvermieter kein Wohnraummietverhältnis vor, das die Anwendung des § 29a ZPO rechtfertigen würde (vgl. BGHZ 94, 11/14;…,Palandt/Weidenkaff BGB 61. Aufl. § 549 Rn. 5, Einführung vor § 535 Rn. 11). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
Die parteifähige (vgl. BGH NJW 2001, 1056 f.) Beklagte zu 1 als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und die Beklagten zu 2 bis 4 als ihre Gesellschafter stehen nach dem maßgeblichen Vorbringen der Kläger aufgrund des Kaufvertrages vom 22.12.1997 im Verhältnis der Streitgenossenschaft gemäß § 59 ZPO.
- OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06
Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit …
Der Umstand, dass im Bezirk des Landgerichts Wuppertal keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ändert daran nichts (vgl. OLG Karlsruhe - 19. Zivilsenat - vom 8.7.1999, 19 AR 10/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 380; BayObLG vom 5.2.2002, 1Z AR 9/02 = BayObLGR 2002, 276). - BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03
Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen …
Ihr steht nicht entgegen, dass die Beklagten nicht ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben (vgl. OLG Karlsruhe Report 1999, 380; BayObLG vom 5.2.2002 - 1Z AR 9/02). - BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 184/04
Erfüllungsort bei stationärem Klinikaufenthalt
Ihr steht nicht entgegen, dass die Beklagten nicht ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben (BayObLG vom 5.2.2002 - 1Z AR 9/02).