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   BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02   

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https://dejure.org/2002,10834
BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02 (https://dejure.org/2002,10834)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.2002 - 1Z AR 9/02 (https://dejure.org/2002,10834)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 1Z AR 9/02 (https://dejure.org/2002,10834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit; Streigenossen; Mietzinsgarantie; Gemeinsames Gericht; Eigentumswohnung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen Streitgenossen mit Sitzen in außerbayerischen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwabach - 4 C 1000/01
  • BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 36/84

    Begriff des Wohnraumietvertrages; Mietvertrag der Bundesrepublik Deutschland zur

    Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
    Selbst wenn man das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien im Hinblick auf die Mietgarantie und die Verpflichtung der Beklagten, den Mietzins auszukehren, einem Zwischenmietverhältnis gleichstellen würde (vgl. Zöller/Vollkommer § 29a Rn. 6 a.E.), läge im Verhältnis zwischen Vermieter zum Zwischenvermieter kein Wohnraummietverhältnis vor, das die Anwendung des § 29a ZPO rechtfertigen würde (vgl. BGHZ 94, 11/14;,Palandt/Weidenkaff BGB 61. Aufl. § 549 Rn. 5, Einführung vor § 535 Rn. 11).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 1Z AR 9/02
    Die parteifähige (vgl. BGH NJW 2001, 1056 f.) Beklagte zu 1 als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und die Beklagten zu 2 bis 4 als ihre Gesellschafter stehen nach dem maßgeblichen Vorbringen der Kläger aufgrund des Kaufvertrages vom 22.12.1997 im Verhältnis der Streitgenossenschaft gemäß § 59 ZPO.
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Der Umstand, dass im Bezirk des Landgerichts Wuppertal keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ändert daran nichts (vgl. OLG Karlsruhe - 19. Zivilsenat - vom 8.7.1999, 19 AR 10/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 380; BayObLG vom 5.2.2002, 1Z AR 9/02 = BayObLGR 2002, 276).
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Ihr steht nicht entgegen, dass die Beklagten nicht ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben (vgl. OLG Karlsruhe Report 1999, 380; BayObLG vom 5.2.2002 - 1Z AR 9/02).
  • BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 184/04

    Erfüllungsort bei stationärem Klinikaufenthalt

    Ihr steht nicht entgegen, dass die Beklagten nicht ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben (BayObLG vom 5.2.2002 - 1Z AR 9/02).
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