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   BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04   

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BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04 (https://dejure.org/2005,7080)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.2005 - 1Z BR 107/04 (https://dejure.org/2005,7080)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 2005 - 1Z BR 107/04 (https://dejure.org/2005,7080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 63

    BGB §§ 2229 Abs. 4, 138 Abs. 1; FGG § 15 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 412 Abs. 1
    Keine Testierunfähigkeit bei Zweifeln an durchgängig vorhandenen psychopathologischen Störungen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2229 Abs. 4, 138 Abs. 1; FGG § 15 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 412 Abs. 1
    Keine Testierunfähigkeit bei Zweifeln an durchgängig vorhandenen psychopathologischen Störungen

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 2229 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1 § 2229 Abs. 4
    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung des Gutachtens zur Testierfähigkeit auf medizinische Detailfragen - Abschirmung der Erblasserin durch begünstigten Generalbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Testierunfähigkeit; Auswirkung einer geistigen Erkrankung des Erblassers auf die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Umfang der Pflicht des Tatsachengerichts zur Überprüfung eines medizinischen Sachverständigengutachtens; Feststellungslast ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung nicht entgegen, wenn diese von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass die Erblasserin nicht mehr fähig ist, die Bedeutung ihrer letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127/128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLGZ 1956, 377/383; BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den es selbst für erwiesen hält (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100) und ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierfähigkeit erfüllen (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Diese Freiheit des Willensentschlusses beinhaltet seinem Sinn nach auch die erforderliche Unabhängigkeit der Erblasserin von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388) und damit ihre Selbst- und nicht Fremdbestimmtheit bei Errichtung der Testamente.

    Von weiteren Ermittlungen, die ein sachdienliches, die Entscheidung nicht beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, kann das Landgericht absehen (BayObLGZ 1995, 383/388 f.).

    (2) Die Beweiswürdigung des Landgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob es bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG Report 1999, 36).

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Die Voraussetzungen, unter denen die Erholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den es selbst für erwiesen hält (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100) und ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierfähigkeit erfüllen (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Dieser Anscheinsbeweis gilt nicht schon dann, wenn die festgestellten Beeinträchtigungen einen wechselhaften Verlauf nehmen; er setzt vielmehr voraus, dass das Gericht im Grundsatz von einer anhaltenden Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung überzeugt ist (BayObLG FamRZ 1999, 819/820; MünchKomm/Hagena BGB 4. Aufl. § 2229 Rn. 62).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Diese ist das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 67, 329/341).
  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Aufgabe des zur Beurteilung der Testierfähigkeit hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen ist es nicht nur, den medizinischen Befund einer Geisteskrankheit oder -schwäche festzustellen, sondern vor allem deren Auswirkung auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit der Erblasserin abzuklären (BayObLGZ 1985, 314/315).
  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Nur dann trägt die Feststellungslast für ein lichtes Intervall derjenige, der Rechte aus dem Testament herleitet (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1137).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Sittenwidrig kann also ein Testament nur sein, wenn über den Ausschluss des gesetzlichen Erbanspruchs erbberechtigter Angehöriger hinaus besonders schwerwiegende Umstände hinzukommen (BGH NJW 1999, 566/568; Staudinger/Sack aaO).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04
    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGHZ 123, 368/378; BayObLGZ 1997, 374/376; BayObLG FGPrax 2003, 34/36).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 86/02
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17

    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des

    In jedem Falle trägt derjenige, der sich vor dem Hintergrund eines chronisch-progredienten Verlauf auf ein luzides Intervall beruft, dafür die Feststellungslast (BayObLG, FamRZ 1994, 1137; FamRZ 2006, 68, 70).
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    1a Z 80/88">NJW-RR 1991, 1098 [1100]; FamRZ 2006, 68; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2007, 19 = OLGR 2006, 970; Walter/Küper NJW 1968, 182; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Aufl. 1998, Rz. 686; Jauernig a.a.O. § 54 IV; Bayerlein, Praxis-Handbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl. 2008, § 22 Rz. 1; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl. 2010, § 121 Rz. 66).

     der dem Gutachten zugrundeliegenden juristischen Vorstellungen (BGH NJW-RR 1995, 914 [915]; GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel und GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung jeweils für die Ermittlung des Sinns eines in einem Patentanspruch verwendeten Begriffs; BayObLG FamRZ 2002, 1066 [1067]; FamRZ 2006, 68 für Testierfähigkeit), insbesondere auch des zugrundegelegten, in verschiedenen Rechtsgebieten auch noch sehr unterschiedlichen Kausalitätsbegriffs und Beweismaßes (BGHZ 159, 254 = NJW 2004, 2828 = MDR 2004, 1313 [unter II 2 b aa]; OLG Hamm NZV 1994, 189 [190]; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 48/06 [Juris]; Senat , Urt. v. 14.7.2006 - 10 U 5624/05 [Juris]; Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1441),.

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Auch hinsichtlich der Einhaltung formaler Standards, der vollständigen Verwertung der vom Gericht vorgegebenen Anknüpfungs- oder Befundtatsachen (vgl. BVerfGE 91, 176 = NJW 1995, 40; BGH WM 2007, 1901 = BGHReport 2008, 39), der Gesetzmäßigkeit der Befunderhebung, der dem Gutachten zugrundeliegenden juristischen Vorstellungen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 914 [915]; GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel und GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BayObLG FamRZ 2002, 1066 [1067]); FamRZ 2006, 68), insbesondere auch des zugrundegelegten, in verschiedenen Rechtsgebieten auch noch sehr unterschiedlichen Kausalitätsbegriffs und Beweismaßes (vgl. BGHZ 159, 254 = NJW 2004, 2828 = MDR 2004, 1313 [unter II 2 b aa]; OLG Hamm NZV 1994, 189 [190]; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 48/06 [Juris]; Senat, Urt. v. 14.7.2006 - 10 U 5624/05 [Juris]; Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1441) und der Plausibilität der Argumentation seitens der Sachverständigen haben sich für den Senat keinerlei Anhaltspunkte für Zweifel ergeben.
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLG ZEV 2005, 345 ff.; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise Beschluss vom 15. Juni 2015 in Sachen I-3 Wx 103/14).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (so BayObLG ZEV 2005, 345).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (so BayObLG ZEV 2005, 345).
  • OLG München, 15.07.2016 - 10 U 4590/15

    Aufhebung und Zurückverweisung bei unterlassener Einholung eines

    1a Z 80/88">NJW-RR 1991, 1098 [1100]; FamRZ 2006, 68; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2007, 19; Senat NJW 2011, 396 [397] = VersR 2011, 549 ff. m. zust. Anm. Hoffmann; NJW 2011, 3729 [3730 unter I 3 b] m. zust. Anm. Kääb FD-StrVR 2011, 318319; Walter/Küper NJW 1968, 182; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Aufl. 1998, Rz. 686; Jauernig/Hess a. a. O.; Bayerlein, Praxis-Handbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl. 2008, § 22 Rz. 1; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl. 2010, § 121 Rz. 66).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    1a Z 80/88">NJW-RR 1991, 1098 [1100]; FamRZ 2006, 68; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2007, 19 = OLGR 2006, 970; Walter/Küper NJW 1968, 182; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Aufl. 1998, Rz. 686; Jauernig a.a.O. § 54 IV; Bayerlein, Praxis-Handbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl. 2008, § 22 Rz. 1; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl. 2010, § 121 Rz. 66) hat nicht stattgefunden.
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

  • OLG München, 21.10.2011 - 10 U 1995/11

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit der Einholung eines

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung

  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2013 - 3 Wx 33/13

    Berechtigung des Grundbuchamtes zum Verlangen nach Vorlage eines

  • OLG München, 14.09.2012 - 10 U 709/12

    Verletzung der tatrichterlichen Ermittlungspflicht hinsichtlich österreichischen

  • LG Darmstadt, 28.01.2021 - 29 O 226/20
  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
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